Was Sie von der Steuer absetzen können

Die Steuererklärung 2023 steht an, und mit ihr kommen viele Fragen bezüglich dessen, was abgesetzt werden kann.

Allgemeine Absetzbarkeit

Die Grundlage bildet Ihr Grad der Behinderung (GdB), Ihre berufliche Situation oder besondere Ausgaben wie Krankheitskosten oder Bildungsausgaben. Hier sind einige spezifische Fälle, die häufig angefragt wurden:

Schwerbehinderung: Mit einem GdB von 70 und dem Merkzeichen G können Sie einen Pauschbetrag von 1.780 Euro sowie eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro geltend machen. Bei höheren Graden der Behinderung oder anderen Merkzeichen wie „aG“ oder „H“ kann dieser Betrag auf bis zu 4.500 Euro steigen.

Krankheitskosten: Über den Behindertenpauschbetrag hinaus können Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel, Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte), aber auch größere Anschaffungen wie die Umrüstung eines Autos oder Wohnungsumbau zusätzlich geltend gemacht werden, sofern sie eine zumutbare Belastung überschreiten.

Rentner:

Als Rentner können Sie keine Telefongebühren absetzen, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit einer Einkunftsart. Sie haben jedoch einen automatischen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Höhere Ausgaben, die direkt mit der Rente zusammenhängen, wie Beratungskosten, können ebenfalls angegeben werden.

Was können Rentner absetzen?

Rentner profitieren von denselben Absetzungsmöglichkeiten wie andere Steuerzahler:

  • Spenden und Kirchensteuer
  • Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Krankheitskosten und Pflegeaufwendungen

Änderungen im Wachstumschancengesetz:

Neurentner müssen beachten, dass der steuerpflichtige Anteil ihrer gesetzlichen Rente auf 82,5% gestiegen ist, was den Rentenfreibetrag entsprechend mindert.

Ausbildungsfreibetrag für Kinder:

Eltern, die ihre volljährigen Kinder unterstützen, die nicht mehr im Haushalt leben und sich in Ausbildung befinden, können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr geltend machen.

Homeoffice-Pauschale:

Die Homeoffice-Pauschale wurde zu einer dauerhaften Einrichtung und beträgt nun 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage im Jahr, ohne dass ein spezielles Arbeitszimmer nachgewiesen werden muss.

Kosten für ein Arbeitszimmer:

Die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers ist nur noch möglich, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellt.

Pflegeheimkosten:

Kosten für das Pflegeheim können steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, allerdings müssen diese um eine Haushaltsersparnis reduziert werden.

Weitere Infos siehe https://www.steuerschroeder.de/steuererklaerung/einkommensteuererklaerung.html