Elsterformular kostenloser Download

Kostenloser Download Elsterformular

Steuererklärung mit ELSTER

Das Elsterformular ist ein kostenloses Steuerprogramm des Finanzamtes, mit dem Sie Ihre Einkommensteuererklärung erstellen und per ELSTER abgeben können. Es ersetzt sicherlich kein professionelles Einkommensteuerprogramm (Hier finden Sie einen Vergleich von professionellen Einkommensteuerprogrammen). Aber - wie der Name es schon sagt - es ersetzt die Papier Steuerformulare und ist so eine Hilfe bei der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung. Elsterformular gibt es als kostenlosen Download als auch auf CD.

Steuererklärungen ab dem Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden. Sie können gerne meine online Steuererklärung nutzen.


Sie können Ihre Steuererklärung per ELSTER auch ohne das Ausdrucken des Formulars an das Finanzamt übermitteln, wenn Sie sich beim Internet-Portal Elsterformular online registrieren. Sie erhalten dann einen elektronischen Schlüssel (Zertifikat), mit dem Sie dann Ihre Steuererklärung elektronisch signieren können.



Hinweis: Sie können nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung per Elsterformular abgeben, sondern auch andere Steuererklärungen. Für die Umsatzsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteueranmeldung ist die elektronische Steuererklärung per ELSTER bereits seit 2006 Pflicht.


Hilfe beim Elsterformular

Sie können Rat und Hilfe für das Elsterformular vom virtuellen Assistenten Elias erhalten. Steuerberatung erhalten Sie nur bei einem Steuerberater. Selbstverständlich erhalten Sie beim Finanzamt auch weiterhin die Steuerformulare für Ihre Steuererklärung.



Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich: i.d.R. werden durchschnittlich mehr als 1.000 Euro Steuern erstattet!

Sie können Ihre Steuererstattung schnell & einfach selbst berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.


Top Elsterformular-Download


Rechtsgrundlagen zum Thema: Elsterformular

AEAO 
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




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