Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 1.1 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht
- 1.1.1 Tatsächlicher Leistungsbezug
- 1.1.2 Vorpflichtversicherung
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.1.1 Tatsächlicher Leistungsbezug
Die Versicherungspflicht hängt von dem Bezug einer Sozialleistung (vgl. 1) eines innerstaatlichen Leistungsträgers ab. Unter Bezug ist dabei die tatsächliche Zahlung der Sozialleistung zu verstehen. Besteht ein Anspruch auf eine dieser Leistungen nur dem Grunde nach, d.h., er ruht in voller Höhe oder wird versagt, tritt keine Rentenversicherungspflicht ein. Von Bedeutung für den Personenkreis der Selbständigen ist die Versicherungspflicht insbesondere bei Bezug von Krankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld.
Ein Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit kommt für Selbständige nach Aufgabe ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht in Betracht, da dieser. Personenkreis nicht kraft Gesetzes der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung unterliegt. Ausnahmsweise ist die Zahlung z.B. von Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine kurze selbständige Tätigkeit aufgrund einer dieser voran gegangenen beitragspflichtigen abhängigen Beschäftigung dennoch möglich. Damit Personen, die zur Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit eine selbständige Existenz gründen, nach Aufgabe ihrer selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit haben können, besteht für sie auf Antrag die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung zu begründen (§ 28a SGB III i.d.F. ab 1.1.2011, vgl. dazu 4.).
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587