Wie man Fahrräder und E-Bikes steuerlich geltend machen kann

1. Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern und E-Bikes

  • Fahrräder und E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren und keine Kfz-Zulassung benötigen, können steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing.

2. Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

  • Das Fahrrad oder E-Bike muss mindestens zu 10% für berufliche Zwecke genutzt werden. Die private Nutzung darüber hinaus muss nicht versteuert werden.

3. Entfernungspauschale

  • Unabhängig von der 10%-Regel können Fahrten zum Arbeitsplatz mit einer Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,35 €) abgesetzt werden.

4. Nachweis der beruflichen Nutzung

  • Bei Zweifeln des Finanzamts über die berufliche Nutzung sollte man in der Lage sein, diese durch ein Fahrtenbuch oder andere Nachweise zu belegen.

5. Umsatzsteuer und 1%-Regel

  • Selbstständige, die umsatzsteuerpflichtig sind und das Fahrrad oder E-Bike zu mindestens 10% beruflich nutzen, können die Umsatzsteuer zurückfordern, müssen aber auch Umsatzsteuer für die private Nutzung entrichten. Die Berechnung erfolgt über die 1%-Methode.

6. Absetzbare Kosten

  • Neben dem Kaufpreis sind auch laufende Kosten wie Inspektionen, Versicherung, Reparaturen und Strom für das Laden des Akkus vollständig absetzbar, sofern das Fahrrad oder E-Bike mindestens zu 10% beruflich genutzt wird. Zubehörkosten sind ebenfalls absetzbar.

7. Abschreibung

  • Fahrräder und E-Bikes werden über einen Zeitraum von 7 Jahren linear abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten unter 1000€ netto können diese als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Kaufs vollständig abgesetzt werden.

8. Leasing

  • Bei Leasingfahrzeugen können die Leasingraten abgesetzt werden, anstatt das Fahrrad oder E-Bike abzuschreiben.

Fazit

Die steuerliche Berücksichtigung von Fahrrädern und E-Bikes bietet für Berufstätige und Selbstständige eine attraktive Möglichkeit, Kosten zu sparen und gleichzeitig umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Wichtig ist, die Nutzung genau zu dokumentieren und sich über die spezifischen Regelungen und Möglichkeiten zur Absetzbarkeit im Klaren zu sein.