Zusammenfassung des BMF-Schreibens vom 13.02.2024 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG:

Änderungen:

  • Das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I Seite 860) wird geändert.
  • Die Änderungen betreffen das Muster II der Steuerbescheinigung.
  • Die wichtigsten Änderungen sind:
    • Erweiterung der Angaben zu Anteilseignern
    • Klarstellungen zur Berechtigung zur Ausstellung
    • Anpassung der Muster an die aktuelle Rechtslage

Anwendungsregelung:

  • Das neue Schreiben gilt für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2021 zufließen.
  • Für Kapitalerträge, die vor dem 1. Januar 2025 zufließen, können weiterhin die bisherigen Muster verwendet werden.

Weitere Informationen:

  • Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
  • Weitere Informationen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge finden Sie im BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I Seite 860).