Virtuelle Roadshow der „Bescheinigungsstelle-Forschungszulage“ startet

Die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ informiert gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen über alles Wichtige rund um die steuerliche Fördermöglichkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Teilnahme an der virtuellen Roadshow ist kostenlos.

Dank des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (BGBl. 2019, I, 2763) können Unternehmen seit 2020 Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich begünstigen lassen. Für diese sog. Forschungszulage müssen sie ein zweistufiges Verfahren durchlaufen:

Unternehmen müssen zunächst einen Antrag auf eine FuE-Bescheinigung bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) stellen. Diese prüft, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Begünstigung erfüllt sind, und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit der Bescheinigung können Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt ist an die Feststellung des BSFZ gebunden. Die Forschungszulage wird den Unternehmen schließlich als Steuergutschrift gewährt.

Bis Mitte April präsentiert die BSFZ in mehreren kostenfreien Online-Seminaren gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung. Die Teilnahme ist kostenlos.

  • Weitere Informationen zu Anmeldung und Terminen finden Sie auf der Homepage des DStV.

Quelle: DStV, Mitteilung vom 03.03.2021