Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 4. Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung
- 4.1 Voraussetzungen für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- 4.2 Ausschluss des Versicherungspflichtverhältnisses
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
4.1 Voraussetzungen für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Damit als selbständig Tätiger ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit muss der Antragsteller in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Keine Rolle spielt es dabei, ob es sich um ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob einzelne Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Nicht berücksichtigt werden können dabei Zeiten der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses. Ein Versicherungspflichtverhältnis liegt jedoch auch vor, wenn Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung (§ 28a SGB III i.d.F. bis 31.12.2010) oder ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nachgewiesen werden.
- Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn eine Sozialleistung nach dem SGB III (z.B. Arbeitslosengeld) unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit bezogen wurde. Unmittelbarkeit liegt dabei vor, wenn der Zeitraum vor der Aufnahme der Tätigkeit, die zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag berechtigt, nicht mehr als einen Monat beträgt.
- Die Voraussetzung erfüllt auch eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung, die ein Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III oder den Bezug einer laufenden Sozialleistung nachdem SGB III unterbrochen hat, wenn sie unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit ausgeübt wurde (§ 28a Abs. 2 Satz 1 SGB III).
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587