Steuern auf Autopilot · Rechtsstand 25.08.2026

Freelancer Tax Survival Guide 2026: Der digitale Steuer-Workflow ohne Papierkram

Der Freelancer Tax Survival Guide 2026 zeigt Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern, wie sie Steuern, Buchhaltung, E-Rechnung, Belegablage und Fristen so organisieren, dass weniger Chaos, weniger Nachzahlungen und mehr Zeit für das eigentliche Geschäft bleibt.

Für Freiberufler & Kleinunternehmer Mit Kleinunternehmerregelung 2026 E-Rechnung & GoBD Mit KI-Prompts & Checklisten
Digitaler Steuer-Workflow 2026 Die Infografik zeigt den Weg von Beleg und Bankumsatz über Software, E-Rechnung, GoBD-Archiv und Steuerberater-Schnittstelle bis zu EÜR, Umsatzsteuer und Steuerbescheid. Steuern auf Autopilot Workflow statt Schuhkarton 1. Beleg scannen 2. Software kontieren 3. GoBD archivieren 4. E-Rechnung empfangen 5. Berater DATEV/Agenda 6. EÜR fristgerecht

Inhalt

  1. Das Fundament: Freiberufler, Gewerbe, Steuerarten und ELSTER
  2. Deep-Dive Kleinunternehmerregelung 2026
  3. Papierloses Büro: E-Rechnung, Software, GoBD und Geschäftskonto
  4. Betriebsausgaben und legale Steuergestaltung
  5. KI im Steuer-Alltag
  6. Checklisten, Rechner und Fristenkalender

1. Das Fundament: Wie denkt das Finanzamt?

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Der wichtigste Unterschied lautet: Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbetreibende erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Freie Berufe sind in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt, darunter etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer sowie ähnliche Berufe. Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn sie nicht Land- und Forstwirtschaft, freier Beruf oder andere selbständige Arbeit ist.

Quelle: § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 2 EStG; Rechtsstand 25.08.2026.

Achtung / Häufiger Fehler

„Ich arbeite kreativ, also bin ich Freiberufler“ ist zu kurz gedacht. Das Finanzamt schaut auf Ausbildung, Tätigkeitsschwerpunkt, Eigenverantwortlichkeit, Organisation und konkrete Leistungen. Webdesign, Online-Marketing, Softwareentwicklung, Coaching oder Content-Produktion können je nach Ausgestaltung freiberuflich oder gewerblich einzuordnen sein. Grauzonen sollten Sie früh steuerlich prüfen lassen.

Die große Drei der Steuern

Steuer Wen betrifft sie? Was ist 2026 wichtig? Quelle
Einkommensteuer Alle natürlichen Personen mit steuerpflichtigem Gewinn. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro; danach greift der progressive Tarif nach § 32a EStG. § 32a EStG, VZ 2026
Umsatzsteuer Unternehmer, außer die Kleinunternehmer-Steuerbefreiung greift. Regelsteuersatz grundsätzlich 19 %, ermäßigter Steuersatz 7 %, Kleinunternehmer nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuerausweis. § 12 UStG; § 19 UStG
Gewerbesteuer Gewerbebetriebe, nicht reine Freiberufler. Für natürliche Personen und Personengesellschaften ist der Freibetrag von 24.500 Euro zu prüfen; Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. § 2, § 11 GewStG

Der steuerliche Erfassungsbogen: unfallfrei starten

Die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb eines Monats elektronisch mitzuteilen. Praktisch läuft das über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.

Quelle: § 138 Abs. 1b, Abs. 4 AO; ELSTER-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; Rechtsstand 25.08.2026.

ELSTER-Check vor dem Absenden

  • Ist die Tätigkeit realistisch beschrieben: freiberuflich, gewerblich oder gemischt?
  • Sind voraussichtlicher Umsatz und Gewinn plausibel, aber nicht künstlich niedrig?
  • Ist die Kleinunternehmerregelung bewusst gewählt oder bewusst ausgeschlossen?
  • Ist das Geschäftskonto eingetragen und privat sauber getrennt?
  • Wurden Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Dauerfristverlängerung und E-Rechnung bedacht?

Steuer-Mindset: Rücklagen sichern das Überleben

Steuern werden bei Selbstständigen oft zeitversetzt fällig. Deshalb ist Ihr wichtigster Autopilot kein Tool, sondern ein Rücklagenrhythmus: Nach jedem Zahlungseingang sollte ein Teil sofort auf ein Steuerkonto verschoben werden.

Steuer-Tipp

Als grobe Startregel: 30 bis 40 % des Gewinns für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer zurücklegen. Umsatzsteuer ist kein Einkommen: Regelbesteuerte Unternehmer parken die vereinnahmte Umsatzsteuer zusätzlich separat, bis sie ans Finanzamt abgeführt wird. Bei stark schwankenden Gewinnen oder hohen privaten Entnahmen sollte die Quote individuell berechnet werden.

2. Deep-Dive: Kleinunternehmerregelung 2026 nach § 19 UStG

Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?

Die Kleinunternehmerregelung ist seit 2025 neu gefasst. Umsätze eines im Inland ansässigen Unternehmers sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Quelle: § 19 Abs. 1 und 2 UStG; Rechtsstand 25.08.2026.

Situation Grenze 2026 Folge
Bestandsunternehmer Vorjahr maximal 25.000 Euro; laufendes Jahr maximal 100.000 Euro Gesamtumsatz. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, kein Umsatzsteuerausweis und kein Vorsteuerabzug.
Gründung im laufenden Jahr 25.000-Euro-Grenze im Gründungsjahr besonders prüfen. Der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei.
Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze Laufendes Kalenderjahr. Bereits der überschreitende Umsatz unterliegt der Regelbesteuerung.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Typisch sinnvoll

  • Viele Privatkunden, die keine Vorsteuer ziehen können.
  • Geringe Anfangsinvestitionen.
  • Nebenberufliche Tätigkeit oder Testphase.
  • Preissensibler Markt, in dem Bruttoendpreise zählen.

Regelbesteuerung kann besser sein

  • Hohe Investitionen in Laptop, Kamera, Büro, Software oder Beratung.
  • Überwiegend B2B-Kunden mit Vorsteuerabzug.
  • Geplantes schnelles Wachstum über die Grenzen.
  • Professioneller Außenauftritt mit Umsatzsteuerausweis.

Achtung / Häufiger Fehler

Wer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist nach § 19 Abs. 3 UStG grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Der Verzicht ist also kein kurzfristiger Trick, sondern eine Strukturentscheidung.

Quelle: § 19 Abs. 3 UStG; Rechtsstand 25.08.2026.

Die korrekte Kleinunternehmer-Rechnung

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Rechnung sollte klar auf die Steuerbefreiung hinweisen, zum Beispiel:

Hinweis: Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Für Rechnungen von Kleinunternehmern gelten seit 2025 vereinfachte Pflichtangaben nach § 34a UStDV, unter anderem vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung, Entgelt in einer Summe mit Hinweis auf die Steuerbefreiung sowie gegebenenfalls die Angabe „Gutschrift“.

Quelle: § 34a UStDV; UStAE Abschnitt 14.7a; Rechtsstand 25.08.2026.

Übergang zur Regelbesteuerung: Schritt für Schritt

  1. Umsatzmonitoring einrichten: monatlich Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG prüfen.
  2. Grenzüberschreitung dokumentieren: Datum, Rechnung, Betrag und Kunde festhalten.
  3. Rechnungsvorlage umstellen: Umsatzsteuer, Steuersatz, Nettobetrag und Bruttobetrag aufnehmen.
  4. Software konfigurieren: Umsatzsteuerkonten, Vorsteuerkonten und E-Rechnungsformat aktivieren.
  5. Finanzamt informieren: Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG prüfen.
  6. Preise neu kalkulieren: Privatkundenpreise, B2B-Angebote und Margen anpassen.

3. Das papierlose Büro: Ihr digitaler Steuer-Workflow

Die E-Rechnungspflicht B2B: Was 2026 gilt

Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern grundsätzlich die E-Rechnung nach § 14 UStG vorgesehen. Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF, sondern eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das elektronische Verarbeitung ermöglicht. Beispiele sind XRechnung und ZUGFeRD, soweit die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 erfüllt sind.

Quelle: § 14 UStG; BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung; BMF-FAQ E-Rechnung; Rechtsstand 25.08.2026.

Jahr Empfang Ausstellung
2025–2026 Empfang von E-Rechnungen muss grundsätzlich möglich sein. Sonstige Rechnungen, etwa Papier oder PDF mit Zustimmung des Empfängers, sind übergangsweise möglich.
2027 Empfang bleibt erforderlich. Verlängerte Übergangsregelung für Rechnungsaussteller mit Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro.
Ab 2028 Regelprozess E-Rechnung. Nach Ablauf der Übergangsfristen ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend.

Quelle: § 27 Abs. 38 UStG; BMF-FAQ E-Rechnung; Rechtsstand 25.08.2026.

Das perfekte Software-Setup: Warum Excel allein 2026 riskant ist

Excel ist für Planungen und Kalkulationen nützlich. Für Buchhaltung, Belegablage und Umsatzsteuer ist Excel allein aber regelmäßig zu fehleranfällig, weil GoBD-Anforderungen wie Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, zeitgerechte Erfassung und Datenzugriff organisatorisch abgesichert werden müssen.

Quelle: GoBD, BMF-Schreiben vom 28.11.2019, geändert am 11.03.2024 und 14.07.2025; § 146 AO; § 147 AO.

Baustein Beispiele Funktion im Autopilot-Workflow Kontrollfrage
Buchhaltungssoftware sevDesk, lexoffice oder vergleichbare Systeme Rechnungen, Belege, Umsatzsteuer, EÜR-Vorbereitung. Kann das System E-Rechnungen lesen, erzeugen und GoBD-Exporte liefern?
Geschäftskonto Qonto oder Bankkonto mit Buchhaltungsintegration Bankumsätze automatisch importieren und Belegen zuordnen. Sind private und betriebliche Zahlungen vollständig getrennt?
Steuerberater-Schnittstelle DATEV, Agenda oder Exportpaket Monatsabschluss, Umsatzsteuer, EÜR, Rückfragen und Bescheide. Kann Ihr Steuerberater die Daten ohne manuelle Nacharbeit übernehmen?
Archiv DMS, Belegarchiv, Cloudspeicher mit Verfahrensdokumentation GoBD-konforme Aufbewahrung und schneller Zugriff bei Prüfung. Sind Originalformat, Änderungsverlauf und Lesbarkeit gesichert?

Steuer-Tipp

Legen Sie drei digitale Eingänge fest: rechnung@ für Eingangsrechnungen, bank für Zahlungsvorgänge und berater für Rückfragen. Je weniger Kanäle, desto weniger Suchaufwand.

GoBD für Freelancer: Belege rechtssicher digitalisieren

Bei digitaler Belegablage geht es nicht nur um Scans. Entscheidend ist, dass jeder Geschäftsvorfall vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet, nachvollziehbar und unveränderbar dokumentiert wird. Wird ersetzend gescannt, sollte eine Verfahrensdokumentation beschreiben, wer scannt, wann geprüft wird, wie die Qualität gesichert wird und wie Originale behandelt werden.

Quelle: GoBD, insbesondere Grundsätze Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Unveränderbarkeit und elektronische Aufbewahrung; § 147 AO.

Geschäftskonto: Trennung ist praktisch Pflicht

Für Einzelunternehmer ist ein separates Geschäftskonto nicht in jedem Fall ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Praktisch ist es aber Pflicht, wenn Buchhaltung, GoBD, Umsatzsteuer und private Liquidität nicht vermischt werden sollen. Bei Kapitalgesellschaften ist die Trennung ohnehin strukturell notwendig.

Achtung / Häufiger Fehler

Private Amazon-Bestellungen, Streaming-Abos oder Restaurantbesuche über das Geschäftskonto erzeugen Rückfragen. Besser: geschäftliche Karte nur für betriebliche Ausgaben, private Entnahmen als klare Umbuchung.

4. Betriebsausgaben und legale Steuertricks

Was akzeptiert das Finanzamt?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Entscheidend sind betrieblicher Zusammenhang, ordnungsgemäßer Beleg, Zahlungsnachweis und nachvollziehbare Zuordnung.

Quelle: § 4 Abs. 4 EStG; GoBD; Rechtsstand 25.08.2026.

Ausgabe Typische Behandlung Praxis-Hinweis
Arbeitsmittel Abziehbar, bei Anlagevermögen gegebenenfalls Abschreibung oder GWG. Beleg, betriebliche Nutzung und Anschaffungsdatum dokumentieren.
Software & Tools Regelmäßig Betriebsausgabe; Laufzeit und Lizenz beachten. Monatsabos automatisiert dem Projekt oder Kostenkonto zuordnen.
Fortbildung Abziehbar, wenn beruflich veranlasst. Agenda, Teilnahmebestätigung und Rechnung speichern.
Bewirtung Nur bei ordnungsgemäßem Bewirtungsbeleg und betrieblichem Anlass. Anlass und Teilnehmer sofort digital ergänzen.
Fachliteratur Abziehbar bei fachlichem Bezug. Private Titel vermeiden oder sauber trennen.

GWG und Sammelposten 2026

Geringwertige Wirtschaftsgüter können 2026 grundsätzlich bis 800 Euro netto sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn sie abnutzbar, beweglich und selbständig nutzungsfähig sind. Alternativ kann für Wirtschaftsgüter über 250 Euro bis 1.000 Euro netto ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre aufgelöst wird.

Quelle: § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG; Rechtsstand 25.08.2026.

Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?

Die Tagespauschale beträgt 2026 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Für ein häusliches Arbeitszimmer kommen Aufwendungen nur in Betracht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet; alternativ ist eine Jahrespauschale von 1.260 Euro möglich.

Quelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG; BMF/LStH 2026; Rechtsstand 25.08.2026.

Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand

Für Inlandsreisen gelten 2026 weiterhin die Pauschalen von 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit beziehungsweise für An- und Abreisetage bei auswärtiger Übernachtung sowie 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit. Für Auslandsreisen gelten länderbezogene Pauschbeträge.

Quelle: § 9 Abs. 4a EStG; BMF-Reisekostenschreiben 2026; Rechtsstand 25.08.2026.

Investitionsabzugsbetrag: Steuern heute sparen

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können begünstigte Betriebe für künftige Anschaffungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd berücksichtigen. Die Summe der noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten Investitionsabzugsbeträge darf 200.000 Euro je Betrieb nicht übersteigen.

Quelle: § 7g Abs. 1 EStG; Rechtsstand 25.08.2026.

5. Bonus: Künstliche Intelligenz im Steuer-Alltag

KI als Assistenz, nicht als Steuerberater

KI kann bei Belegtexten, Mahnungen, E-Mail-Entwürfen, Kategorisierungsvorschlägen, Checklisten und Plausibilitätsfragen helfen. Sie ersetzt aber weder die eigene Verantwortung des Unternehmers noch die Prüfung durch einen Steuerberater.

Achtung / Häufiger Fehler

Keine Steuererklärung, kein Einspruch und keine Antwort ans Finanzamt sollte ungeprüft aus einem KI-System übernommen werden. KI kann halluzinieren, veraltete Grenzwerte verwenden oder Sonderfälle übersehen.

Prompts für Freelancer

Nutzen Sie KI nur als Entwurfshilfe. Rechtliche Prüfung bleibt erforderlich.

Prompt 1: Belegvorbereitung
Ordne die folgenden Ausgaben grob nach Kategorien für eine EÜR. Markiere unsichere Fälle mit "prüfen". Verwende keine endgültige steuerliche Bewertung:
[Liste einfügen]
Prompt 2: Mahnung an Kunden
Formuliere eine freundliche, aber klare Zahlungserinnerung zu Rechnung [Nummer] über [Betrag], fällig seit [Datum]. Ton: professionell, kurz, ohne Drohung.
Prompt 3: Frage an den Steuerberater
Fasse meine Frage in drei Punkten zusammen und liste die Unterlagen auf, die mein Steuerberater vermutlich braucht:
[Sachverhalt einfügen]

6. Praxis, Tools und Vorlagen

Jahresabschluss-/EÜR-Checkliste

  • Alle Ausgangsrechnungen vollständig und fortlaufend prüfen.
  • Alle Eingangsrechnungen dem richtigen Jahr zuordnen.
  • Bankumsätze vollständig importieren und jedem Beleg zuordnen.
  • Private Entnahmen und Einlagen klar buchen.
  • Anlageverzeichnis mit GWG, Sammelposten und Abschreibungen abstimmen.
  • Offene Forderungen und Verbindlichkeiten prüfen, auch bei EÜR für Übersicht und Liquidität.
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, Regelbesteuerung oder Wechsel prüfen.
  • Steuerrücklagen mit Vorauszahlungen und erwarteter Nachzahlung abgleichen.
  • Exportpaket für Steuerberater erstellen: Belege, Bank, Rechnungen, Auswertungen, offene Fragen.

Interaktive Rechner auf steuerschroeder.de

Für eine schnelle Orientierung können Sie ergänzend die Rechner auf steuerschroeder.de nutzen:

Fristen-Kalender für Freelancer

Frist Was ist zu tun? Quelle
Innerhalb eines Monats nach Start Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln. § 138 AO; ELSTER
10.03., 10.06., 10.09., 10.12. Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten, sofern festgesetzt. § 37 EStG
10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und Zahlung leisten, sofern erforderlich. § 18 UStG
31.07.2027 Reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen 2026 ohne steuerlichen Berater. § 149 Abs. 2 AO
Letzter Februartag 2028 Regelfrist für beratene Steuererklärungen 2026, vorbehaltlich Vorabanforderung. § 149 Abs. 3, 4 AO

Digitaler Steuer-Workflow mit Steuerberater Schröder

Steuerberater Michael Schröder in Berlin setzt auf strukturierte digitale Zusammenarbeit: Mandatsanfrage, Unterlagencheck, digitale Bereitstellung, Prüfung, Besprechung und elektronische Übermittlung. Das passt ideal zu Freelancern, die keine Papierordner mehr verwalten, sondern ihre Steuerprozesse sauber digitalisieren möchten.

Passende Seiten: Online-Steuerberatung, Online-Buchhaltung, E-Rechnungspflicht und Buchhaltung mit Steuerberater.

Kontakt: Steuerberater@steuerschroeder.de

FAQ: Steuern auf Autopilot für Freelancer 2026

Muss ich als Freelancer 2026 eine E-Rechnung empfangen können?

Ja, bei inländischen B2B-Umsätzen müssen Unternehmer seit 2025 grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregeln.

Welche Umsatzgrenzen gelten 2026 für Kleinunternehmer?

Grundsätzlich 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr nach § 19 UStG.

Sollte ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?

Das kann bei hohen Investitionen oder B2B-Kunden sinnvoll sein, bindet aber grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre.

Reicht Excel für meine Buchhaltung?

Für Planung ja, für GoBD-sichere Buchhaltung und Belegablage regelmäßig nicht allein.

Welche Steuerrücklage ist sinnvoll?

Als grobe Startregel 30 bis 40 % des Gewinns plus separat geparkte Umsatzsteuer, sofern Sie regelbesteuert sind.

Welche GWG-Grenze gilt 2026?

Die Sofortabschreibung ist grundsätzlich bis 800 Euro netto möglich; alternativ Sammelposten für Wirtschaftsgüter über 250 Euro bis 1.000 Euro.

Quellenverzeichnis

  • § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Katalogberufe; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026; Grundfreibetrag 12.348 Euro; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 12 UStG – Umsatzsteuersätze 19 % und 7 %; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen, E-Rechnung; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung; Grenzen 25.000 Euro / 100.000 Euro; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 27 Abs. 38 UStG – Übergangsregelungen zur E-Rechnung; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 2, § 11 GewStG – Gewerbesteuerpflicht, Freibetrag; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG – Betriebsausgaben, Arbeitszimmer, Tagespauschale; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 6 Abs. 2 und 2a EStG – GWG und Sammelposten; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 9 Abs. 4a EStG; BMF-Reisekostenschreiben 2026 – Verpflegungsmehraufwendungen; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlungen; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 18 UStG – Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahreserklärung; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 138 AO – steuerliche Anmeldung; Rechtsstand 25.08.2026.
  • § 146, § 147, § 149 AO – Ordnungsvorschriften, Aufbewahrung und Abgabefristen; Rechtsstand 25.08.2026.
  • BMF, GoBD-Schreiben vom 28.11.2019, geändert durch BMF-Schreiben vom 11.03.2024 und 14.07.2025.
  • BMF, FAQ und Schreiben zur obligatorischen E-Rechnung, insbesondere BMF-Schreiben vom 15.10.2025.
  • ELSTER – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen und selbständige/freiberufliche Tätigkeit.
  • www.steuerschroeder.de – Online-Steuerberatung, Online-Buchhaltung, E-Rechnung, Steuerrechner und Kanzleiablauf.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.


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(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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