Seit 2006 unterliegen sämtliche Abfindungen in Deutschland der Steuerpflicht, unabhängig von ihrer Höhe. Abfindungen gelten steuerlich als sogenannte „außerordentliche Einkünfte“ und werden nach den Regelungen des Paragraphen 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteuert. Dies bedeutet, dass Abfindungen nicht mehr steuerfrei sind und grundsätzlich versteuert werden müssen.
Warum hohe Abfindungen eine höhere Steuerlast verursachen können
Abfindungen, besonders hohe Zahlungen, können dazu führen, dass der Empfänger in eine höhere Steuerklasse rutscht und somit einen höheren Steuersatz zahlen muss. Durch die Erhöhung des Gesamteinkommens infolge der Abfindung kann der Steuerpflichtige in einen Bereich gelangen, in dem höhere Steuersätze fällig werden.
Abfindung versteuern: Mit der Fünftelregelung Steuern sparen
Ein beliebter Weg, um die Steuerlast zu reduzieren, ist die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung. Diese Regelung, die in § 34 EStG verankert ist, sieht vor, dass die Abfindung steuerlich (nur gedanklich) gleichmäßig über fünf Jahre verteilt wird. Dadurch wird die Steuerlast auf ein Fünftel der Abfindung reduziert, wodurch weniger Steuern anfallen, da sich der Steuersatz langsamer erhöht.
Welche Kriterien gelten für die Fünftelregelung?
Damit die Fünftelregelung genutzt werden kann, müssen zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sein:
- Einmalige Auszahlung: Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr in voller Höhe ausgezahlt werden. Erhält der Arbeitnehmer nur einen Teil im Folgejahr, darf dieser Betrag nicht mehr als fünf Prozent der Gesamtsumme betragen.
- Zusammenballung von Einkünften: Es muss eine sogenannte „Zusammenballung von Einkünften“ vorliegen. Das bedeutet, die Abfindung muss höher sein als das reguläre Gehalt, das der Arbeitnehmer ohne Kündigung in diesem Jahr erhalten hätte.
Steuerliche Auswirkungen und Ersparnis durch die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung kann erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen, abhängig von individuellen Faktoren wie dem Familienstand, dem Jahreseinkommen und der Höhe der Abfindung. In vielen Fällen lassen sich durch die Anwendung dieser Regelung zwischen 15 und 25 Prozent der Steuer einsparen.
Änderungen bei der Fünftelregelung ab 2024
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr direkt bei der Lohnsteuerberechnung angewendet. Stattdessen muss die Steuerersparnis über die Steuererklärung nachträglich geltend gemacht werden. Dies kann für den Arbeitnehmer einen Nachteil darstellen, da die Steuerlast zunächst höher ausfällt und die Ersparnis erst später nach der Abgabe der Steuererklärung wirksam wird.
Wo wird die Abfindung in der Steuererklärung eingetragen?
Die Abfindung muss in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N unter „ermäßigt besteuerte Entschädigungen“ eingetragen werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, entsprechende Nachweise wie den Aufhebungsvertrag oder die Abfindungsvereinbarung auf Verlangen des Finanzamtes einzureichen.
Beispiel: Berechnung der Steuer mit der Fünftelregelung
Ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro erhält eine Abfindung von 50.000 Euro. Durch die Anwendung der Fünftelregelung ergeben sich folgende Schritte:
- Zu versteuerndes Einkommen: Ein Fünftel der Abfindung (10.000 Euro) wird zum Jahreseinkommen hinzuaddiert, sodass sich ein neues zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro ergibt.
- Steuerberechnung: Für das neue Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet (28.500 Euro), sowie für das ursprüngliche Einkommen ohne Abfindung (25.200 Euro).
- Unterschiedsbetrag: Der Unterschied zwischen diesen beiden Beträgen beträgt 3.300 Euro. Dieser Betrag wird mit 5 multipliziert, um die Steuerbelastung für die Abfindung zu berechnen (16.500 Euro).
- Gesamte Steuerlast mit Fünftelregelung: Die Steuer auf das Jahreseinkommen (25.200 Euro) und auf die Abfindung (16.500 Euro) ergibt eine Gesamtsteuerlast von 41.700 Euro.
- Vergleich: Ohne die Fünftelregelung würde die Steuerlast auf 47.300 Euro steigen, was bedeutet, dass durch die Fünftelregelung insgesamt 5.600 Euro (25,9 %) gespart wurden.
Fazit: Fünftelregelung als wertvolles Steuerinstrument
Die Fünftelregelung bietet eine attraktive Möglichkeit, um die Steuerbelastung bei Abfindungen zu senken. Durch die Verteilung der Abfindungssumme über fünf Jahre wird der Steuersatz geringer, was insbesondere bei höheren Beträgen von Vorteil ist. Es ist jedoch wichtig, alle Voraussetzungen zu erfüllen und die Änderungen im Steuerrecht ab 2024 zu beachten. Hier finden Sie Steuertipps, wie Sie die Fünftelregelung nutzen können um bei Ihrer Abfindung Steuern zu sparen.