KI-Zusammenfassung

Elsterformular – kostenloser Download (Archiv) & moderne Alternativen

Wichtig: Das klassische ElsterFormular wird vom Finanzamt seit dem Steuerjahr 2020 nicht mehr weitergeführt. Ein Download ist nur noch für ältere Jahre möglich. Für aktuelle Steuererklärungen nutzen Sie bitte ELSTER Online oder eine moderne Online-Steuererklärung.

Steuererklärung mit ELSTER

Was war ElsterFormular?

ElsterFormular war ein kostenloses Steuerprogramm der Finanzverwaltung. Es diente als digitale Alternative zu den Papierformularen und konnte für die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung genutzt werden.

Seit 2021 wird es nicht mehr aktualisiert. Steuererklärungen ab 2020 können nicht mehr mit ElsterFormular erstellt werden.


Die besten Alternativen zu ElsterFormular

✔ 1. ELSTER – das digitale Steuerportal der Finanzverwaltung

Über das Portal Mein ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung kostenlos elektronisch abgeben – ohne zusätzliche Software.

Sie benötigen lediglich ein kostenloses Zertifikat (Registrierung), das Ihre elektronische Signatur ersetzt.

✔ 2. Online-Steuererklärung – einfach & verständlich

Wer eine komfortablere Lösung möchte, kann die Online-Steuererklärung nutzen:

  • Einfache Schritt-für-Schritt-Erklärung
  • Automatische Prüfung Ihrer Steuer-Vorteile
  • Weniger Fehlerquellen als bei ELSTER
  • Oft höhere Rückerstattung, da mehr Hinweise auf Sparpotenziale

Tipp: Mit einer Steuererklärung erhalten Arbeitnehmer im Durchschnitt über 1.000 € zurück.

Berechnen Sie Ihre Rückerstattung direkt hier:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.


ELSTER nutzen – ohne Ausdruck & ohne Papier

Über Mein ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung komplett papierlos übermitteln. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten, das Zertifikat erhalten Sie per E-Mail oder Post.


Für welche Steuerarten ist ELSTER Pflicht?

Für einige Erklärungen ist die elektronische Abgabe schon seit Jahren verpflichtend:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • EÜR (bei vielen Selbstständigen)

Einkommensteuererklärungen können weiterhin auf Wunsch in Papierform abgegeben werden – effizienter ist jedoch die elektronische Abgabe.

Hilfe bei ELSTER & Steuerfragen

Das Finanzamt bietet mit dem virtuellen Assistenten „Elias“ grundlegende Hilfe bei Fragen zur Bedienung von ELSTER.

Steuerliche Beratung erhalten Sie ausschließlich beim Steuerberater.


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Rechtsgrundlagen zum Thema: Elsterformular

AEAO 
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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