AfA-Rechner 2026: Abschreibung online berechnen – Lineare & degressive AfA
Professioneller AfA-Rechner mit aktuellen AfA-Tabellen – Berechnen Sie lineare und degressive Abschreibungen, ermitteln Sie die Nutzungsdauer und den Restbuchwert Ihrer Wirtschaftsgüter
Schnellnavigation:
Was ist eine Abschreibung (AfA)?
Definition Abschreibung (englisch: depreciation / amortization): Die Abschreibung erfasst die Wertminderung von Vermögensgegenständen über deren Nutzungsdauer. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts systematisch auf die Jahre seiner betrieblichen Verwendung.
Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude verlieren durch Nutzung, technischen Fortschritt oder wirtschaftliche Veränderungen an Wert. Abschreibungen berücksichtigen diesen Wertverzehr und mindern als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn.
AfA-Rechner: Abschreibung präzise berechnen
Mit dem kostenlosen AfA-Rechner berechnen Sie verschiedene Abschreibungsarten:
- Lineare Abschreibung – gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer
- Degressive Abschreibung – höhere Abschreibung in den ersten Jahren
- Arithmetisch degressive AfA – sinkende Jahresbeträge
- Automatische Ermittlung des optimalen Wechseljahrs von degressiver zu linearer AfA
- Berechnung des Restbuchwerts zum Jahresende
Die aktuellen AfA-Tabellen sind integriert, sodass Sie die korrekte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Ihr Wirtschaftsgut direkt übernehmen können.
Beispiel: Abschreibung einer Maschine berechnen
Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine für 100.000 Euro mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren:
Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG:
Jährliche Abschreibung: 100.000 € ÷ 10 Jahre = 10.000 Euro pro Jahr
Degressive Abschreibung (sofern zulässig):
Im ersten Jahr beispielsweise 20 % vom Restwert = 20.000 Euro
In den Folgejahren jeweils 20 % vom verbliebenen Restbuchwert
Mit Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG:
Zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA können bis zu 20 % (= 20.000 Euro) im ersten Jahr als Sonderabschreibung geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Die gesetzlichen Grundlagen für Abschreibungen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) unter den Begriffen Absetzung für Abnutzung (AfA) und Absetzung für Substanzverringerung (AfS).
Standardabschreibung: Lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG
Die lineare Abschreibung ist die Regelabschreibung in Deutschland. Hierbei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt.
Tipp: Alternativ können Sie – sofern wirtschaftlich sinnvoll – die degressive Abschreibung nutzen. Diese wurde zum 1.1.2020 befristet wieder eingeführt.
Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter:
Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 31.12.2019 und dem 1.1.2022 angeschafft oder hergestellt wurden, ist eine degressive Abschreibung möglich. Der Abschreibungssatz beträgt maximal 25 % vom jeweiligen Restwert, höchstens jedoch das 2,5-fache der linearen AfA.
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG:
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren geltend machen. Details finden Sie unter Sonderabschreibungen.
Hinweis zu Gebäuden: Für Gebäude gilt die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG mit festgelegten Prozentsätzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG gewählt werden. Mehr Informationen: Gebäude-AfA-Rechner.
Abschreibungen im Handels- und Steuerrecht
Die Abschreibung von Anlagevermögen wird durch verschiedene Gesetze geregelt:
1. Gesetzliche Grundlagen
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat wesentliche Änderungen im Handelsrecht eingeführt. Insbesondere wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben: Handelsrechtliche Wahlrechte müssen nicht mehr zwingend in der Steuerbilanz nachvollzogen werden.
2. Bewertung des Anlagevermögens
- § 253 HGB und § 6 EStG: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Bei Einlage erfolgt die Bewertung zum Teilwert.
- § 5 Abs. 1 EStG: Buchführungspflichtige Gewerbetreibende müssen die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten, jedoch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften.
3. Planmäßige Abschreibung
3.1 Absetzung für Abnutzung (AfA)
§ 7 EStG regelt die zulässigen Abschreibungsmethoden für die steuerliche Gewinnermittlung:
- Lineare Abschreibung
- Degressive Abschreibung
- Leistungsgemäße Abschreibung
3.2 Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage sind in der Regel die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Teilwert bei Einlage.
3.3 Beginn und Ende der Abschreibung
Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts und endet mit dessen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen.
3.4 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer bestimmt, über wie viele Jahre die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verteilt werden. Die amtlichen AfA-Tabellen bieten hierzu Orientierungshilfen.
3.5 Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung werden die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Dies ist die am häufigsten angewandte Methode.
3.6 Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ermöglicht höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren, wobei die Beträge in den Folgejahren abnehmen.
3.7 Leistungsgemäße Abschreibung
Die Abschreibung richtet sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Wirtschaftsguts (z.B. Maschinenlaufstunden, gefahrene Kilometer).
4. Außerplanmäßige Abschreibung
4.1 Voraussichtlich dauernde Wertminderung
Bei dauerhafter Wertminderung kann eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.
4.2 Abschreibungswahlrecht
Es besteht ein Wahlrecht für:
- Außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung
- Teilwertabschreibungen
4.3 Steuerrechtliche Sonderabschreibungen
Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen führen zu Werten, die von handelsrechtlichen Bewertungen abweichen können.
5. Wertaufholung
Nach einer Teilwertabschreibung oder außergewöhnlichen AfA besteht ein Wertaufholungsgebot, wenn die Gründe für die Abschreibung entfallen.
Zusammenfassung
Die Abschreibung von Anlagevermögen unterliegt verschiedenen Vorschriften im EStG und HGB. Das BilMoG hat die Unabhängigkeit der steuerlichen von der handelsrechtlichen Bilanzierung gestärkt. Für Unternehmen ist es wichtig, die aktuellen Regelungen zu kennen und korrekt anzuwenden, um steuerliche Vorteile zu nutzen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Hinweis: Für Immobilien gelten spezielle Abschreibungsregeln. Details finden Sie im Gebäude-AfA-Rechner.
Absetzung für Abnutzung (AfA) – Praktische Anwendung
Themenübersicht:
- Wann beginnt die AfA?
- AfA im Jahr der Anschaffung
- Bemessung nach Nutzungsdauer
- Ermittlung der Nutzungsdauer
- AfA-Volumen berechnen
- Wahl der AfA-Methode
- Entgeltlicher Erwerb
- Nachträgliche Anschaffungskosten
- Einlage und Entnahme
- Unentgeltlicher Erwerb
- Zuschüsse und stille Reserven
- Rückgängigmachung
- Ende der AfA
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt den Wertverzehr eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. So funktioniert die AfA in der Praxis:
Beginn der Abschreibung
Anschaffung
Ein Wirtschaftsgut gilt im Zeitpunkt seiner Lieferung als angeschafft. Ab diesem Moment beginnt die AfA.
Bei Montage durch Verkäufer:
Ist im Kaufvertrag eine Montage durch den Verkäufer vereinbart, gilt das Wirtschaftsgut erst mit Beendigung der Montage als geliefert.
Bei Montage durch Käufer:
Führt der Käufer oder ein Dritter in dessen Auftrag die Montage durch, gilt das Wirtschaftsgut bereits bei Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als geliefert – auch wenn die Montage noch nicht abgeschlossen ist.
Herstellung
Ein Wirtschaftsgut ist zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung hergestellt. Die AfA beginnt, sobald das Wirtschaftsgut fertiggestellt ist und der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht besitzt.
Beispiel
Ein Unternehmen kauft am 1. Januar 2023 eine Maschine für 10.000 Euro. Die Maschine wird am 1. Februar 2023 geliefert und am 1. März 2023 montiert. Die AfA beginnt am 1. März 2023.
Lieferung – Definition
- Ein Wirtschaftsgut ist geliefert, wenn der Erwerber wirtschaftlich darüber verfügen kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten übergehen (BFH vom 28.4.1977 – BStBl II S. 553).
- Liegt der Übergangszeitpunkt im Schnittpunkt zweier Zeiträume, gilt das Wirtschaftsgut mit Beginn des zweiten Zeitraums als geliefert (BFH vom 7.11.1991 – BStBl 1992 II S. 398).
- Bei Leasing- und Mietkaufverträgen gelten besondere Regelungen (BMF vom 28.6.2001, BStBl I S. 379, Rz. 144).
Fertigstellung – Definition
- Ein Wirtschaftsgut ist fertiggestellt, sobald es seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (BFH vom 20.2.1975 – BStBl II S. 412 und vom 21.7.1989 – BStBl II S. 906).
- Gebrauchstiere gelten bei erster Ingebrauchnahme als fertiggestellt (BMF vom 14.11.2001 – BStBl I S. 864).
- Dauerkulturen sind mit Ertragsreife fertiggestellt (BMF vom 17.9.1990 – BStBl I S. 420).
AfA im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
Die AfA im Anschaffungsjahr ist zeitanteilig zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut nicht das ganze Jahr zur Einkunftserzielung genutzt wird. Dies gilt auch für die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
Berechnung der zeitanteiligen AfA
Formel:
Zeitanteilige AfA = (Tage der Nutzung ÷ 365 Tage) × Jahres-AfA
Beispiel
Ein Unternehmen kauft am 1. Januar 2023 eine Maschine für 10.000 Euro (Nutzungsdauer: 10 Jahre, AfA: 1.000 Euro/Jahr). Die Maschine wird erst ab 1. April 2023 zur Einkunftserzielung genutzt.
Berechnung:
Nutzung ab 1. April = 9 Monate (275 Tage)
Zeitanteilige AfA 2023: (275 ÷ 365) × 1.000 € = 753 Euro
Ausnahmen von der zeitanteiligen Kürzung
Keine zeitanteilige Kürzung bei:
- Nur vorübergehender Nichtnutzung (z.B. Reparatur, Wartung)
- Sofortiger Betriebsveräußerung nach Anschaffung
- Sofortiger Einlage in anderes Betriebsvermögen (z.B. Betriebsverlegung)
Bemessung der AfA nach Nutzungsdauer
Die AfA wird so bemessen, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vollständig abgesetzt sind.
Definition: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Zeitspanne, in der ein Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.
Berechnung der AfA
Formel für lineare AfA:
Jährliche AfA = Anschaffungs- oder Herstellungskosten ÷ Nutzungsdauer
Beispiel
Anschaffung einer Maschine für 10.000 Euro
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 10 Jahre
Jährliche AfA: 10.000 € ÷ 10 Jahre = 1.000 Euro
Ausnahmen und Besonderheiten
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
Mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 Euro (netto) können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.
Gebäude:
Können nach degressiver Abschreibungsmethode abgeschrieben werden. Dabei wird der Abschreibungsbetrag jährlich um einen festen Prozentsatz gemindert. Details: Gebäude-AfA-Rechner
AfA-Volumen
Das AfA-Volumen ist der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der noch als Werbungskosten abziehbar ist.
Berechnung des AfA-Volumens
AfA-Volumen = Anschaffungs- oder Herstellungskosten − Bereits abgezogene AfA
Beispiel
Maschine, angeschafft am 1. Januar 2023 für 10.000 Euro
Nutzungsdauer: 10 Jahre
AfA 2023: 1.000 Euro
AfA-Volumen Ende 2023: 10.000 € − 1.000 € = 9.000 Euro
AfA-Volumen bei Übergang von Schätzung zu Buchführung
Das AfA-Volumen ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der üblichen AfA, die hätte in Anspruch genommen werden können.
Beispiel
Wirtschaftsgut 2023 geschätzt, Buchwert: 10.000 Euro
Übliche AfA: 2.000 Euro/Jahr
AfA-Volumen: 10.000 € − 2.000 € = 8.000 Euro
AfA-Volumen bei Umwidmung
Bei Umwidmung in den Einkünfteerzielungsbereich ist das AfA-Volumen der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt.
Beispiel
Fahrzeug angeschafft 2023 für 10.000 Euro, privat genutzt
Nutzungsdauer: 10 Jahre
Umwidmung ins Betriebsvermögen 2025
AfA-Volumen ab 2025: 10.000 € ÷ 10 Jahre × 8 Jahre = 8.000 Euro
(Die ersten 2 Jahre private Nutzung werden nicht berücksichtigt, daher noch 8 Jahre Nutzungsdauer)
Entgeltlicher Erwerb und Herstellung
Die Bemessungsgrundlage für die AfA sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts.
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb:
- Kaufpreis
- Nebenkosten des Erwerbs (z.B. Maklergebühren, Grunderwerbsteuer)
- Anschaffungskosten (z.B. Transportkosten, Montagekosten)
Herstellungskosten
Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen zur Herstellung:
- Materialkosten
- Lohnkosten
- Nebenkosten der Herstellung (z.B. Abschreibungen auf Werkzeuge und Maschinen)
Teilfertiges Gebäude
Bei Erwerb und Fertigstellung eines teilfertigen Gebäudes gehören zu den Herstellungskosten:
- Anschaffungskosten des teilfertigen Gebäudes
- Herstellungskosten zur Fertigstellung
Beispiel
Erwerb teilfertiges Gebäude am 1. Januar 2023: 100.000 Euro
Herstellungskosten zur Fertigstellung: 50.000 Euro
Bemessungsgrundlage für AfA: 100.000 € + 50.000 € = 150.000 Euro
Unentgeltlicher Erwerb
Bei unentgeltlichem Erwerb (z.B. Erbschaft, Schenkung) entstehen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bemessungsgrundlage für die AfA ist der gemeine Wert im Zeitpunkt des Erwerbs.
Gemeiner Wert
Der gemeine Wert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Er wird in der Regel durch Sachverständige ermittelt.
Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge
Gesamtrechtsnachfolge: Das gesamte Vermögen geht auf einen neuen Rechtsträger über (z.B. Erbschaft).
Einzelrechtsnachfolge: Nur ein einzelnes Recht geht über (z.B. Schenkung eines einzelnen Wirtschaftsguts).
Anwendung der §§ 6 Abs. 3 und 4 EStG
Die Regelungen gelten bei beiden Nachfolgearten:
§ 6 Abs. 3 EStG: Der gemeine Wert im Erwerbszeitpunkt gilt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
§ 6 Abs. 4 EStG: Kann der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht nachweisen, gilt ebenfalls der gemeine Wert.
§ 11d EStDV: Regelt die Ermittlung des gemeinen Werts bei unentgeltlichem Erwerb.
Beispiel
Erbe einer Maschine am 1. Januar 2023
Gemeiner Wert im Erbfall: 10.000 Euro
Bemessungsgrundlage für AfA: 10.000 Euro
AfA nach Einlage, Entnahme oder Nutzungsänderung
Nach Einlage, Entnahme oder Nutzungsänderung richtet sich die weitere AfA nach folgenden Regeln:
Änderung der AfA-Bemessungsgrundlage
Hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, erfolgt die weitere AfA nach § 7 Abs. 1, 2 oder 4 Satz 2 EStG und der tatsächlichen künftigen Nutzungsdauer.
Beispiel
Maschine angeschafft am 1. Januar 2023 für 10.000 Euro, Nutzungsdauer: 10 Jahre
Einlage ins Betriebsvermögen am 1. Januar 2025, neue Nutzungsdauer: 8 Jahre
AfA ab 2025: 10.000 € ÷ 8 Jahre = 1.250 Euro/Jahr
Beibehaltung der AfA-Bemessungsgrundlage
Bleiben die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage maßgebend, erfolgt die weitere AfA grundsätzlich nach dem ursprünglichen Abschreibungsverfahren.
Beispiel
Maschine 2023 nach degressiver Methode abgeschrieben
Bemessungsgrundlage: 10.000 Euro
AfA 2025: 10.000 € × 25 % = 2.500 Euro
AfA-Volumen
Die AfA kann nur bis zum AfA-Volumen abgezogen werden (Bemessungsgrundlage minus bereits abgezogene AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen).
Beispiel
Maschine 2023, AfA bereits: 1.000 Euro
AfA-Volumen: 10.000 € − 1.000 € = 9.000 Euro
AfA 2025: 9.000 € ÷ 8 Jahre = 1.125 Euro/Jahr
Erstmalige AfA
Wurde für das Wirtschaftsgut noch nie AfA vorgenommen, erfolgt die AfA nach § 7 Abs. 1, 2 oder 4 Satz 2 EStG und der tatsächlichen gesamten Nutzungsdauer.
Beispiel
Schenkung einer Maschine am 1. Januar 2023
Gemeiner Wert: 10.000 Euro, Nutzungsdauer: 10 Jahre
AfA 2023: 10.000 € ÷ 10 Jahre = 1.000 Euro/Jahr
Nach Übergang zur Buchführung oder Einkünfteerzielung
Die AfA kann nur bis zum Betrag abgezogen werden, der nach Abzug der auf den Zeitraum vor dem Übergang entfallenden Beträge verbleibt.
Beispiel
Übergang zur Buchführung am 1. Januar 2023
Maschine, AfA 2022: 1.000 Euro
AfA-Volumen: 10.000 € − 1.000 € = 9.000 Euro
AfA ab 2023: 9.000 € ÷ 8 Jahre = 1.125 Euro/Jahr
BFH-Urteil zur Einlage nach Gesamtrechtsnachfolge
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Bei Einlage zum Teilwert nach Gesamtrechtsnachfolge ist die Bemessungsgrundlage die Differenz zwischen Teilwert und bereits in Anspruch genommenen Abschreibungen bei Überschusseinkunftsarten.
Bedeutung für die Praxis
Diese Berechnungsmethode kann vorteilhaft sein, wenn das Wirtschaftsgut seit Anschaffung im Wert gestiegen ist. Auch im Privatvermögen gebildete stille Reserven können steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Vorteil gleicht sich jedoch bei späterer Veräußerung oder Entnahme wieder aus.
Offene Fragen bei Einzelrechtsnachfolge
Bei unentgeltlicher Einzelrechtsnachfolge (z.B. Schenkung) ist die Rechtslage noch nicht endgültig geklärt. Ein Verfahren ist unter dem Aktenzeichen X R 34/09 beim BFH anhängig.
Empfehlung: Betroffene sollten ihre Fälle durch Einspruch offenhalten. Diese Einspruchsverfahren ruhen kraft Gesetzes.
Zuschüsse und Übertragung stiller Reserven
Zuschüsse und Übertragungen stiller Reserven beeinflussen die AfA-Bemessungsgrundlage.
Zuschüsse im Anschaffungsjahr
Erfolgsneutral behandelte Zuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und damit die AfA-Bemessungsgrundlage.
Beispiel
Maschine angeschafft am 1. Januar 2023 für 10.000 Euro
Zuschuss im gleichen Jahr: 2.000 Euro
Anschaffungskosten: 10.000 € − 2.000 € = 8.000 Euro
AfA (10 Jahre): 8.000 € ÷ 10 = 800 Euro/Jahr
Zuschüsse in späteren Jahren
Bei § 7 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 EStG (degressive Abschreibung, Gebäude): AfA von den um den Zuschuss geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
In allen anderen Fällen: AfA vom um den Zuschuss geminderten Buchwert oder Restwert.
Übertragung stiller Reserven
Bei Übertragung stiller Reserven wird der Buchwert um die übertragenen stillen Reserven gemindert. Die AfA-Bemessungsgrundlage reduziert sich entsprechend.
Beispiel
Maschine mit Buchwert 10.000 Euro
Übertragene stille Reserven: 2.000 Euro
Buchwert nach Übertragung: 10.000 € − 2.000 € = 8.000 Euro
AfA (10 Jahre): 8.000 € ÷ 10 = 800 Euro/Jahr
Wahl der AfA-Methode
Die AfA-Methode kann vom Steuerpflichtigen frei gewählt werden. Die Wahl muss jedoch für alle Wirtschaftsgüter derselben Art einheitlich erfolgen.
Verfügbare AfA-Methoden
- Lineare Abschreibung – gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer
- Degressive AfA – höhere Abschreibung in den ersten Jahren
- Leistungsabschreibung – nach tatsächlicher Nutzung
- Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA)
- Abschreibung für Wohngebäude
- Teilwertabschreibung
- Sonder-AfA
Entscheidungskriterien
Nutzungsdauer: Bei AfA nach Nutzungsdauer ist diese maßgeblich. Bei Leistungsabschreibung spielt die Nutzungsdauer keine Rolle.
Leistung: Nur bei Leistungsabschreibung relevant. Bei AfA nach Nutzungsdauer nicht maßgeblich.
Nachweis: Bei Leistungsabschreibung muss die Leistung nachgewiesen werden. Bei AfA nach Nutzungsdauer ist kein Leistungsnachweis erforderlich.
Anwendungsbeispiele
Maschinen: In der Regel lineare AfA nach Nutzungsdauer, da diese relativ konstant ist.
Fahrzeuge: Leistungsabschreibung nach gefahrenen Kilometern oft sinnvoll, da die Nutzung stark schwankt.
GWG (bis 800 Euro netto): Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich, keine Methodenwahl erforderlich.
Empfehlung
Maximale Abschreibung nutzen: Wenn möglich, sollten Sie die höchstmögliche Abschreibung wählen, um eine sofortige Steuerersparnis zu erzielen. Die degressive Abschreibung führt besonders in den ersten Jahren zu deutlicher Steuerentlastung.
Wichtig: Die Wahl der AfA-Methode sollte sorgfältig überlegt werden, da sie erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird jährlich der gleiche Betrag abgeschrieben. Dieser ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer.
Formel:
Jährliche AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
Degressive Abschreibung
Die Bundesregierung hat die degressive Abschreibung als Reaktion auf wirtschaftliche Herausforderungen (insbesondere Corona-Krise) befristet wieder eingeführt.
Wichtige Regelungen zur degressiven AfA
1. Geltungszeitraum:
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt werden.
Achtung: Für Wirtschaftsgüter zwischen 31.12.2022 und 30.09.2023 ist keine degressive AfA möglich.
2. Abschreibungssatz:
Maximal 25 % vom jeweiligen Restbuchwert, höchstens jedoch das 2,5-fache der linearen AfA.
Beispiel: Büromöbel mit Nutzungsdauer 13 Jahre
Linearer Satz: 7,69 %
Degressiver Satz: maximal 19,2 % (da dies unter 25 % liegt)
3. Zeitanteiligkeit:
Wie bei linearer AfA muss auch bei degressiver AfA die Zeitanteiligkeit im Erst- und Schlussjahr beachtet werden.
Strategische Planung
Verschieben Sie geplante Anschaffungen möglichst in den begünstigten Zeitraum, um von den höheren Abschreibungssätzen zu profitieren.
Beispiel iPhone
iPhone (netto 924 €):
- Vor 2024: Abschreibung über 3 Jahre (über 800 €-Grenze)
- Ab 2024: Sofortige Vollabschreibung (unter 1.000 €-Grenze)
Allgemeines zur degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung ermöglicht höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren, wodurch die steuerliche Belastung frühzeitig reduziert wird.
§ 5 Abs. 1 EStG: Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind auch steuerlich maßgeblich, sofern sie nicht gegen zwingende steuerrechtliche Bewertungsvorschriften verstoßen.
§ 7 Abs. 2 und 3 EStG: Regelungen zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter mit bestimmten Höchstsätzen.
§ 7 Abs. 5 EStG: Degressive Abschreibung für Gebäude mit spezifischen Voraussetzungen und Einschränkungen.
Wichtige Aspekte der degressiven Abschreibung
Methoden:
- Geometrisch-degressive Abschreibung
- Arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung
- Kombinierte degressive/lineare Abschreibung
Handelsrecht vs. Steuerrecht:
Handelsrechtlich ist jede GoB-konforme degressive Abschreibung zulässig. Steuerrechtlich gelten spezifische EStG-Vorgaben.
Wahlrecht und Maßgeblichkeitsprinzip:
Grundsätzliches Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Abschreibung. Die handelsrechtliche Bilanz ist für die Steuerbilanz maßgeblich.
Spezifische Regelungen
Bewegliche Anlagegegenstände (§ 7 Abs. 2 EStG):
Geometrisch-degressive Abschreibung zulässig. Abschreibungssätze und Bedingungen variieren je nach Anschaffungszeitraum.
Gebäude und Gebäudeteile (§ 7 Abs. 5 EStG):
Degressive Abschreibung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sätze und Bedingungen abhängig von Baujahr oder Anschaffungszeitraum.
Wichtige Hinweise
Umgekehrte Maßgeblichkeit:
Das BilMoG hat die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Die Wahl der Abschreibungsmethode in der Handelsbilanz muss nicht mehr zwingend in der Steuerbilanz übernommen werden.
Einschränkungen und Änderungen:
Die degressive Abschreibung wurde durch verschiedene Gesetze wiederholt angepasst, eingeschränkt oder temporär erweitert. Beachten Sie die jeweils aktuellen Regelungen.
Degressive AfA in Erwerbsfällen
§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG schließt die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG für Erwerber nur im Fertigstellungsjahr aus. Im Folgejahr kann zur degressiven AfA übergegangen werden.
Beispiel
Gebäude erworben am 01.01.2023 für 100.000 Euro, fertiggestellt am 31.12.2023
2023: Nur lineare AfA: 100.000 € ÷ 40 Jahre = 2.500 Euro
Ab 2024: Degressive AfA möglich: 100.000 € × 25 % = 25.000 Euro
Degressive AfA nach Einlage
Degressive AfA nach Einlage nur zulässig, wenn das Gebäude bis Ende des Fertigstellungsjahres ins Betriebsvermögen eingelegt wird.
Beispiel
Gebäude erworben am 01.01.2023 für 100.000 Euro, fertiggestellt am 31.12.2023
Einlage ins Betriebsvermögen am 01.01.2024
2024: Degressive AfA nicht zulässig (Einlage nach Fertigstellungsjahr)
Nur lineare AfA: 100.000 € ÷ 40 Jahre = 2.500 Euro
Fazit
Die degressive Abschreibung bietet erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere in den ersten Jahren nach Anschaffung oder Herstellung. Die Anwendung unterliegt jedoch spezifischen handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Steuerberater, um die degressive Abschreibung optimal zu nutzen.
Leistungsabschreibung
Die Leistungsabschreibung richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung des Wirtschaftsguts. Die Abschreibungsbeträge können daher von Jahr zu Jahr variieren.
Voraussetzungen
Leistungsabschreibung ist nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig. Der Abschreibungsbetrag muss auf Grundlage einer objektiven und messbaren Leistung ermittelt werden können.
Typische Anwendungsfälle:
- Maschinen: Abschreibung nach Betriebsstunden
- Fahrzeuge: Abschreibung nach gefahrenen Kilometern
- Werkzeuge: Abschreibung nach produzierten Stückzahlen
Berechnung
Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert × (Leistungsverbrauch ÷ Gesamtleistung)
Beispiel
Maschine für 10.000 Euro
Voraussichtliche Gesamtleistung: 10.000 Betriebsstunden
Im ersten Jahr: 2.000 Betriebsstunden
Abschreibung erstes Jahr:
10.000 € × (2.000 ÷ 10.000) = 2.000 Euro
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Genauere Abbildung der tatsächlichen Nutzung
- Höhere Abschreibungen bei intensiver Nutzung möglich
Nachteile:
- Komplexer als lineare Abschreibung
- Erfordert genaue Dokumentation der Nutzung
Fazit: Die Leistungsabschreibung ist eine sinnvolle Alternative zur linearen Abschreibung, wenn die Nutzungsintensität schwankt. Sie kann zu höheren Abschreibungen und damit zu Steuerersparnissen führen.
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA)
Die AfaA ist eine Sonderform der Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die durch außergewöhnliche Umstände ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit verlieren oder eine Substanzeinbuße erleiden.
AfaA bei Fahrzeugen im Privatvermögen
Wird ein im Privatvermögen gehaltenes Fahrzeug bei einer betrieblichen Fahrt durch Unfall beschädigt und nicht repariert, ist die Vermögenseinbuße im Wege der AfaA gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Bemessungsgrundlage: Minderwert des Fahrzeugs (Verkehrswertverlust durch Unfall)
Anpassung: Anschaffungskosten sind um die normale AfA zu kürzen, die bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung hätte geltend gemacht werden können.
Voraussetzungen für AfaA
AfaA setzt voraus:
- Verminderung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit durch außergewöhnliche Umstände
- Substanzeinbuße (technische Abnutzung)
Beispiel
Fahrzeug im Privatvermögen, angeschafft für 10.000 Euro
Betriebliche Fahrt, Unfall, Schaden: 1.000 € (nicht repariert)
Minderwert: 2.000 Euro
Normale AfA: 1.000 €/Jahr, Nutzungsdauer: 10 Jahre
Bemessungsgrundlage AfaA:
Minderwert 2.000 € − normale AfA 1.000 € = 1.000 Euro
AfaA im Schadenjahr: 1.000 Euro
AfaA-Frist
AfaA sind grundsätzlich im Jahr des Schadenseintritts, spätestens jedoch im Jahr der Schadensentdeckung vorzunehmen – unabhängig von eventuellen Ersatzansprüchen gegen Versicherungen.
Abschreibung für Immobilien
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei Immobilien ist ein wichtiger Aspekt bei Investitionsentscheidungen, da sie den Wertverlust des Gebäudes steuerlich berücksichtigt.
AfA-Sätze nach Baujahr
1. Immobilien fertiggestellt nach 31.12.1924 bis 31.12.2022:
AfA-Satz: 2 % pro Jahr
2. Immobilien fertiggestellt vor 1925 (Baujahr 1924 oder früher):
AfA-Satz: 2,5 % pro Jahr
3. Immobilien fertiggestellt nach 31.12.2022:
AfA-Satz: 3 % pro Jahr
4. Neuer Abschreibungssatz ab 01.10.2023:
Für selbst hergestellte oder bis Jahresende angeschaffte Wohngebäude (Herstellung/Anschaffung zwischen 30.09.2023 und 01.10.2029): 6 % AfA
Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrags.
Details: Abschreibung für Wohngebäude
Aufteilung des Kaufpreises
Der Kaufpreis muss zwischen Gebäude (abschreibbar) und Grund und Boden (nicht abschreibbar) aufgeteilt werden.
Grund und Boden: Nicht abschreibbar, da nicht abnutzbar
Gebäude: Abschreibbar über die Nutzungsdauer
Die Aufteilung muss realistisch und nachvollziehbar sein. Oft wird ein Gutachten oder eine Schätzung eines unabhängigen Sachverständigen herangezogen.
Weitere Informationen: Aufteilung des Kaufpreises + Ermittlung des Grund- und Bodenanteils
Herstellungskosten
Herstellungskosten umfassen alle Kosten für den Neubau:
- Baukosten
- Baunebenkosten
Wichtig: Eigenleistung kann nicht als Herstellungskosten angesetzt werden.
Zeitpunkt der Fertigstellung und Bezugsfertigkeit
Fertigstellung: Ein Gebäude ist fertiggestellt, wenn es bewohnbar ist. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Abschreibung.
Bezugsfertigkeit: Wesentliche Funktionen vorhanden (Türen, Fenster, Anschlüsse, sanitäre Einrichtungen). Geringfügige Restarbeiten schließen Bezugsfertigkeit nicht aus.
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind alle Beträge, die für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gezahlt werden:
- Kaufpreis
Anschaffungsnebenkosten
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Nebenkosten an, die die AfA-Bemessungsgrundlage erhöhen:
- Maklerprovision: Vermittlungsgebühr
- Grunderwerbsteuer: Steuer auf Grundstückserwerb
- Notargebühren: Beurkundung des Kaufvertrags
- Grundbuchgebühren: Eintragung des Eigentümerwechsels
- Vermessungskosten: Amtliche Grundstücksvermessung
Wichtig – Geldbeschaffungskosten:
Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld sind sofort abzugsfähige Werbungskosten, nicht Teil der Anschaffungskosten.
Bemessungsgrundlage und Berechnung
Beispiel:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis Wohnung | 225.000 € |
| Grunderwerbsteuer (6,5 %) | 14.625 € |
| Notariatskosten Kaufvertrag | 2.500 € |
| Grundbuchgebühren Eigentümerwechsel | 750 € |
| Maklerprovision | 8.032 € |
| Summe Kosten | 250.907 € |
| ./. Sofort abzugsfähige Werbungskosten: | |
| Notariatskosten Hypothek | − 500 € |
| Grundbuchgebühren Darlehen | − 250 € |
| ./. Grund- und Bodenanteil (6 %) | − 13.500 € |
| AfA-Bemessungsgrundlage | 236.657 € |
Jährliche AfA (2 %): 236.657 € × 2 % = 4.733 Euro
Zeitanteilige AfA
Bei unterjährigem Erwerb (Juli 2022) ist die AfA zeitanteilig zu berechnen:
Zeitanteilige AfA 2022 (6 Monate):
4.733 € × 6/12 = 2.367 Euro
Abschreibungsbeginn
Die Abschreibung beginnt bei bestehenden Immobilien, wenn Nutzen und Lasten übergehen. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Käufer wirtschaftlicher Eigentümer wird – unabhängig vom notariellen Kaufvertrag oder der Grundbucheintragung.
Zusammenfassung
Für korrekte Abschreibungsberechnung benötigen Sie:
- Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten (inkl. Nebenkosten)
- Ermittlung des nicht abschreibungsfähigen Grund- und Bodenanteils
- Verbleibende Kosten als AfA-Bemessungsgrundlage
- Abschreibung ab wirtschaftlichem Eigentumsübergang
Empfehlung: Konsultieren Sie einen Steuerberater oder spezialisierten Anwalt, um optimale und korrekte Berechnungen sicherzustellen.
Weitere Informationen: AfA-Rechner für Immobilien
AfA nach nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird die AfA neu berechnet unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- Bei Wirtschaftsgütern nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 2 EStG: AfA ab Entstehung der nachträglichen Kosten nach der Restnutzungsdauer (BFH vom 25.11.1970 – BStBl 1971 II S. 142).
- Bei Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 EStG: Anwendung des für das Gebäude geltenden Prozentsatzes (BFH vom 20.2.1975 – BStBl II S. 412 und vom 20.1.1987 – BStBl II S. 491).
- Wenn bei § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die volle Absetzung innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht erreicht wird: AfA ab Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten nach der Restnutzungsdauer (BFH vom 7.6.1977 – BStBl II S. 606).
Berechnung der Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer wird unter Berücksichtigung des Zustands nach Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten neu geschätzt.
Beispiel
Maschine angeschafft am 01.01.2023 für 10.000 Euro, Nutzungsdauer: 10 Jahre
Nachträgliche Herstellungskosten 2025: 2.000 Euro
Restnutzungsdauer nach Neuberechnung: 8 Jahre
AfA ab 2025: (10.000 € + 2.000 €) ÷ 10 Jahre = 1.200 Euro/Jahr
AfA für das Jahr der nachträglichen Kosten
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind so zu berücksichtigen, als wären sie zu Jahresbeginn aufgewendet worden.
Beispiel
Im obigen Beispiel beträgt die AfA für 2025:
12.000 € ÷ 10 Jahre = 1.200 Euro
Neues Wirtschaftsgut
Entsteht durch nachträgliche Herstellungsarbeiten ein anderes Wirtschaftsgut, erfolgt die weitere AfA nach § 7 Abs. 1 oder 4 Satz 2 EStG und der voraussichtlichen Nutzungsdauer des neuen Wirtschaftsguts.
Beispiel
Maschine wird 2025 so umgebaut, dass sie für andere Verwendung geeignet ist → neues Wirtschaftsgut
Weitere AfA nach § 7 Abs. 1 EStG und voraussichtlicher Nutzungsdauer des neuen Wirtschaftsguts.
Nachträgliche Herstellungskosten – Details
Nachträgliche Herstellungskosten sind Aufwendungen nach Anschaffung oder Herstellung, die dazu dienen:
- Wirtschaftsgut in betriebsbereiten Zustand zu versetzen
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verlängern
Auswirkungen auf die AfA
Nachträgliche Herstellungskosten führen zu:
- Erhöhung der Bemessungsgrundlage
- Neuberechnung der AfA
- Neuschätzung der Restnutzungsdauer
Beispiel unbewegliches Wirtschaftsgut
Gebäude erworben am 01.01.2023 für 100.000 Euro, Nutzungsdauer: 50 Jahre
Renovierung 2025 für 50.000 Euro
Restnutzungsdauer neu geschätzt: 30 Jahre
Bemessungsgrundlage AfA: 100.000 € + 50.000 € = 150.000 Euro
AfA ab 2025: 150.000 € ÷ 50 Jahre = 3.000 Euro/Jahr
Sonderregelung für unbewegliche Wirtschaftsgüter
Aus Vereinfachungsgründen kann bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern davon ausgegangen werden, dass ein anderes Wirtschaftsgut entstanden ist, wenn der Bauaufwand (inklusive Eigenleistung) nach überschlägiger Berechnung den Verkehrswert des bisherigen Wirtschaftsguts übersteigt.
Beispiele – Degressive AfA nach nachträglichen Herstellungskosten
1. Degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG:
Bewegliches Wirtschaftsgut angeschafft in Jahr 01, Nutzungsdauer: 12 Jahre
Degressive AfA: 16 2/3 % (8 1/3 % × 2)
Nachträgliche Herstellungskosten in Jahr 06: 3.900 €
Neu geschätzte Restnutzungsdauer: 8 Jahre
| Restwert Ende 05 | 4.100 € |
| Nachträgliche Herstellungskosten 06 | + 3.900 € |
| Bemessungsgrundlage ab 06 | 8.000 € |
Degressive AfA im Jahr 06: 20 % von 8.000 € (12,5 % × 2, höchstens jedoch 20 %)
Rückgängigmachung des Anschaffungsvorgangs
Eine AfA ist nicht zu gewähren, wenn der Anschaffungsvorgang vollständig rückgängig gemacht wird. Der Zeitpunkt der Rückzahlung der als Anschaffungskosten geltend gemachten Aufwendungen ist unerheblich (BFH vom 19.12.2007 – BStBl 2008 II S. 480).
Unterlassene oder überhöhte AfA
AfA – Allgemein
Ist AfA nach § 7 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 EStG oder § 7 Abs. 2 EStG unterblieben, kann sie nachgeholt werden: Die noch nicht abgesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Buchwert) werden entsprechend der angewandten Absetzungsmethode auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilt (BFH vom 21.2.1967 – BStBl III S. 386 und vom 3.7.1980 – BStBl 1981 II S. 255).
Betriebsvermögen
Bisher unterlassene AfA kann nicht nachgeholt werden, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens im Wege der Fehlerberichtigung erstmals als Betriebsvermögen ausgewiesen wird (BFH vom 24.10.2001 – BStBl 2002 II S. 75).
Dies gilt wegen des Prinzips der Gesamtgewinngleichheit auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung, wenn das Wirtschaftsgut verspätet als Betriebsvermögen erfasst wird (BFH-Urteil vom 22.6.2010 – BStBl II S. 1035).
Unberechtigte Steuervorteile
AfA, die unterblieben ist, um dadurch unberechtigte Steuervorteile zu erlangen, darf nicht nachgeholt werden (BFH vom 3.7.1980 – BStBl 1981 II S. 255 und vom 20.1.1987 – BStBl II S. 491).
Ende der Abschreibung
Die AfA endet, wenn das Wirtschaftsgut:
- Veräußert wird
- Aus dem Betriebsvermögen entnommen wird
- Nicht mehr zur Einkunftserzielung verwendet wird
In diesen Fällen kann für das Jahr der Veräußerung, Entnahme oder Nutzungsänderung nur der zeitanteilige AfA-Betrag abgesetzt werden.
Beispiele
1. Veräußerung:
Maschine angeschafft am 01.01.2023 für 10.000 €
AfA 2023: 1.000 €
Veräußerung am 30.06.2023
AfA 2023: 1.000 € × 6/12 = 500 Euro
2. Entnahme:
Maschine angeschafft am 01.01.2023 für 10.000 €
AfA 2023: 1.000 €
Entnahme aus Betriebsvermögen am 31.12.2023
AfA 2023: 1.000 Euro
3. Nutzungsänderung:
Wirtschaftsgebäude angeschafft am 01.01.2023 für 100.000 €
AfA 2023: 8.333,33 €
Umbau zu Wohnzwecken am 30.06.2023
AfA 2023: 8.333,33 € × 6/12 = 4.166,67 Euro
Ausnahmen
Die zeitanteilige Minderung gilt nicht für:
- GWG (bis 800 Euro netto): Vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr möglich
- Gebäude mit degressiver Abschreibung: Weitere Abschreibung auch nach Veräußerung, Entnahme oder Nutzungsänderung möglich
AfA nach Nutzungsänderung – Beispiel
Umwidmung einer Eigentumswohnung zur Einkünfteerzielung:
Eigentumswohnung fertiggestellt und erworben am 01.12.2001
Selbstbewohnt: Dezember 2001 bis Februar 2003
Vermietet: ab März 2003
Anschaffungskosten: 300.000 Euro
Wahlmöglichkeit ab Jahr 03:
- Fall 1: Lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG
- Fall 2: Degressive AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c EStG
| Fall 1 | Fall 2 | ||
|---|---|---|---|
| AfA-Verbrauch (private Nutzung) | |||
| Jahr 01 (1/12 von 2 %) | 500 € | 4 % | 12.000 € |
| Jahr 02 (2 %) | 6.000 € | 4 % | 12.000 € |
| Jahr 03 (2/12 von 2 %) | 1.000 € | 2/12 von 4 % | 2.000 € |
| Gesamt AfA-Verbrauch | 7.500 € | 26.000 € | |
| Verbleibendes AfA-Volumen | 292.500 € | 274.000 € | |
| AfA ab Übergang zur Einkünfteerzielung | |||
| Jahr 03 (10/12 von 2 %) | 5.000 € | 10/12 von 4 % | 10.000 € |
| Ab Jahr 04 (je 2 %) | 6.000 € | ||
| Jahr 04-10 (je 4 %) | 12.000 € | ||
| Jahr 11-18 (je 2,5 %) | 7.500 € | ||
| Ab Jahr 19 (je 1,25 %) | 3.750 € | ||
Ermittlung der Nutzungsdauer
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nur dann nach § 7 EStG zu verteilen, wenn die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts zwölf Monate übersteigt (365 Tage) (BFH vom 26.8.1993 – BStBl 1994 II S. 232).
- Die Nutzungsdauer entspricht regelmäßig dem Zeitraum der technischen Abnutzung. Eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer liegt nicht vor, wenn das Wirtschaftsgut zwar nicht mehr rentabel nutzbar ist, aber noch einen erheblichen Verkaufswert hat (BFH vom 14.4.2011 – BStBl II S. 696).
- AfA auf das entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" bemisst sich nach der individuell zu bestimmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zur Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts findet keine Anwendung (BFH vom 12.7.2007 – BStBl II S. 959).
- Zur Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts, des Praxiswerts und firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter: BMF vom 20.11.1986 (BStBl I S. 532) und BFH vom 24.2.1994 (BStBl II S. 590). Siehe auch: Anhang 9 I
- Wer eine von den amtlichen AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, muss entsprechende Gründe substantiiert vortragen (BFH vom 14.4.2011 – BStBl II S. 696).
- Eine Verkürzung der Nutzungsdauer kann erst angenommen werden, wenn Gebäudeabbruchvorbereitungen so weit fortgeschritten sind, dass die weitere Nutzung praktisch ausgeschlossen ist (BFH vom 8.7.1980 – BStBl II S. 743).
- AfA entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer kann erst vorgenommen werden, wenn der Zeitpunkt der Nutzungsbeendigung feststeht, z.B. durch vertragliche Abbruchverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt (BFH vom 22.8.1984 – BStBl 1985 II S. 126).
- Nutzungsdauer für Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen und Gaststätteneinbauten: BMF vom 15.12.2000 (BStBl I S. 1532), Tz. 3.7.
- Zur Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter eines Windparks: BFH vom 14.4.2011 (BStBl II S. 696) und vom 1.2.2012 (BStBl II S. 407).
Aktuelle AfA-Tabellen 2026
Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen:
Die AfA-Tabellen beruhen auf Erfahrungswissen und stellen keine bindende Rechtsnorm dar. Dennoch werden die in den AfA-Tabellen festgelegten Abschreibungssätze von Rechtsprechung, Verwaltung und Wirtschaft allgemein anerkannt.
Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern nach § 7 Abs. 1 EStG grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen.
AfA-Tabellen dienen als Hilfsmittel zur Schätzung der Nutzungsdauer von Anlagegütern.
Die in den Tabellen angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Vor Aufstellung der AfA-Tabellen wurden die Fachverbände der Wirtschaft angehört.
Die "AfA-Tabelle AV" erfasst die allgemein verwendbaren Anlagegüter, während Branchen-AfA-Tabellen nur die typischen Wirtschaftsgüter bestimmter Branchen erfassen.
Die AfA-Tabellen sind keine bindende Rechtsnorm. Dennoch werden die darin festgelegten Abschreibungssätze von Rechtsprechung, Verwaltung und Wirtschaft allgemein anerkannt.
Wesentliche Merkmale der AfA-Tabellen
1. Rechtliche Grundlage
AfA-Tabellen stellen keine Rechtsnorm dar. Sie sind ein Hilfsmittel zur Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Abweichungen sind möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächliche Nutzungsdauer in einem Betrieb kürzer oder länger ist.
2. Anwendungsbereich
AfA-Tabelle AV: Allgemein verwendbare Anlagegüter (z.B. Büromöbel, Computer, Fahrzeuge)
Branchen-AfA-Tabellen: Spezifische Wirtschaftsgüter einzelner Branchen (z.B. Gastronomie, Baugewerbe, Landwirtschaft)
3. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und berücksichtigt:
- Technische Abnutzung durch Gebrauch
- Wirtschaftliche Entwertung (z.B. technischer Fortschritt)
- Branchenspezifische Besonderheiten
4. Anpassungsmöglichkeiten
Steuerpflichtige können von den AfA-Tabellen abweichen, wenn:
- Außergewöhnliche Nutzungsintensität vorliegt
- Besondere technische oder wirtschaftliche Umstände bestehen
- Die tatsächliche Nutzungsdauer nachweisbar abweicht
Nachweispflicht: Abweichungen müssen substantiiert begründet und dokumentiert werden.
Wichtige AfA-Tabellen
Übersicht der verfügbaren AfA-Tabellen:
Allgemeine AfA-Tabelle
AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV)
Branchen-AfA-Tabellen (Auswahl)
Vollständige Liste: Alle AfA-Tabellen beim Bundesfinanzministerium
Vollständige Liste: Alle AfA-Tabellen beim Bundesfinanzministerium
Steuer-Newsletter.