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Fachkundige Stellungnahme

Fachkundige Stellungnahme

Fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss vom Steuerberater (Tragfähigkeitsbescheinigung) + Business Plan Muster + kostenlos


Wer stellt eine Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschauss kann von verschiedenen Stellen ausgestellt werden:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK),
  • der Handwerkskammer oder
  • von einem Steuerberater



Fachkundige Stellungnahme bei Existenzgründung zum Gründungszuschuss vom Steuerberater

Ich bin seit über 25 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin und biete Existenzgründern sowohl Steuerberatung als auch Beratung zum Thema Existenzgründung.

Existenzgründer die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, können einen Gründungszuschuss beantragen. Der Existenzgründer muss für die selbständige Tätigkeit geeignet sein. Außerdem muss die Tragfähigkeit von einer fachkundige Stelle mit einer sog. Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigt werden. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zu Tragfähigkeit der Existenzgründung (fachkundige Stellungnahme) kann ich als Steuerberater für Sie erledigen. Bezüglich der fachkundige Stellungnahme kann ich Ihnen folgendes Angebot machen: Das Honorar für die fachkundige Stellungnahme beträgt 349 Euro inkl. MwSt.


Für die fachkundige Stellungnahme (die für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vorzulegen ist) benötige ich folgende Unterlagen (kostenlose Muster): Fachkundige Stellungnahme vom Steuerberater


Kapitalbedarfsplan

Ein Kapitalbedarfsplan ist ein wichtiger Bestandteil eines Geschäftsplans und beschreibt den finanziellen Bedarf eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum. Der Plan gibt Aufschluss darüber, wie viel Kapital ein Unternehmen benötigt, um seine Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten oder zu erweitern.

In einem Kapitalbedarfsplan werden alle Kosten und Ausgaben aufgelistet, die für die Umsetzung des Geschäftskonzepts notwendig sind. Hierzu gehören beispielsweise Investitionsausgaben für Maschinen, Anlagen oder IT-Systeme, aber auch laufende Kosten wie Miete, Gehälter und Marketingkosten.

Der Kapitalbedarfsplan dient als Grundlage für die Finanzplanung und hilft dabei, die benötigten finanziellen Mittel zu ermitteln. Er gibt auch Auskunft darüber, wann und in welcher Höhe diese Mittel benötigt werden. Auf Basis des Kapitalbedarfsplans kann eine Finanzierungskonzeption entwickelt werden, um das notwendige Kapital zu beschaffen.

Ein Kapitalbedarfsplan ist insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen wichtig, da sie oft noch nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Aber auch für etablierte Unternehmen ist ein regelmäßig aktualisierter Kapitalbedarfsplan ein wichtiges Instrument für eine langfristige Finanzplanung und -steuerung.


Finanzierungsplan

Ein Finanzierungsplan ist ein wichtiger Bestandteil eines Geschäftsplans und beschreibt, wie ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit finanzieren will. Der Plan gibt Auskunft darüber, wie viel Kapital benötigt wird, woher das Geld kommen soll und wie es zurückgezahlt wird.

In einem Finanzierungsplan werden die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten aufgelistet, die ein Unternehmen nutzen kann, um seine Investitions- und Betriebskosten zu decken. Hierzu gehören beispielsweise Eigenkapital, Bankkredite, Leasing, Factoring oder Crowdfunding.

Der Finanzierungsplan dient als Grundlage für die Kapitalbeschaffung und hilft dabei, das benötigte Kapital zur Verfügung zu stellen. Er gibt auch Auskunft darüber, wann und in welcher Höhe dieses Kapital benötigt wird und wie die Rückzahlung erfolgen soll.

Ein Finanzierungsplan ist insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen wichtig, da sie oft noch nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Aber auch für etablierte Unternehmen ist ein regelmäßig aktualisierter Finanzierungsplan ein wichtiges Instrument für eine langfristige Finanzplanung und -steuerung. Ein gut durchdachter Finanzierungsplan kann dazu beitragen, dass ein Unternehmen langfristig erfolgreich ist und finanziell stabil bleibt.


Umsatzvorschau

Eine Umsatzvorschau ist eine Prognose über die zu erwartenden Umsätze eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum in der Zukunft. Die Umsatzvorschau ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung eines Unternehmens und wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt.

In einer Umsatzvorschau werden die erwarteten Umsätze für jeden Monat oder Quartal aufgelistet. Die Prognose basiert auf verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der aktuellen Marktsituation, der Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen, der Preisentwicklung, der geplanten Werbemaßnahmen oder der Einführung neuer Produkte.

Die Umsatzvorschau ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Steuerung des Unternehmens. Sie hilft dabei, den Finanzbedarf des Unternehmens zu ermitteln und die Liquidität zu planen. Auf Basis der Umsatzvorschau können auch Investitionsentscheidungen getroffen werden, wie zum Beispiel die Einstellung neuer Mitarbeiter oder die Anschaffung von Maschinen oder Technologie.

Eine Umsatzvorschau ist insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen wichtig, da sie oft noch keine historischen Umsatzdaten haben, auf die sie zurückgreifen können. Aber auch für etablierte Unternehmen ist eine regelmäßig aktualisierte Umsatzvorschau ein wichtiges Instrument für eine langfristige Finanzplanung und -steuerung.


Rentabilitätsvorschau

Eine Rentabilitätsvorschau ist eine Prognose über die zukünftige Rentabilität eines Unternehmens. Dabei werden die erwarteten Kosten und Erträge über einen bestimmten Zeitraum gegenübergestellt und auf Basis dessen die Rentabilität ermittelt. Eine Rentabilitätsvorschau ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung eines Unternehmens und wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt.

In einer Rentabilitätsvorschau werden alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben aufgelistet. Hierzu gehören zum Beispiel die Umsätze, die Kosten für Materialien, Gehälter, Miete, Marketing, Steuern und Zinsen. Anhand dieser Daten wird ermittelt, ob das Unternehmen Gewinne oder Verluste erwirtschaftet und wie hoch die erwartete Rentabilität ist.

Eine Rentabilitätsvorschau ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Steuerung des Unternehmens. Sie hilft dabei, die Rentabilität des Unternehmens zu optimieren und die langfristige finanzielle Stabilität sicherzustellen. Auf Basis der Rentabilitätsvorschau können auch Investitionsentscheidungen getroffen werden, wie zum Beispiel die Einstellung neuer Mitarbeiter oder die Anschaffung von Maschinen oder Technologie.

Eine Rentabilitätsvorschau ist insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen wichtig, da sie oft noch keine historischen Daten haben, auf die sie zurückgreifen können. Aber auch für etablierte Unternehmen ist eine regelmäßig aktualisierte Rentabilitätsvorschau ein wichtiges Instrument für eine langfristige Finanzplanung und -steuerung.


Ihren Businessplan können Sie mir per E-Mail oder mit der Post zuschicken. Wenn alles soweit in Ordnung ist, erhalten Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme zu Ihrem Gründungsvorhaben normalerweise innerhalb von 2 - 3 Werktagen nach Erhalt der notwendigen Unterlagen von mir mit der Post zugeschickt. Im anderen Fall erhalten Sie eine Aufstellung der noch offenen Punkte bzw. notwendigen Änderungen Ihres Businessplans. Ich führe dann gegebenenfalls eine zweite Überprüfung Ihres Businessplanes durch. Hierdurch entstehen Ihnen keine weitere Kosten. Wenn nach der Korrektur alles in Ordnung ist, erhalten Sie daraufhin die positive Stellungnahme. Für die Beauftragung bitte ich Sie, mir einfach eine E-Mail zu schicken und mich mit der Anfertigung der fachkundigen Stellungnahme zu beauftragen. Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Erstellung Ihres Business Planes oder begleite Sie bei Ihrer Unternehmensgründung, indem ich Ihre Buchhaltung, Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen für Sie anfertige und Ihnen in steuerlichen Fragen zur Seite stehe. E-Mail: fachkundigeSellungnahme@steuerschroeder.de


Rechtsgrundlagen zum Thema: Existenzgründer

EStH 3.2
BGB 512 513 655e

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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