Änderungen:
- Das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I Seite 860) wird geändert.
- Die Änderungen betreffen das Muster II der Steuerbescheinigung.
- Die wichtigsten Änderungen sind:
- Erweiterung der Angaben zu Anteilseignern
- Klarstellungen zur Berechtigung zur Ausstellung
- Anpassung der Muster an die aktuelle Rechtslage
Anwendungsregelung:
- Das neue Schreiben gilt für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2021 zufließen.
- Für Kapitalerträge, die vor dem 1. Januar 2025 zufließen, können weiterhin die bisherigen Muster verwendet werden.
Weitere Informationen:
- Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
- Weitere Informationen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge finden Sie im BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I Seite 860).