Zur (vorläufigen) Festsetzung des Gegenstandswerts – BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2023, IV S 26/23

Mit Beschluss vom 30. Oktober 2023 (IV S 26/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Gegenstandswert für die Klage gegen einen Steuerbescheid in einem Einspruchsverfahren vorläufig zu schätzen ist.

Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt. Der Steuerpflichtige machte geltend, dass er die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt habe.

Das Finanzamt (FA) setzte den Gegenstandswert für die Klage auf 100.000 Euro fest. Der Steuerpflichtige wandte sich gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts und machte geltend, dass der Gegenstandswert nicht richtig geschätzt worden sei.

Das Finanzgericht (FG) gab der Klage des Steuerpflichtigen statt. Es führte aus, dass der Gegenstandswert für die Klage gegen einen Steuerbescheid in einem Einspruchsverfahren vorläufig zu schätzen ist.

Der BFH hat den Beschluss des FG bestätigt. Er führte aus, dass der Gegenstandswert für die Klage gegen einen Steuerbescheid in einem Einspruchsverfahren vorläufig zu schätzen ist, da der Streit noch nicht abschließend entschieden ist.

Der BFH hat weiter entschieden, dass die Schätzung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen erfolgen muss.

Im Streitfall hat der BFH den Gegenstandswert auf 50.000 Euro geschätzt. Der BFH führte aus, dass der Streitwert in Höhe von 100.000 Euro nicht angemessen sei, da der Steuerpflichtige nur die Steuerfreiheit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frage stelle.

Die Entscheidung des BFH ist ein wichtiger Präzedenzfall für die (vorläufige) Festsetzung des Gegenstandswerts in Klageverfahren gegen Steuerbescheide. Sie stellt klar, dass der Gegenstandswert in diesen Verfahren vorläufig zu schätzen ist.

Die Entscheidung des BFH ist für Steuerpflichtige von Bedeutung, die gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Sie sollten sich daher vergewissern, dass der Gegenstandswert für die Klage richtig geschätzt wird.

Die Entscheidung des BFH ist auch für Finanzämter von Bedeutung. Sie sollten sich daher bei der Festsetzung des Gegenstandswerts für Klageverfahren gegen Steuerbescheide an den Vorgaben des BFH orientieren.