Zusammenfassung des DStV-Artikels vom 13.02.2024 zur neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung:

Ziel der Verordnung:

  • Vereinheitlichung der Sorgfaltspflichten der Verpflichteten in Europa
  • Auflösung des Flickenteppichs unterschiedlicher nationaler Regelungen

Verordnung vs. Richtlinie:

  • Die Verordnung regelt die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten.
  • Die Richtlinie regelt die institutionelle Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche, Aufsichtsbehörden und zentrale Meldestellen (FIU).

Verpflichtete:

  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, externe Buchprüfer und Rechtsanwälte (bei bestimmten Tätigkeiten)
  • Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (bei Transaktionen ab 1.000 Euro)
  • Händler von bestimmten Luxusgütern
  • Profifußballvereine und Fußballspielervermittler

Sorgfaltspflichten:

  • Identifizierung des Mandanten
  • Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers
  • Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit
  • Prüfung auf Finanzsanktionen
  • Beurteilung der Art der Geschäftstätigkeit des Mandanten

Daten zur Identifizierung:

  • Natürliche Personen: Name, Geburtsort, -datum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Steueridentifikationsnummer
  • Juristische Personen: Rechtsform, Name, Unternehmenssitz, Namen der gesetzlichen Vertreter, Register- und Steueridentifikationsnummer

Wirtschaftlicher Eigentümer:

  • Definition: Unternehmenseigentum und -kontrolle
  • Schwellenwert: 25% Beteiligung

Meldung verdächtiger Transaktionen:

  • Grundsätzlich an die FIU
  • Möglichkeit der Meldung an Selbstverwaltungseinrichtungen (z.B. Kammern)
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Meldepflicht befreit.

Inkrafttreten:

  • Voraussichtlich im Jahr 2027
  • Keine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erforderlich

Kritikpunkte:

  • Zusätzliche Bürokratie für die Verpflichteten
  • Wirtschaftlichkeit der Mandatsannahme bei geringem Umsatzpotential

Fazit:

Die neue Anti-Geldwäsche-Verordnung bringt einige Neuerungen und Erweiterungen der Sorgfaltspflichten mit sich. Die genauen Auswirkungen auf die Praxis werden sich erst nach dem Inkrafttreten und der Umsetzung in nationales Recht zeigen.

Hinweis:

  • Der Artikel des DStV bietet einen ersten Überblick über die neue Verordnung.
  • Für weitere Informationen und Details sollte der finalen Text der Verordnung herangezogen werden.