Einkommensteuererklärung
Werbungskosten: Kontoführungsgebühren
Entstandene Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, soweit sie auf die Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt 16 € jährlich an.
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