„Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz“ vom Bundeskabinett beschlossen

Zusammenfassung des Beschlusses des „Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes“ durch das Bundeskabinett:

  1. Hintergrund: Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 sind Änderungen am Bundeshaushalt 2024 notwendig geworden.
  2. Ziele der Bundesregierung: Trotz geringerer finanzieller Mittel hält die Bundesregierung an ihren Zielen fest, darunter Investitionen in die Zukunft Deutschlands, soziale Sicherung und Steuerentlastungen.
  3. Maßnahmen zur Schließung der Finanzierungslücke: Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um zusätzliche Einnahmen zu generieren und Einsparungen zu erzielen. Dazu gehören:
    • Erhöhung der Luftverkehrssteuer ab dem 1. Mai 2024.
    • Breitere Verwendung der Einnahmen aus Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023, wobei ein Teil an den Bundeshaushalt fließt.
    • Schrittweise Reduzierung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel ab dem 1. März 2024, mit vollständigem Wegfall ab 2026.
    • Verschärfung der Regelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die eine zumutbare Arbeit willentlich verweigern.
    • Abschaffung des Bürgergeldbonus, während finanzielle Anreize für berufsbezogene Weiterbildungen erhalten bleiben.
  4. Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger: Der Haushalt 2024 sieht weiterhin Entlastungen im Gesamtvolumen von 15 Milliarden Euro vor. Dies umfasst die zweite Stufe des Inflationsausgleichsgesetzes mit erhöhten steuerlichen Freibeträgen und Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation.
  5. Weiteres Verfahren: Der Haushaltsausschuss des Bundestags soll Mitte Januar über den Bundeshaushalt 2024 beraten, mit einer geplanten Beschlussfassung Ende Januar 2024 im Bundestag. Der Bundesrat könnte das Gesetzgebungsverfahren am 2. Februar 2024 abschließen.

Quelle: Bundesregierung