Zoll gewährt in Hochwassersituation unbürokratische Hilfe

In weiten Teilen des Bundesgebiets sind durch das aktuelle Hochwasser vielerorts beträchtliche Schäden entstanden, deren Beseitigung zu erheblichen finanziellen Belastungen führen wird.

Durch das Bundesministerium der Finanzen sind zur Vermeidung unbilliger Härten steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlossen worden, die für die unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers Betroffenen Verfahrenserleichterungen vorsehen.

Diese können beispielsweise folgende sein:

  • Stundung von fälligen oder fällig werdenden Steuern bis 30. September 2013
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
  • Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
  • Verzicht auf Verspätungszuschläge
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 30. September 2013
  • keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von Buchführungsunterlagen
HinweisAllen Betroffenen wird empfohlen, sich hinsichtlich der angeführten Hilfsmaßnahmen und deren Anwendbarkeit im Einzelfall mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt in Verbindung zu setzen.

Zolldienststellen