Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2.4.2 Ende
- 2.5 Gründe für die Antragspflichtversicherung
- 3. Bezieher von Arbeitslosengeld II
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
2.5 Gründe für die Antragspflichtversicherung
Sozialleistungsbezieher und Arbeitsunfähige bzw. Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch, die von der Antragspflichtversicherung Gebrauch machen, verhindern dadurch das Entstehen von Lücken in ihrer Versicherungsbiographie. Wird die Rentenversicherungspflicht nicht beantragt, so kann das negative Auswirkungen einerseits auf die Höhe einer späteren Leistung (z. B. geringere Anzahl rentenrechtlicher Zeiten, niedrigere Bewertung beitragsfreier Zeiten [vgl. Abschn. B II.5]) und andererseits auf den Leistungsanspruch selbst (z.B. keine Wartezeiterfüllung, Verlust des Versicherungsschutzes für eine Rente wegen Erwerbsminderung [vgl. Abschn. B 1.4.1]) haben.
Sozialleistungsbezieher, die nicht kraft Gesetz versicherungspflichtig sind, und Arbeitsunfähige bzw. Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch stehen also z.B. im Krankheitsfall vor der Frage, ob sie die Versicherungslücke entweder mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen schließen oder die Beitragslücke hinnehmen.
Die Entscheidung kann den Betroffenen von den Rentenversicherungsträgern zwar nicht abgenommen werden. Dennoch empfiehlt sich im Hinblick auf diese verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und deren mögliche Auswirkungen auf die Versicherungsbiographie ggf. eine persönliche, dem Einzelfall gerecht werdende Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587