Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


4.2.3 Bindung der Bundesagentur für Arbeit Nach § 336 SGB III in der seitdem 1.1.2005 geltenden Fassung ist die Bundesagentur für Arbeit an Statusentscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a Abs. 1 SGB IV leistungsrechtlich hinsichtlich der Zeiten gebunden, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt ist. Die Bindungswirkung gilt also für alle Entscheidungen im Rahmen des optionalen Anfrage Verfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV wie auch des seit dem 1.1.2005 existierenden obligatorischen Anfrageverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Die frühere Unvereinbarkeit der Anforderungen des § 336 SGBHI mit dem Wortlaut von § 7a SGB IV ist seit den Urteilen des BSG zum Entscheidungsumfang in Statusfeststellungsverfahren (vgl. hierzu Ziff. 3.1) aufgehoben. Eine Bindung der Bundesagentur allein auf Bescheide im Rahmen von § 7a Abs. 1 SGB IV zu beschränken, wäre jedoch nicht praxisgerecht und würde die allgemeine Tendenz zu Bürokratieabbau konterkarieren, da beispielsweise bei der bescheidmäßigen Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV anschließend ein weiteres, inhaltsgleiches Verfahren nach § 7a SGB IV - u.U. vom gleichen Versicherungsträger - durchzuführen wäre. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung - denen auch die Bundesagentur für Arbeit angehört - haben sich daher darauf verständigt, dass die Bundesagentur für Arbeit sich ebenfalls für gebunden erklärt an Verwaltungsakte der Rentenversicherungsträger im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV, die die Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses beinhalten. Für die Zukunft bindet der Feststellungsbescheid die Bundesagentur für Arbeit so lange, wie er wirksam ist. Danach ist die Bindung der Bundesagentur für Arbeit an die verwaltungsrechtliche Wirksamkeit (§ 39 SGB X) des der Statusentscheidung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes geknüpft. U.a. bei einer Änderung in den Verhältnissen ist daher ein erneutes Verfahren erforderlich, in dem dann die Aufhebung des ursprünglichen Bescheides zu prüfen ist; unter den Voraussetzungen der §§ 44 ff SGB X ist der Bescheid aufzuheben. Der Bescheid über die Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses enthält daher einen ausdrücklichen Hin weis, dass sich die Adressaten bei Änderung in den Verhältnissen an die Stelle zu wenden haben, die den Bescheid erlassen hat. Einer Aufhebung des Verwaltungsaktes bedarf es allerdings nicht, wenn die Beschäftigung endet. Der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Sozialversicherungsträgern erfolgt auch in Überprüfungsverfahren weitgehend maschinell unter Verwendung etablierter Verfahren.



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:




Steuerberater

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Öffnungszeiten Steuerbüro:
Mo. - Do. 9 - 18 Uhr | Fr. 9 - 16 Uhr


Steuererklärung online Steuererklärung schnell & einfach
online mit Steuerberater-Chat!

Buchhaltungssoftware für PC
Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter
oder Buchhaltung Online (kostenlos)
Weitere Infos …




Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin