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H E 5.1 (4) ErbStH

Zu § 5 ErbStG

Ansprüche, die dem Versorgungsausgleich unterliegen

> BFH vom 5.5.2010 (BStBl II S. 923); § 1587 BGB i. V. m. § 2 VersAusglG

Auswirkung auf den Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG ist nicht um den Teilbetrag der Versorgungsbezüge zu kürzen, der im Ergebnis als Zugewinnausgleich erbschaftsteuerfrei bleibt.

Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG

> BFH vom 22.12.1976 (BStBl 1977 II S. 420) und vom 12.4.1978 (BStBl II S. 400)

Steuerfreie Hinterbliebenenbezüge

Hinterbliebenenbezüge, die nicht der Besteuerung nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG unterliegen (Abgrenzung > R E 3.5), sind nicht dem Endvermögen des Erblassers zuzurechnen (> BFH vom 20.5.1981, BStBl 1982 II S. 27).


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