Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 5.4 Autoverkäufer
- 5.5 Im Baubereich Beschäftigte
- 5.6 Bedienungspersonal (in Gastronomiebetrieben)
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
5.5 Im Baubereich Beschäftigte In der Baubranche werden zunehmend Bauarbeiter aus der Europäischen Union und dem übrigen Europa, insbesondere aus dem osteuropäischen Raum beschäftigt. Davon ist ein großer Teil illegal beschäftigt bzw. tritt als selbständig Tätiger auf. Häufig werden Bauarbeiter, die in Großbritannien als selbständige Maurer tätig waren, in der Bundesrepublik Deutschland als sog. „self-employed persons\" oder „sub-contractors\" beschäftigt. Für diese Personen wird geltend gemacht, dass es sich um eine Entsendung als Selbständiger i.S. von Art. 12 Abs. 2 Verordnung - VO - (EG) Nr. 883/2004 (bis 30.4.2010: Art. 14a Nr. 1 VO [EWG] 1408/71) handelt. Die Bauarbeiter führen eine Bescheinigung nach dem Vordruck E 101 mit sich, aus der hervorgeht, dass weiterhin die britischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit Anwendung finden. Bei allen als „self-employed\" oder „sub-contractors\" tätigen Bauarbeitern aus Großbritannien ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Entsendung i.S. des Art. 12Abs. 2 VO(EG) Nr. 883/2004 (bis 30.4.2010: Art. 14a Nr. 1VO[EWG] 1408/71) handelt oder ob die ausgeübte Tätigkeit als abhängige Tätigkeit anzusehen ist. Das beurteilt sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Ergibt die Prüfung, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, so unter liegt der Arbeitnehmer nach Art. II Abs. 3 Buchst, a) VO (EG) Nr. 883/2004 (bis 30.4.2010: Art. 13 Abs. 2 Buchst, a) VO [EWG] 1408/71) den deutschen Rechtsvorschriften. Durch das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG - vom 26.2.1996) wird für im Baubereich beschäftigte Arbeitnehmer ein Mindestlohn vor geschrieben.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587