Zuwendungsempfängerregister: Ein neuer Meilenstein für die Transparenz im Spendenwesen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das im Jahressteuergesetz 2020 angekündigte Zuwendungsempfängerregister online gestellt. Diese neue Digitalplattform stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Transparenz und Rechtssicherheit im deutschen Spendenwesen dar. Bürger, Unternehmen und Institutionen erhalten erstmals einen öffentlichen Überblick über alle Organisationen, die aufgrund ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Tätigkeiten steuerbefreit sind und somit berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen.

Was ist das Zuwendungsempfängerregister?

Das Zuwendungsempfängerregister ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis, das vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird. Es enthält eine Liste aller Körperschaften, die steuerlich begünstigt sind und daher Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Das Register soll als zentrale Informationsquelle dienen und dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit und Nachprüfbarkeit von Spendenquittungen zu verbessern.

Vorteile für Organisationen und Spender

Für gemeinnützige Organisationen bietet das Register eine Plattform, auf der sie ihre Berechtigung zur Ausstellung von Spendenquittungen öffentlich darstellen können. Es ist jedoch wichtig, dass Organisationen die im Register hinterlegten Daten regelmäßig prüfen und aktualisieren. Auch Spender profitieren von der Einführung des Registers, da sie nun sicherstellen können, dass ihre Zuwendungen tatsächlich an steuerbegünstigte Organisationen gehen.

Noch nicht alle Organisationen erfasst

Es ist zu beachten, dass das Register zum Start noch nicht vollständig ist. Das BZSt arbeitet daran, es kontinuierlich zu vervollständigen. Auch ausländische Organisationen, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen, können sich künftig in das Register eintragen lassen, indem sie einen entsprechenden Antrag beim BZSt stellen.

Schutz vor Missbrauch

Ein weiteres Ziel des Registers ist der Schutz vor der Zuwendung von Spenden an unberechtigte Organisationen. Das BZSt gleicht dazu künftig die im Register gespeicherten Organisationen mit den Verfassungsschutzberichten ab. Sollte dabei eine Organisation als bedenklich eingestuft werden, wird das Ergebnis der zuständigen Landesfinanzbehörde mitgeteilt, die dann über die Gemeinnützigkeit entscheidet.

Registrierung und Zugang

Der Zugang zum Zuwendungsempfängerregister erfordert eine einmalige Registrierung. Hierfür ist ein Zertifikat notwendig, das der späteren Authentifizierung dient. Dieser Prozess kann bis zu sechs Wochen dauern, weshalb betroffene Organisationen frühzeitig mit der Registrierung beginnen sollten. Eine neue Registrierung ist nicht erforderlich, wenn bereits ein entsprechendes Zertifikat, wie beispielsweise das ElsterOnline-Portal-Zertifikat, vorliegt.

Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zu § 60b Abgabenordnung (AO) präzisiert, um technische Zweifelsfragen zu klären. Der Katalog der im Register zu speichernden Daten wurde konkretisiert und der Kreis der begünstigten Zuwendungsempfänger um juristische Personen des öffentlichen Rechts erweitert.

Fazit

Das Zuwendungsempfängerregister stellt einen wichtigen Fortschritt für die Digitalisierung und Transparenz des Spendenwesens in Deutschland dar. Es schafft Vertrauen und Rechtssicherheit sowohl für Spender als auch für gemeinnützige Organisationen. Steuerberater und Vertreter können sich ebenfalls registrieren, um elektronische Anträge für ihre Mandanten zu übermitteln, was die Abwicklung weiter erleichtert. Organisationen sollten die Möglichkeit nutzen, sich rechtzeitig im Register eintragen zu lassen und ihre Daten regelmäßig zu überprüfen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.