Wohnungsbau und die degressive AfA – Ein umfassender Überblick

Neue Chancen für Investoren und Bauherren im Wohnungsbau

Mit der Einführung des Wachstumschancengesetzes wurden die Möglichkeiten für Investitionen in den Wohnungsbau deutlich erweitert. Die verbesserte degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) bietet attraktive Steuervorteile und soll den Neubau von Wohnimmobilien ankurbeln. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der degressiven AfA und erklären, wie sie Ihre Investitionsentscheidungen beeinflussen kann.

Was ist die degressive AfA?

Die degressive AfA ermöglicht es, die Kosten für neue Wohngebäude schneller abzuschreiben als dies bei der linearen AfA der Fall ist. Konkret bedeutet dies, dass in den ersten Jahren nach Fertigstellung eines Gebäudes ein höherer Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies führt zu einer schnelleren Reduzierung der steuerpflichtigen Einkünfte und somit zu einer höheren Liquidität für den Investor.

Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz hat die Bedingungen für die Inanspruchnahme der degressiven AfA deutlich verbessert:

  • Verlängerter Anwendungszeitraum: Die Möglichkeit, die degressive AfA zu nutzen, wurde bis zum 30. September 2029 verlängert.
  • Erhöhte Baukostenobergrenze: Die Grenze der Baukosten, die für die Berechnung der AfA herangezogen werden können, wurde von 4.800 Euro pro Quadratmeter auf 5.200 Euro pro Quadratmeter angehoben.
  • Gestiegene Herstellungs-/Anschaffungskosten: Ebenfalls erhöht wurden die maximalen Herstellungs- oder Anschaffungskosten pro Quadratmeter von 2.500 Euro auf 4.000 Euro.

Die Regelungen im Detail

  • Gültigkeit: Die degressive AfA gilt nur für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Abschreibungssätze: Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden. In den folgenden Jahren erfolgt die Abschreibung ebenfalls um fünf Prozent des jeweiligen Restwertes.
  • Wechsel zur linearen AfA: Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist jederzeit möglich. Dies bietet Flexibilität in der Finanzplanung.
  • Baubeginn und Kaufvertrag: Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Kaufverträge müssen in diesem Zeitraum rechtswirksam geschlossen werden und die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Dies ist besonders interessant für Neubauten, die den energetischen Gebäudestandard EH40/QNG erfüllen und die erwähnte Baukostenobergrenze nicht überschreiten.

Fazit

Die degressive AfA bietet Investoren und Bauherren im Wohnungsbau attraktive Steuervorteile und kann die Rentabilität von Bauprojekten deutlich verbessern. Die verbesserten Rahmenbedingungen durch das Wachstumschancengesetz machen die degressive AfA noch interessanter und sorgen für zusätzlichen Schwung im Wohnungsbau.

Beachten Sie: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.

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