Erbschaftssteuer + Steuerklassen

Die Steuerklassen entscheiden über die Höhe der Erbschaftssteuer

Ermitteln Sie die Steuerklasse und berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaftssteuer.


Die Steuerklasse spielt eine Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer. In manchen Ländern wird die Höhe der Erbschaftsteuer anhand der Steuerklasse des Erben berechnet. Je nach Steuerklasse kann ein höherer oder niedrigerer Steuersatz angewendet werden. In manchen Ländern können auch bestimmte Freibeträge oder Befreiungen je nach Steuerklasse gelten. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Regelungen des Landes zu kennen, in dem die Erbschaft oder Schenkung stattfindet.

In Deutschland spielt die Steuerklasse des Erben eine Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer. Es gibt verschiedene Steuerklassen, die unterschiedliche Freibeträge und Tarife für die Erbschaftsteuer vorsehen. So gibt es beispielsweise höhere Freibeträge für nahe Verwandte wie Ehegatten oder Kinder, während für entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte geringere Freibeträge gelten. Zusätzlich wird die Höhe des zu versteuernden Vermögens und die Dauer der Beziehung zum Erblasser bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt.

Das Erbschaftssteuergesetz orientiert sich an verschiedenen Steuerklassen. Jeder Angehörige wird so einer bestimmten Klasse zugeordnet, die ausschlaggebend dafür ist, wie hoch der Erbschaftssteuer ist. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen 1, 2 und 3 ist die höhere Erbschaftssteuer. Personen, die laut des Erbschaftssteuergesetzes der Steuerklasse 3 unterliegen höher besteuert, als die der Steuerklasse 2. Deshalb werden durch das Erbschaftssteuergesetz in Steuerklasse 3 auch Personen zugeordnet, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Schenker stehen. Die Steuerklasse ist für den Freibetrag + Steuersatz verantwortlich.


Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaftssteuer, die Freibeträge und den Steuersatz.

Erbschaftssteuer Rechner

Verwandtschaft zum Erblasser

Hausrat
Euro
Vermögen: Geld etc.
Euro

Selbst genutztes Wohneigentum
Euro
Quadratmeterzahl (qm)
 m²  

Immobilien (Immobilienbewertung)
Euro

Nachlassverbindlichkeiten
Euro

Steuerklasse I im Erbschaftssteuergesetz:

  • Ehegatte
  • Kinder, Stiefkinder, Kinder von verstorbenen Kindern
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern

Steuerklasse II im Erbschaftssteuergesetz:

  • Geschwister
  • Neffen und Nichten
  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern
  • geschiedene Ehegatten

Steuerklasse III im Erbschaftssteuergesetz:
Alle Personen mit einem anderen Verwandtschaftsgrad, oder nicht verwandte Personen.


Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.

Steuertipps Erbschaftsteuer
1/9



Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.


Mehr Infos + Tipps zur Erbschaftssteuer finden Sie hier ...

Mehr Infos + Tipps zur Schenkungssteuer finden Sie hier ...



Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen


Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!