Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 3.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen
- 3.1.1.1 Im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit
- 3.1.1.2 Keinen Arbeitnehmer
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
3.1.1.1 Im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit
Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss einen Bezug zur selbständigen Tätigkeit haben. Der Zusammenhang zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit muss unmittelbar sein. Ein nur mittelbarer Bezug (wie z.B. die Beschäftigung einer Haushaltshilfe des Selbständigen) reicht nicht aus.
Erforderlich ist allerdings nicht, dass die Beschäftigung indem jeweiligen Berufsbereich des Selbständigen erfolgt (wie z.B. bei der Beschäftigung eines angestellten Fahrlehrersdurch den Inhaber einer Fahrschule). Auch die Beschäftigung von Hilfskräften, z.B. für Schreib- und Reinigungsarbeiten, erfüllt die Voraussetzung.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;