Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist


3. Beitragszahlung §173 stellt den Grundsatz auf, dass Rentenversicherungsbeiträge, so weit nichts anderes bestimmt ist, von denjenigen, die siezutragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Rentenversicherungsträger zu zahlen sind. Es handelt sich dabei um die Beiträge selbständiger Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen und Entbindungspfleger, Küstenfischer, Gewerbetreibender in Handwerksbetrieben, Landwirte, Selbständiger mit einem Auftraggeber, Personen, die für die Dauer des Bezuges eines Existenzgründungszuschusses nach §4211 SGB III gemäß § 2 S. 1 Nr. 10 SGB VI („Ich-AG\") versicherungspflichtig waren sowie antragspflichtversicherter Selbständiger. Die Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen RV (RV-Beitragszahlungsverordnung - RV-BZV) vom 30.10.1991 regelt Näheres über die Zahlungsweise bzw. über das Verfahren für die Zahlung der Beiträge. Die Beitragszahlung kann nach § 2 Satz 2 RV-BZV durch Abbuchung (Einzugsermächtigung), Überweisung, Einzahlung, Scheck oder Barzahlung erfolgen. Die im früheren Recht für Selbständige bestehende Verpflichtung, am Abbuchungsverfahren teilzunehmen, besteht nicht mehr. Die Abbuchung erfolgt vom Konto des versicherungspflichtigen Selb ständigen. Dadurch wird eine rechtzeitige Zahlung der Beiträge in der richtigen Höhe sichergestellt. Die Abbuchung erfolgt monatlich. Versicherte können ihre Zustimmung zum Abbuchungsverfahren jederzeit widerrufen.



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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