Werbungskostenbetrag oft nicht erreicht

Viele einkommensteuerpflichtige Personen bleiben mit ihren Werbungskosten unterhalb der Pauschbeträge. So machen von den rund 39,7 Millionen Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rund 24,8 Millionen oder 62,5 Prozent keine Werbungskosten geltend, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 19/8050 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 19/7602 ) schreibt.

Ferner machen nach Schätzungen der Bundesregierung von den rund 5,1 Millionen Personen mit ausschließlich Versorgungsbezügen rund 3,3 Millionen oder 64,7 Prozent keine Werbungskosten geltend, die über dem Pauschbetrag von 102 Euro liegen.

Von den rund 8,1 Millionen Personen mit sonstigen Einkünften bleiben den Angaben zufolge 7,8 Millionen oder 96,3 Prozent unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.03.2019