Das Bundeskabinett hat grünes Licht für den Entwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) gegeben. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken und jungen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern.
Was sind die Kernziele des ZuFinG II?
Das Gesetz knüpft an die Wachstumsinitiative der Bundesregierung an und setzt auf drei Säulen:
- Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen:
- Anreize für Investments in Venture Capital
- Anpassungen bei der Besteuerung von Fonds
- Steuerliche Erleichterungen bei Reinvestitionen von Gewinnen
- Förderung von Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien:
- Beseitigung rechtlicher Hemmnisse
- Stärkung der Finanzierungskapazitäten für nachhaltige Investitionsprojekte
- Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich:
- Streichung von Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten
- Umsetzung von EU-Rechtsakten (EU-Listing Act, Echtzeitzahlungen)
Was sagt der Bundesfinanzminister?
Bundesfinanzminister Jörg Kukies betont die Bedeutung effizienter Kapitalmärkte für Innovation und Wachstum. Gerade junge Unternehmen und solche in der Wachstumsphase haben oft Schwierigkeiten, an Eigenkapital zu gelangen. Das ZuFinG II soll hier Abhilfe schaffen und gleichzeitig Kapitalmittel stärker in Infrastruktur- und Energieprojekte lenken.
Welche Vorteile bringt das Gesetz?
- Unternehmen: Erleichterter Zugang zu Eigenkapital, insbesondere in Wachstumsphasen.
- Investoren: Mehr Rechtssicherheit und steuerliche Anreize für Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche wie erneuerbare Energien.
- Finanzmärkte: Entbürokratisierung und effizientere Prozesse, auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Ausblick:
Mit dem Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für Innovation und wirtschaftlichen Fortschritt. Der Entwurf zeigt, wie junge Unternehmen und Investoren unterstützt werden können, um die deutsche Wirtschaft zu stärken und die Energiewende voranzutreiben.