Weihnachtsfeier für Mitarbeiter: So bleibt eine Betriebsfeier steuerfrei

Die Weihnachtszeit ist nicht nur eine Gelegenheit, um das Jahr Revue passieren zu lassen, sondern auch, um den Mitarbeitern für ihre harte Arbeit zu danken. Eine Weihnachtsfeier bietet hierfür den perfekten Rahmen. Doch wie kann eine solche Feier steuerfrei gestaltet werden? Hier sind einige wichtige Punkte, die Unternehmen beachten sollten.

  • Freibetrag von 110 Euro: Seit 2015 gilt für Betriebsveranstaltungen ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro teilnehmendem Mitarbeiter. Solange die Kosten pro Mitarbeiter diesen Betrag nicht überschreiten, bleiben die Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der Feier steuerfrei. Dies umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, wie z.B. Raummiete, Verpflegung und Unterhaltung.
  • Teilnehmerkreis: Eine Betriebsveranstaltung liegt nur dann vor, wenn die Teilnahme allen Mitarbeitern offensteht. Dies bedeutet, dass die Feier nicht auf bestimmte Gruppen innerhalb des Unternehmens beschränkt sein darf, wie z.B. nur auf den Vorstand oder die Führungsebene.
  • Kostenaufteilung: Die Gesamtkosten der Veranstaltung müssen auf alle Teilnehmer gleichmäßig verteilt werden. Dies schließt auch Begleitpersonen ein, deren Kosten dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet werden.
  • Pauschalversteuerung bei Überschreitung: Sollte der Freibetrag von 110 Euro überschritten werden, kann der übersteigende Betrag pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Diese Pauschalversteuerung führt in der Regel zur Sozialversicherungsfreiheit.
  • Anzahl der Veranstaltungen: Der Freibetrag kann für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht es Unternehmen, neben der Weihnachtsfeier auch eine weitere Veranstaltung, wie z.B. ein Sommerfest, steuerfrei zu gestalten.