Verzugszinsen 2025: Das können Sie berechnen

Schlechte Zahlungsmoral kann für Unternehmer und Selbstständige zum Problem werden. Zum Glück haben Sie das Recht, Verzugszinsen zu verlangen. Eine Änderung des Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar 2025 macht das Eintreiben dieser Zinsen nun noch interessanter.

Was ändert sich 2025?

Der Basiszinssatz, der die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen bildet, ist gesunken. Ab 1. Januar 2025 liegt er bei 2,27 % (zuvor 3,37 %).

So hoch sind die Verzugszinsen

Die Höhe der Verzugszinsen hängt davon ab, ob Ihr Kunde ein Privat- oder ein Firmenkunde ist:

  • Privatkunden: Basiszinssatz + 5 % = 7,27 % ab 2025
  • Firmenkunden: Basiszinssatz + 9 % = 11,27 % ab 2025

Wann können Sie Verzugszinsen berechnen?

Sobald ein Kunde 30 Tage nach Rechnungsstellung nicht gezahlt hat, ist er automatisch in Verzug. Sie können dann Verzugszinsen verlangen. In der Praxis ist es üblich, zunächst eine Mahnung zu verschicken, in der Sie die Verzugszinsen ankündigen.

Wie berechnen Sie die Verzugszinsen?

Die Berechnung ist recht einfach:

Beispiel: Ein Firmenkunde ist mit 10.000 € (zzgl. 19 % USt) seit 30 Tagen im Verzug.

  1. Rechnungsbetrag: 10.000 € + 1.900 € USt = 11.900 €
  2. Verzugszinssatz (Firmenkunde): 11,27 %
  3. Tage im Verzug: 30 Tage
  4. Verzugszinsen: (11.900 € * 11,27 % / 365) * 30 = 110,23 €

Wichtig zu wissen

  • Sie können Verzugszinsen auch vor Zahlungseingang berechnen und in Ihrer Mahnung angeben.
  • Verzugszinsen sind ein wirksames Mittel, um Druck auf säumige Zahler auszuüben.
  • Eine klare Kommunikation in Ihren Mahnungen hilft, Zahlungen zu beschleunigen.

Fazit

Die gesunkenen Basiszinssätze machen Verzugszinsen für Sie als Unternehmer noch attraktiver. Nutzen Sie dieses Werkzeug, um Ihre Liquidität zu sichern und pünktliche Zahlungen zu fördern!

Zusätzliche Tipps:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen des Basiszinssatzes.
  • Nutzen Sie einen Zinsrechner um Verzugszinsen zu berechnen.
  • Holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat.

Ich hoffe, dieser Blogbeitrag ist hilfreich für Sie.