Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

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Selbstständige in der Rentenversicherung


5.28 Pflegekräfte Krankenpflegeunternehmen erfüllen die angenommenen Pflegeaufträge häufig durch freie Mitarbeiter, die als Pflegekräfte beschäftigt werden. Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob die ausgeübte Pflegetätigkeit überhaupt in Form freier Mitarbeit möglich ist. Das Landgericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass vieles dafür spricht, dass ein freies Mitarbeitsverhältnis im Krankenpflegebereich überhaupt nicht wirksam begründet werden kann, sondern die Leistungen regelmäßig nur in Form echter Arbeitsverhältnisse erbracht werden können (Urteil des LG Hamburg vom 11.1.1995 - 315 0 128/94 - [in: Die Beiträge 1995,585]). Bei regelmäßiger Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten ist daher von einem Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (Urteil des LSG Berlin vom 26.11.1986 - L 9 Kr 8/85 - [in: Breithaupt 1987,345] und Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 17.12.1999 - L 4 KR 2023/98 - [n.v.] und vom 23.1.2004 - L4 KR 3083/02 - [veröffentlicht unter: www.juris.de]).



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

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