Umsatzsteuer-Rechner 2026: Mehrwertsteuer, Netto & Brutto einfach berechnen
Mit dem Umsatzsteuer-Rechner berechnen Sie schnell und einfach Nettobetrag, Bruttobetrag und enthaltene Umsatzsteuer. Der Rechner eignet sich für Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler und alle, die Rechnungen, Angebote oder Einkaufspreise prüfen möchten.
In Deutschland beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz grundsätzlich 19 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet.
Stand: Juni 2026. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wurde ab 2025 angepasst: Maßgeblich sind grundsätzlich 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr.
Infografik: Umsatzsteuer richtig berechnen
Netto, Brutto, Mehrwertsteuer und Vorsteuer auf einen Blick
1. Die drei wichtigsten Rechenwege
Netto zu Brutto
Netto × 1,19
Bei 19 % Umsatzsteuer wird der Nettobetrag mit 1,19 multipliziert. Bei 7 % gilt entsprechend Faktor 1,07.
Brutto zu Netto
Brutto ÷ 1,19
Aus einem Bruttobetrag wird der Nettobetrag durch Division herausgerechnet. Die Differenz ist die enthaltene Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer
Netto × Steuersatz
Die Umsatzsteuer ergibt sich aus Nettobetrag mal Steuersatz. Bei 1.000 € netto und 19 % sind das 190 € Umsatzsteuer.
2. Was Unternehmer beachten müssen
Umsatzsteuer
- wird auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze berechnet
- muss in Rechnungen korrekt ausgewiesen werden
- ist an das Finanzamt abzuführen
- entsteht grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten
Vorsteuer
- ist gezahlte Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen
- kann bei unternehmerischer Verwendung abziehbar sein
- setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus
- mindert die Umsatzsteuer-Zahllast
3. Aktuelle Orientierung 2026
Steuersätze, Kleinunternehmer und Voranmeldung
Die wichtigsten Praxiswerte: 19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigter Steuersatz, Kleinunternehmerregelung mit 25.000 € Vorjahresgrenze und 100.000 € laufender Jahresgrenze sowie monatliche Voranmeldung bei mehr als 9.000 € Steuer im Vorjahr.
Inhalt
- Umsatzsteuer-Rechner
- Wie berechnet man Umsatzsteuer?
- Mehrwertsteuer aus Brutto herausrechnen
- Das Umsatzsteuersystem in Deutschland
- Steuersätze: 19 %, 7 % und Sonderfälle
- Kleinunternehmerregelung 2026
- Vorsteuerabzug und Zahllast
- Sollversteuerung und Istversteuerung
- Umsatzsteuervoranmeldung und Fristen
- Steuerbare und steuerfreie Umsätze
- FAQ zur Umsatzsteuer
- Weitere Rechner und Informationen
Umsatzsteuer-Rechner: Netto, Brutto und Mehrwertsteuer berechnen
Mit dem Umsatzsteuer-Rechner können Sie wahlweise vom Nettobetrag zum Bruttobetrag oder vom Bruttobetrag zum Nettobetrag rechnen. Der Rechner zeigt die enthaltene oder zusätzlich zu berechnende Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer
Wie berechnet man die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag berechnet. Der Nettobetrag ist das Entgelt ohne Umsatzsteuer. Wird der Nettobetrag mit dem Steuersatz multipliziert, ergibt sich die Umsatzsteuer.
Formel: Umsatzsteuer = Nettobetrag × Steuersatz
Bruttobetrag: Nettobetrag + Umsatzsteuer
Beispiel mit 19 % Umsatzsteuer
Ein Unternehmer stellt eine Rechnung über 10.000 € netto. Es gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Nettobetrag | 10.000 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 1.900 € |
| Bruttobetrag | 11.900 € |
Wie rechne ich Mehrwertsteuer von brutto auf netto?
Wenn Sie vom Bruttobetrag ausgehen, muss die enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet werden. Dafür wird der Bruttobetrag durch den passenden Faktor geteilt.
Bei 19 %: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,19
Bei 7 %: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,07
Beispiel: 119 € brutto bei 19 %
Ein Produkt kostet 119 € brutto. Der Nettobetrag beträgt:
119 € ÷ 1,19 = 100 € netto
Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt damit 19 €.
Beispiel: 100 € brutto bei 19 %
Bei einem Bruttobetrag von 100 € und einem Steuersatz von 19 % beträgt der Nettobetrag 84,03 €. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt 15,97 €.
Das Umsatzsteuersystem in Deutschland
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer. Unternehmer berechnen sie ihren Kunden, führen sie an das Finanzamt ab und können im Gegenzug die ihnen berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wirtschaftlich soll die Umsatzsteuer grundsätzlich den Endverbraucher belasten. Für Unternehmer ist sie bei ordnungsgemäßem Vorsteuerabzug regelmäßig ein durchlaufender Posten.
Welche Umsatzsteuersätze gelten?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % und gilt nur für gesetzlich bestimmte Umsätze.
Typische Beispiele für 19 %
- Beratungsleistungen,
- Handwerkerleistungen,
- Elektronik und viele Warenlieferungen,
- Software- und digitale Dienstleistungen,
- Vermietung beweglicher Gegenstände.
Typische Beispiele für 7 %
- bestimmte Lebensmittel,
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften,
- bestimmte kulturelle Leistungen,
- bestimmte Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr,
- bestimmte Hotelübernachtungen, soweit nur die Beherbergung betroffen ist.
Daneben gibt es Sonderregelungen, Steuerbefreiungen, Durchschnittssätze und den Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen.
Praxistipp: Der richtige Steuersatz ist entscheidend für Rechnung, Buchhaltung und Voranmeldung. Bei gemischten Leistungen oder Paketpreisen sollte die Leistung sorgfältig aufgeteilt werden.
Kleinunternehmerregelung 2026 nach § 19 UStG
Kleinunternehmer müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Gegenzug ist aber auch kein Vorsteuerabzug möglich.
Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.
Was bedeutet das praktisch?
- Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer in Rechnungen aus.
- Ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sollte in die Rechnung aufgenommen werden.
- Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ist nicht abziehbar.
- Bei Überschreiten der laufenden 100.000-€-Grenze endet die Anwendung für die folgenden Umsätze.
- Auf die Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden; daran ist der Unternehmer regelmäßig gebunden.
Siehe auch: Kleinunternehmer-Rechner
Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer-Zahllast
Unternehmer können die Umsatzsteuer, die ihnen andere Unternehmer in Rechnung stellen, als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Berechnung der Zahllast
Umsatzsteuer-Zahllast = Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen − abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
Ist die Umsatzsteuer aus Ausgangsumsätzen höher als die Vorsteuer, ergibt sich eine Zahllast. Ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Erstattungsanspruch.
Wichtige Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- unternehmerischer Leistungsbezug,
- ordnungsgemäße Rechnung,
- gesonderter Umsatzsteuerausweis,
- keine Verwendung für vorsteuerabzugsschädliche steuerfreie Umsätze,
- Leistung wurde tatsächlich ausgeführt.
Sollversteuerung und Istversteuerung
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten. Das bedeutet: Die Steuer kann bereits mit Ausführung der Leistung entstehen, auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat. Das nennt man Sollversteuerung.
Auf Antrag kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Istversteuerung nach § 20 UStG gestatten. Dann entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich erst, wenn das Entgelt vereinnahmt wurde.
Siehe auch: Istversteuerung prüfen
Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen und Abgabepflichten
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Maßgeblich ist die Zahllast des Vorjahres.
| Vorjahressteuer | Voranmeldungszeitraum |
|---|---|
| mehr als 9.000 € | monatlich |
| mehr als 2.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich |
| bis 2.000 € | Befreiung von der Voranmeldung kann in Betracht kommen |
Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Eine Dauerfristverlängerung kann die Abgabefrist verlängern.
Hinweis: Wird die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig abgegeben, kann das Finanzamt schätzen, Verspätungszuschläge festsetzen oder Säumniszuschläge erheben.
Welche Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer?
Der Umsatzsteuer unterliegen insbesondere Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Außerdem sind die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb relevant.
Typische steuerbare Umsätze
- Warenverkäufe und Lieferungen,
- Dienstleistungen, Beratung, Reparaturen und Vermietungen,
- innergemeinschaftliche Erwerbe,
- Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern,
- bestimmte unentgeltliche Wertabgaben.
Nicht steuerbare und steuerfreie Umsätze
Nicht steuerbar sind Umsätze, die nicht im Inland ausgeführt werden. Steuerfreie Umsätze sind zwar steuerbar, aber aufgrund einer gesetzlichen Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer befreit.
Wichtig: Steuerbefreiungen können den Vorsteuerabzug ausschließen. Das gilt etwa bei bestimmten Heilbehandlungen oder Grundstücksumsätzen. Andere steuerfreie Umsätze, zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, können den Vorsteuerabzug erhalten.
Reverse Charge nach § 13b UStG
In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das wird als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet und ist insbesondere bei bestimmten Bauleistungen, Leistungen ausländischer Unternehmer oder bestimmten Metall- und Elektronikumsätzen relevant.
Umsatzsteuer in der Rechnung richtig ausweisen
Eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören unter anderem Leistungsempfänger, leistender Unternehmer, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.
Ein fehlerhafter Umsatzsteuerausweis kann zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. Wird Umsatzsteuer zu Unrecht ausgewiesen, kann eine Steuerschuld nach § 14c UStG entstehen.
FAQ: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer berechnen
Wie berechnet man Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer berechnet sich aus Nettobetrag × Steuersatz. Bei 1.000 € netto und 19 % Umsatzsteuer beträgt die Steuer 190 €.
Wie rechne ich Brutto in Netto um?
Bei 19 % teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19. Bei 7 % teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,07.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Im Alltag werden beide Begriffe meist gleich verwendet. Steuerrechtlich heißt die Steuer in Deutschland Umsatzsteuer.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Deutschland?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 %. Daneben gibt es Steuerbefreiungen, Sonderregelungen und den Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 gilt sie grundsätzlich, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.
Was ist Vorsteuer?
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer für Eingangsleistungen zahlt. Sie kann abziehbar sein, wenn die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Wann muss ich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?
Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Vorjahressteuer. Bei mehr als 9.000 € ist monatlich abzugeben, ansonsten grundsätzlich vierteljährlich. Bei geringer Steuer kann eine Befreiung möglich sein.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer: Was Unternehmer wissen sollten
- Umsatzsteuervoranmeldung: Anleitung, Frist und Beispiel
- Umsatzsteuer und Ausland
- Umsatzsteuer und Immobilien: Option zur Steuerpflicht
- Umsatzsteuer-Nachschau durch das Finanzamt
- Umsatzsteuerfreie Lieferungen und Leistungen
- Kleinunternehmer-Rechner
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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.