Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)
| zurück zu: § 10 ErbStG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: H E 10.7 ErbStH |
H E 10.6 ErbStH
Zu § 10 ErbStG
Kapitalwert der Überlast
Von der Gesamtnutzungsfläche einer Burg entfallen 40 % auf die Wohnräume des Eigentümers. Die übrigen Räume der Burg werden museal genutzt. Der gesamte umbaute Raum der Burg beträgt 20 000 Kubikmeter. Als Jahreswert der Überlast ist anzusetzen:
| für den museal genutzten Teil 20 000 m3 × 60 % × 2,30 EUR/m3 = | 27 600 EUR |
| für den anderweitig genutzten Teil 20 000 m3 × 40 % × 1,15 EUR/m3 = | + 9 200 EUR |
| Jahreswert gesamt | 36 800 EUR |
| Der Kapitalwert beträgt 36 800 EUR × 18,6 | 684 480 EUR |
| zurück zu: § 10 ErbStG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: H E 10.7 ErbStH |
Steuer-Newsletter
