Zwangsgeldfestsetzung: Wenn das Finanzamt säumige Steuerzahler unter Druck setzt

Das Problem:
Viele Steuerpflichtige kennen das: Die Einkommensteuererklärung wurde noch nicht abgegeben – sei es aus Zeitmangel, Unsicherheit oder schlichtem Aufschieben. Was dann folgt, ist nicht selten eine Zwangsgeldandrohung durch das Finanzamt – und im nächsten Schritt die Zwangsgeldfestsetzung.

Was bedeutet das konkret?
Wird eine steuerlich vorgeschriebene Handlung, wie die Abgabe der Einkommensteuererklärung, trotz Aufforderung nicht vorgenommen, kann das Finanzamt nach § 328 Abs. 1 AO ein Zwangsgeld festsetzen. Ziel ist es, die Abgabe der Erklärung durch finanziellen Druck zu erzwingen.

Doch Vorsicht: Die Zahlung des Zwangsgeldes allein genügt nicht – es geht dem Finanzamt nicht um das Geld, sondern um die Handlung!


🔍 Wie funktioniert das Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung?

  1. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung
  2. Androhung eines Zwangsgeldes (meist zwischen 100 € und 500 €)
  3. Festsetzung des Zwangsgeldes, wenn keine Reaktion erfolgt
  4. Androhung und ggf. Festsetzung eines weiteren (höheren) Zwangsgeldes

❗️Häufiger Fehler: Zwangsgeld einfach bezahlen

Wer das Zwangsgeld bezahlt, aber die Steuererklärung weiterhin nicht abgibt, muss mit weiteren Maßnahmen rechnen – etwa einem zweiten, erhöhten Zwangsgeld oder sogar einer Steuerschätzung.

Die bessere Strategie:
Reichen Sie unverzüglich Ihre Steuererklärung ein – auch wenn einzelne Unterlagen fehlen! Wichtig ist, dass das Finanzamt eine Veranlagung durchführen kann. Sollten noch abzugsfähige Kosten fehlen, können Sie diese nachreichen – auch im Einspruchsverfahren nach Erlass des Steuerbescheids.


Unser Praxistipp für Betroffene:

  • Zwangsgeld nicht bezahlen, sondern sofort die geforderte Erklärung abgeben
  • Wurde das Zwangsgeld noch nicht gezahlt, verrechnet oder vollstreckt, ist es verwirkt, sobald die Handlung erfolgt ist
  • Eine Teilabgabe der Erklärung ist besser als keine – unvollständige Belege können nachgereicht werden
  • Bei Unsicherheit: Frühzeitig steuerlichen Rat einholen, um Folgekosten und Schätzungen zu vermeiden

📌 Fazit

Zwangsgelder sind keine Strafe, sondern ein Druckmittel – das mit der Nachreichung der Erklärung automatisch gegenstandslos wird. Wer rasch reagiert, spart nicht nur Geld, sondern auch Ärger mit der Finanzverwaltung.

Wenn Sie Post vom Finanzamt erhalten haben und sich unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.