Der Ruhestand bringt viele Veränderungen mit sich – auch bei den Steuern. Gut, dass es den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gibt! Mit diesen Steuervorteilen können Sie Ihre Pension effektiv entlasten.
Was ist der Versorgungsfreibetrag?
Der Versorgungsfreibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der bei der Berechnung der Einkommensteuer von Versorgungsbezügen, wie z.B. Ihrer Pension, abgezogen wird. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit auch Ihre Steuerlast.
Und was ist der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag?
Zusätzlich zum Versorgungsfreibetrag erhalten Sie einen Zuschlag. Dieser Zuschlag ist ein fester Betrag, der Ihre Steuerlast weiter reduziert.
Wie hoch sind Versorgungsfreibetrag & Zuschlag?
Die Höhe beider Beträge hängt von Ihrem Jahr des Versorgungsbeginns ab. Je früher Sie in den Ruhestand gegangen sind, desto höher sind die Freibeträge.
Wichtig: Ab 2006 wurden die Freibeträge für jeden neuen Jahrgang schrittweise abgeschmolzen.
Wie werden die Freibeträge berechnet?
Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren:
- Höhe Ihrer Versorgungsbezüge: Basis ist der Versorgungsbezug im ersten vollen Monat der Auszahlung.
- Sonderzahlungen: Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden einbezogen.
- Mehrere Versorgungsbezüge: Erhalten Sie mehrere Versorgungsbezüge, wird die Summe der Freibeträge begrenzt.
- Tipp: Jetzt Versorgungsfreibetrag berechnen Rechner
Wann ändern sich die Freibeträge?
- Neuberechnung: Eine Neuberechnung ist nur bei bestimmten Änderungen erforderlich, z.B. wenn Sie zusätzliche Einkünfte erzielen.
- Keine Neuberechnung: Regelmäßige Anpassungen Ihrer Pension haben keinen Einfluss auf die Freibeträge.
Profitieren Sie von unserer Expertise!
Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags kann kompliziert sein. Wir unterstützen Sie gerne! Unsere Steuerberater prüfen Ihre individuellen Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie alle Steuervorteile optimal nutzen.
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