Zusammenfassung des BMF-Schreibens zu den Kaufkraftzuschlägen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Übersicht über die maßgeblichen Kaufkraftzuschläge zum 1. Juli 2024 veröffentlicht. Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Auslandskostenzuschläge neu festgesetzt. Die Übersicht wurde entsprechend aktualisiert und umfasst die Zeiträume ab dem 1. Januar 2020.

Kernpunkte:

  • Die Auslandskostenzuschläge dienen dem Ausgleich von Kaufkraftunterschieden bei Auslandseinsätzen und sind steuerfrei.
  • Die Zuschläge werden regelmäßig überprüft und angepasst, um sie an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten vor Ort anzupassen.
  • Die aktuelle Übersicht der Auslandskostenzuschläge finden Sie auf der Homepage des BMF (https://www.bundesfinanzministerium.de/).

Zusätzliche Informationen:

  • Auslandskostenzuschläge erhalten Beamte und Soldaten, die im Ausland eingesetzt werden.
  • Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Dienstort und dem Familienstand des Beschäftigten.
  • Die Zuschläge werden in regelmäßigen Abständen in einer Summe ausgezahlt.

Ich hoffe, diese Zusammenfassung ist hilfreich. Bitte lassen Sie mich wissen, wenn Sie weitere Fragen haben.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient lediglich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Bei Fragen zu den spezifischen Gegebenheiten Ihres Falls sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.