
Spenden und Parteibeiträge als Sonderausgaben
Spenden und Parteibeiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen
Inhalt:
Spenden Rechner
Spenden als Sonderausgaben
Alle Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke sind grundsätzlich durch eine Zuwendungsbestätigung nachzuweisen. Als Ausgabe gilt auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zur Bewertung von Sachzuwendungen wird auf § 10b Abs. 3 EStG hingewiesen. Für Zuwendungen bis 200 € ist folgender vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Vereine, Stiftungen) ist zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder Mitgliedsbeiträge handelt (Spendenbescheinigung). Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtslotterie und Zuschläge bei Wohlfahrtsbriefmarken sind keine steuerlich begünstigten Zuwendungen. Gleiches gilt für Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen, die als Bewährungsauflage im Straf- oder Gnadenverfahren auferlegt werden.
Top Spenden
Parteibeiträge als Sonderausgaben
Bei Zuwendungen an politische Parteien ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Ausgaben, aber um höchstens 825 €; bei zusammen veranlagten Ehegatten höchstens 1.650 €. Höhere Zuwendungen als 1.650 € bzw. 3.300 € werden bis maximal 1.650 € bzw. 3.300 € als Sonderausgaben berücksichtigt. Bei Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Ausgaben, höchstens 825 €; bei zusammen veranlagten Ehegatten höchstens 1.650 €.
Top Spenden
Weitere Infos im Steuerlexikon:
- Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke
- Abzugsfähige Spendenleistung
- Nachweise
- Höhe des Sonderausgabenabzugs
- Abgeltungseinkünfte
- Spendenvortrag
- Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien
- Zuwendungen an Stiftungen/Vermögensstock
- Auslandsspenden
Weitere Sonderausgaben
Ihre persönliche Checkliste Steuererklärung.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Spenden
EStG 10b; 34g;EStR 10b.1; 12.5;
EStDV 50;
GewStG 9;
KStG 9;
AO 60a; 62; 60a; 62;
UStAE 2.10; 3.3; 4a.2; 2.10; 3.3; 4a.2;
GewStR 8.5;
UStR 22; 24b; 124;
KStR 8.2;
AEAO 30; 52; 55; 58; 60a; 62;
EStH 10.10; 10b.1; 34g;
KStH 8.2; 9;
LStH 38.2;
GrStR 12;