Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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H E 10.6 ErbStH

Zu § 10 ErbStG

Kapitalwert der Überlast

Beispiel:

Von der Gesamtnutzungsfläche einer Burg entfallen 40 % auf die Wohnräume des Eigentümers. Die übrigen Räume der Burg werden museal genutzt. Der gesamte umbaute Raum der Burg beträgt 20 000 Kubikmeter. Als Jahreswert der Überlast ist anzusetzen:


für den museal genutzten Teil
20 000 m3 × 60 % × 2,30 EUR/m3 =
27 600 EUR
für den anderweitig genutzten Teil
20 000 m3 × 40 % × 1,15 EUR/m3 =
+  9 200 EUR
Jahreswert gesamt
36 800 EUR
Der Kapitalwert beträgt 36 800 EUR × 18,6
684 480 EUR


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