Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2.2 Weitere Voraussetzungen und Sonderregelungen
- 3.1 Keine Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit
- 3.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
3. Gemeinsame Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungspflicht und Sonderregelungen für selbständig tätige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen
3.1 Keine Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit
Das Bestehen von Versicherungspflicht für die selbständig tätigen Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen setzt voraus, dass sie im Zusammen hang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Satz 1 Nr.1 und 2 SGB VI).
Diese Abgrenzung trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei den versicherungspflichtigen Selbständigen um freiberuflich Tätige handelt, deren Tätigkeit durch persönliche Ausübung ihres Berufes gekennzeichnet ist; eine beliebige Verwendung von Hilfskräften mit dem Ziel der Vervielfältigung der eigenen Arbeitskraft ist mit der Ausübung eines freien Berufes nicht vereinbar; BSG-Urteil vom 9.12.1982 - 12 RK 21/82 - (in: SozR 2400 § 2 Nr. 22).
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;