Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 1.3.1 Persönliche Abhängigkeit
- 1.3.2 Keine imWesentlichen freie Gestaltung der Arbeitstätigkeit
- 1.3.3 Kein Unternehmerrisiko
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.3.2 Keine im Wesentlichen freie Gestaltung der Arbeitstätigkeit Das BSG hat als weiteres Kriterium die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit herangezogen. Dabei muss allerdings Berücksichtigung finden, dass auch Selbständige zwar nicht durch Einzelanordnungen, jedoch durch Regeln und Normen in ihren Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung der Arbeitstätigkeit eingeschränkt sind. Die Möglichkeit der freien Gestaltung ist bei abhängig Beschäftigten schon deshalb eingeschränkt, da sie über keine eigene Betriebsstätte verfügen.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;