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H B 190.1 (1) ErbStH

Zu § 190 BewG

Umsatzsteuer

Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zählt zu den ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnissen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 3 BewG (> BFH vom 30.6.2010, BStBl II S. 897).


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