Versicherungsteuer- und Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert

Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039,17/10424) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11183) beschlossen.

Danach gilt das Versicherungsteuergesetz ab 2013 auch in der deutschen Wirtschaftszone vor der Küste und damit auch für Offshore-Windanlagen. Bei der Kfz-Steuer wird der Förderzeitraum der steuerlichen Begünstigung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht und auf andere reine Elektrofahrzeuge erweitert. Das Gesetz enthält ferner eine ab 2013 geltende Regelung zur Besteuerung von Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden. Abgelehnt wurde auch ein Änderungsantrag der Grünen (17/11198), die Kfz-Steuer vollständig am Kohlendioxidausstoß zu orientieren. Fahrzeuge mit hohem Ausstoß sollten höher besteuert werden.