vzbv stoppt Preiserhöhung der Fitnesskette clever fit

  • Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio sollte als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gelten.
  • vzbv bewertet das Verhalten des Anbieters als aggressives und unlauteres Geschäftsgebaren gegenüber den Mitgliedern.
  • Gerichte verhängen einstweilige Verfügungen gegen die clever fit GmbH und den Betreiber eines clever-fit-Studios in Minden.

Gerichte verhängen einstweilige Verfügungen gegen Franchisekette clever fit

Das Landgericht Augsburg hat der clever fit GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio als Zustimmung zu Preiserhöhungen zu werten. Eine entsprechende Verfügung erließ das Landgericht Rottweil auch gegen die CF Minden GmbH, die als Franchisenehmerin ein clever-fit-Studio in Minden betreibt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft den Unternehmen vor, Druck auf die Mitglieder auszuüben, um die vermeintliche Zustimmung zu Preiserhöhungen zu erhalten.

„Clever fit versucht rücksichtslos, Preiserhöhungen durchzusetzen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Die Mitglieder haben kaum eine Wahl: Entweder sie passieren das Drehkreuz am Eingang und stimmen damit der Preiserhöhung zu. Oder sie dürfen nicht mehr ins Studio, obwohl sie dafür bezahlt haben. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht ein klarer Rechtsbruch.“

54 Prozent Preiserhöhung per Drehkreuz

Die clever fit GmbH ist laut eigenen Angaben eine Fitnesskette mit 500 Studios, die von Franchisepartnern betrieben werden. Im August kündigte das Studio in Minden per Aushang und E-Mail eine Preiserhöhung um acht Euro im Monat oder 96 Euro im Jahr an. Für Mitglieder, die bislang 14,90 Euro im Monat zahlten, war das ein Aufschlag von 54 Prozent.

Die nötige Zustimmung der Mitglieder wollte sich der Betreiber auf besondere Weise einholen: „Für deine Zustimmung kannst Du ganz unkompliziert unser Drehkreuz passieren“, hieß es im Aushang und in den E-Mails. Der Zutritt zum Studio war aber nur über das Drehkreuz möglich. Allein durch die weitere Nutzung des Studios stimmten die Mitglieder demnach der geforderten Preiserhöhung zu.

vzbv: Klarer Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Nach Auffassung des vzbv sind die Preiserhöhungen unwirksam und das Vorgehen der Anbieter ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Mitgliedern, die nicht mit der Preiserhöhung einverstanden sind, werde der Zutritt zum Studio faktisch verweigert. Sie müssten somit auf ihr Training verzichten, obwohl sie dafür bezahlt haben. Clever fit schaffe am Drehkreuz eine Zwangssituation und setze die Mitglieder unzulässig unter Druck, der Preiserhöhung zuzustimmen. Diese würden durch den Aushang am Eingang regelrecht überrumpelt.

Eine wirksame Zustimmung zu Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit ist laut vzbv grundsätzlich nur mit aktiver Zustimmung der Kund:innen möglich. Davon könne bei clever fit keine Rede sein. Indem die Mitglieder das Drehkreuz durchschreiten, nähmen sie lediglich ihr Recht wahr, das Studio vertragsgemäß zu nutzen. Eine stillschweigende Zustimmung zu einer Preiserhöhung lasse sich daraus in keinem Fall ableiten.

Einstweilige Verfügungen erlassen

Das Landgericht Rottweil hat dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die CF Minden GmbH stattgegeben. Gegen die clever fit GmbH erwirkte der vzbv eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Augsburg. Die Gerichte untersagten den Anbietern, die Zustimmung zu einer Preiserhöhung dadurch herbeizuführen, dass die Mitglieder das im Eingangsbereich befindliche Drehkreuz passieren, um in das Fitnessstudio zu gelangen.

„Drehkreuz-Zustimmung“ auch bei McFit

Bereits im Frühjahr dieses Jahres sorgte der Betreiber der Fitnessstudios McFit, die RSG Group GmbH, mit einer ähnlichen Praxis für Aufregung. Auch hier sollte das Passieren des Drehkreuzes am Einlass zu den Studios als Zustimmung zur Preiserhöhung gelten. Gegen dieses Vorgehen hat der vzbv nach erfolgloser Abmahnung am 11. August 2022 Klage beim LG Bamberg (Az. 13 O 730/22) eingereicht.

Beschluss des LG Augsburg vom 26.09.2022, Az. 084 O 3035/22 – nicht rechtskräftig

Beschluss des LG Rottweil vom 26.09.2022, Az. 4 O 41/22 – nicht rechtskräftig

Quelle: vzbv, Pressemitteilung vom 11.10.2022