Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 25. September 2024 eine Mitteilung zur zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung veröffentlicht. Diese Verordnung bringt vor allem redaktionelle Anpassungen, hebt jedoch auch einige relevante Bestimmungen hervor.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  1. Aufhebung der Einschränkung bei Fahrzeugwechsel: Die bisherige Übergangsregelung, die bei einem Fahrzeugwechsel bestimmte Einschränkungen vorsah, wird aufgehoben. Dies soll die Flexibilität bei der Anwendung der Verordnung im Rahmen von Fahrzeugwechseln erhöhen.
  2. Einbeziehung von Wegstreckenzählern: Die Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler, die bisher in einem BMF-Schreiben geregelt war, wird nun direkt in die Verordnung aufgenommen. Zusätzlich werden Wegstreckenzähler, die vor dem 1. Juli 2024 mit einer digitalen Schnittstelle in den Verkehr gebracht wurden, ab dem Jahr 2026 ebenfalls unter die Verordnung fallen.
  3. Erweiterung der Rechte des BMF: Die Befugnisse des Bundesministeriums der Finanzen in Zertifizierungsverfahren werden erweitert, um die Zertifizierung von technischen Sicherheitseinrichtungen umfassender zu steuern und zu überwachen.

Diese Änderungen bringen klarere Regelungen für die Praxis und sollen zu einer verbesserten Rechtsanwendung bei der Kassensicherung und den Wegstreckenzählern beitragen.

Fazit:

Die Änderungen an der Kassensicherungsverordnung zielen auf eine Vereinfachung und Anpassung der bestehenden Vorschriften ab, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Wegstreckenzählern und Fahrzeugwechseln. Unternehmen und Betreiber von Kassensystemen sollten diese Anpassungen im Blick behalten und gegebenenfalls ihre Systeme bis 2026 entsprechend anpassen.

Quelle:
Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 25.09.2024