Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: Aufforderung zur Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht einzuhalten. Dies erfolgte im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, bei dem Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme erhielt. Der Hauptkritikpunkt ist, dass Deutschland die Befreiung von Privatunterricht von der Mehrwertsteuer nicht gemäß den EU-Vorschriften umsetzt, wie sie in der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegt und durch den Gerichtshof der Europäischen Union interpretiert wurden.

Laut Mehrwertsteuerrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten den von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Mehrwertsteuer befreien. Die Mitgliedstaaten dürfen zwar zusätzliche Bedingungen für die Anwendung dieser Befreiung festlegen, um eine korrekte und einfache Anwendung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch zu verhindern, jedoch müssen diese Bedingungen so gestaltet sein, dass berechtigte Steuerpflichtige die Mehrwertsteuerbefreiung tatsächlich in Anspruch nehmen können.

In Deutschland ist für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung für Privatunterricht die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung, die von der zuständigen Landesbehörde ausgestellt wird, muss belegen, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf vorbereiten oder auf eine Prüfung, die vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegen ist. Die Europäische Kommission sieht in dieser Anforderung einen Verstoß gegen das EU-Recht, da sie die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung unnötig erschwert.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Vorschriften einzuhalten. Sollte Deutschland nicht angemessen reagieren, könnte die Europäische Kommission den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.

Diese Aufforderung der Europäischen Kommission unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften und die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ihre nationalen Regelungen mit dem EU-Recht im Einklang stehen.