Vertragliche Kaufpreisaufteilung in Grundstück und Gebäude maßgeblich

Wird in einem Kaufvertrag der Kaufpreis auf Grundstück und Gebäude aufgeteilt, ist dies grundsätzlich bei der Berechnung der AfA des Gebäudes maßgebend. Dies gilt nicht, wenn die Aufteilung nur zum Schein getroffen wurde oder einen Gestaltungsmissbrauch darstellt.

BFH, Urt. v. 16.09.2015, IX R 12/14