Erbschaftssteuer + Steuersatz

Erbschaftssteuersatz: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaftssteuer + Steuersatz.


Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um einen Staffelsteuersatz: Bei einer Erbschaft, die 75.000 Euro über dem Erbschaftssteuer Freibetrag liegt, gibt es drei verschiedene Steuersätze. Für die Steuerklasse eins wird 7 Prozent, für die Steuerklasse zwei 15 Prozent und für die Steuerklasse drei 30 Prozent an Erbschaftssteuer berechnet. Je höher der Betrag ist, der vererbt wird, desto höher ist auch der Erbschaftssteuersatz. So befinden sich in der Steuerklasse eins, bei einem Erbe von 600.000 Euro z. B. bei 15 Prozent, in der Steuerklasse zwei und drei bei jeweils 30 Prozent des Erbschaftssteuergesetzes. Bei mehr als 26.000.000 Euro befinden sich die Erbschaftssteuersätze bei 30, 43 und 50 Prozent. Der unten stehenden Tabelle können die aktuellen Erbschaftssteuersätze entnommen werden. Hierbei kommt es auf die Höhe der Erbschaft und auf die Steuerklasse an.


Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaftssteuer, die Freibeträge und den Steuersatz.

Erbschaftssteuer Rechner

Verwandtschaft zum Erblasser

Hausrat
Euro
Vermögen: Geld etc.
Euro

Selbst genutztes Wohneigentum
Euro
Quadratmeterzahl (qm)
 m²  

Immobilien (Immobilienbewertung)
Euro

Nachlassverbindlichkeiten
Euro

Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.

Steuertipps Erbschaftsteuer
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Höhe der Erbschaft in Euro Steuerklasse 1
Steuersatz in %
Steuerklasse 2
Steuersatz in %
Steuerklasse 3
Steuersatz in %
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
Mehr 30 43 50

Wenn die Erbschaftssteuer anhand der Steuerklasse, dem Erbschaftssteuersatz und Erbschaftssteuerfreibetrag berechnet wird, werden die Erben schnell feststellen, dass jedem ein ganz unterschiedlicher Betrag bleiben kann. Denn ausgegangen von einem gleichen Erbe von z. B. 150.000 Euro, das beispielsweise jeweils zu einem Drittel dem Ehegatten, dem Enkel und dem Bruder vererbt wurde, kann der Ehegatte aufgrund des Erbschaftssteuer Freibetrages die vollen 50.000 Euro behalten, der Enkel ebenfalls. Versteuern müssen laut Erbschaftssteuergesetz beide nichts. Jedoch muss der Bruder auf 30.000 Euro die Erbschaftssteuer bezahlen. Bei einem Erbschaftssteuersatz von 30 % bleiben ihm davon nur noch 21.000 Euro, da er 9.000 Euro an Erbschaftssteuer bezahlt. Insgesamt kommt er so also lediglich auf ein Erbe von 41.000 Euro. Dieses Beispiel ist jedoch nur fiktiv, da bei der Erbschaftssteuer auch die Pflichtanteile berücksichtigt werden.


Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung.

Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.


Mehr Infos + Tipps zur Erbschaftssteuer finden Sie hier ...

Mehr Infos + Tipps zur Schenkungssteuer finden Sie hier ...



Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




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