Rechtsstand: 29.06.2026 Werbungskosten · Arbeitnehmer-Pauschbetrag · Homeoffice · Entfernungspauschale · Anlage N · § 9 EStG

Werbungskosten absetzen: Liste, Pauschalen und Steuer-Tipps 2026

Werbungskosten in der Steuererklärung 2026 absetzen

Werbungskosten sind beruflich oder einkunftsbezogen veranlasste Aufwendungen, die Ihre steuerpflichtigen Einnahmen mindern. Arbeitnehmer profitieren automatisch vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Höhere Kosten können Sie in der Steuererklärung einzeln geltend machen – zum Beispiel für Arbeitsweg, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbung, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung oder berufliche Umzüge.

Werbungskosten 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Werbungskosten 2026 im Überblick
Thema Wert / Regel 2026 Praxis-Hinweis
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € jährlich Wird automatisch berücksichtigt, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
Versorgungsbezüge 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag Für Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG.
Renten / wiederkehrende Bezüge 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag Für bestimmte Einkünfte nach § 22 EStG.
Entfernungspauschale 0,38 € je vollem Entfernungskilometer Ab 2026 nach aktueller Finanzverwaltungsinformation einheitlich je Entfernungskilometer.
Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € jährlich Maximal 210 Tage; nicht zusätzlich zum Arbeitszimmerabzug für dieselben Tage.
Verpflegungspauschalen Inland 14 € / 28 € 14 € bei mehr als 8 Stunden oder An-/Abreisetag, 28 € bei 24 Stunden.
Doppelte Haushaltsführung Unterkunftskosten am Beschäftigungsort bis 1.000 € monatlich Eigenen Hausstand und beruflichen Anlass nachweisen.
Kapitalvermögen Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € Tatsächliche Werbungskosten grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar.
Die Grafik zeigt die Prüfung von beruflicher Veranlassung, Kostenart, Nachweisen, Erstattungen und Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Werbungskosten-Check 2026 Beruflich? Erwerb, Sicherung, Erhaltung von Einnahmen Kostenart Fahrt, Homeoffice, Reise, Fortbildung Nachweis Belege, Kalender, Arbeitgeberdaten Steuervorteil über 1.230 €? Erstattung abziehen Merksatz: Werbungskosten wirken erst zusätzlich, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen Berufliche Veranlassung, Belege und steuerfreie Erstattungen sauber dokumentieren

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Bei Arbeitnehmern sind das Kosten, die objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zur Förderung der beruflichen Tätigkeit getragen werden. Der Begriff hat nichts mit Werbung im Marketing-Sinn zu tun.

Einfach erklärt: Werbungskosten sind berufliche Kosten. Private Lebenshaltungskosten wie Ernährung, normale Kleidung, Wohnung oder allgemeine Repräsentation bleiben grundsätzlich nicht abziehbar.

Gemischt veranlasste Aufwendungen können aufgeteilt werden, wenn der berufliche Anteil objektiv und nachvollziehbar trennbar ist. Typische Beispiele sind Telefon, Internet, Computer, Arbeitszimmer oder Reisen mit beruflichem und privatem Anlass.

Steuer-Tipp: Notieren Sie bei gemischten Kosten direkt den beruflichen Anteil und die Berechnungsmethode. Eine plausible Aufteilung nach Zeit, Nutzung oder Kostenanteilen ist deutlich besser als eine pauschale Schätzung ohne Grundlage.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Werbungskosten-Pauschbeträge

Das Finanzamt berücksichtigt bestimmte Werbungskosten-Pauschbeträge automatisch. Höhere tatsächliche Werbungskosten müssen Sie dagegen erklären und bei Nachfrage belegen.

Pauschbeträge für Werbungskosten 2026
Einkunftsart Pauschbetrag Hinweis
Nichtselbständige Arbeit 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag; höhere Werbungskosten sind nachweisbar.
Versorgungsbezüge 102 € Für Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG.
Bestimmte Renten / wiederkehrende Bezüge 102 € Für Einkünfte nach § 22 Nr. 1, 1a und 5 EStG.
Kapitalvermögen 1.000 € / 2.000 € Sparer-Pauschbetrag; tatsächliche Werbungskosten grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar.
Beispiel: Sie haben 1.050 € Werbungskosten aus Fahrten, Arbeitsmitteln und Homeoffice. Das Finanzamt berücksichtigt ohnehin 1.230 €. Ein zusätzlicher Vorteil entsteht erst, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen.

Welche Werbungskosten können Arbeitnehmer absetzen?

Arbeitnehmer können alle beruflich veranlassten und nicht erstatteten Kosten geltend machen. Besonders häufig sind Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildung, Reisekosten, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten.

Typische Werbungskosten bei Arbeitnehmern
Kostenart Beispiele Nachweis
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Entfernungspauschale für Arbeitstage. Arbeitstage, Entfernung, Arbeitgeberangaben.
Arbeitsmittel Laptop, Schreibtisch, Fachliteratur, Werkzeug, typische Berufskleidung. Rechnung, beruflicher Nutzungsanteil.
Homeoffice Tagespauschale oder häusliches Arbeitszimmer. Homeoffice-Kalender, Arbeitgeberbescheinigung, Raumskizze.
Fortbildung Seminare, Prüfungsgebühren, Fachkongresse, berufliche Zertifikate. Rechnung, Teilnahmebestätigung, beruflicher Bezug.
Bewerbungskosten Bewerbungsunterlagen, Fotos, Porto, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch. Bewerbungsliste, Einladungen, Rechnungen.
Reisekosten Dienstreisen, Fahrtkosten, Hotel, Verpflegungspauschalen. Reisekostenabrechnung, Belege, Reisezeiten.
Doppelte Haushaltsführung Zweitwohnung am Beschäftigungsort, Familienheimfahrten, Verpflegung in den ersten drei Monaten. Mietvertrag, eigener Hausstand, beruflicher Anlass.
Berufsverbände Gewerkschaft, Kammer, Berufsverband. Beitragsrechnung, Zahlungsnachweis.
Beruflich veranlasste Rechtskosten Arbeitsrecht, Disziplinarverfahren, bestimmte Strafverteidigungskosten. Rechnung, Verfahrensgegenstand, beruflicher Zusammenhang.
Achtung: Bürgerliche Kleidung bleibt grundsätzlich privat – selbst dann, wenn sie ausschließlich bei der Arbeit getragen wird. Abziehbar ist nur typische Berufskleidung, die objektiv nahezu ausschließlich beruflich bestimmt ist.

Fahrtkosten und Entfernungspauschale 2026

Für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale. Sie wird für die einfache Entfernung angesetzt, nicht für Hin- und Rückweg. Ab 2026 beträgt sie nach aktueller Finanzverwaltungsinformation 0,38 € je vollem Entfernungskilometer.

Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
Punkt Regel Praxis-Hinweis
Entfernung Einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Volle Kilometer; regelmäßig kürzeste Straßenverbindung.
Satz 2026 0,38 € je vollem Entfernungskilometer. Unabhängig vom Verkehrsmittel.
Höchstbetrag 4.500 € jährlich, soweit kein eigener oder überlassener Pkw genutzt wird. Bei Pkw-Nutzung greift der Höchstbetrag grundsätzlich nicht.
Öffentliche Verkehrsmittel Tatsächliche höhere Kosten können angesetzt werden. Tickets und Abos aufbewahren.
Homeoffice-Tage Keine Entfernungspauschale für Tage ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Homeoffice- und Fahrtage getrennt dokumentieren.
Beispiel: 220 Arbeitstage × 18 km einfache Entfernung × 0,38 € = 1.504,80 € Entfernungspauschale. Zusätzlich können für Homeoffice-Tage die Homeoffice-Regeln greifen, wenn an diesen Tagen keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte erfolgt.

Homeoffice, Arbeitszimmer und Arbeitsmittel

Für Arbeitstage in der häuslichen Wohnung kann die Homeoffice-Tagespauschale in Betracht kommen. Ein häusliches Arbeitszimmer ist dagegen nur unter strengeren Voraussetzungen abziehbar.

Homeoffice und Arbeitszimmer
Fall Abzug Hinweis
Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € jährlich. Maximal 210 Tage.
Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der Tätigkeit Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 €. Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
Arbeit am Küchentisch Kein Arbeitszimmer, aber Tagespauschale möglich. Keine Raumabgrenzung erforderlich.
Arbeitsmittel Bei beruflicher Nutzung abziehbar. Private Nutzung anteilig kürzen.
Computer / Laptop Bei beruflicher Nutzung grundsätzlich Werbungskosten. Beruflichen Nutzungsanteil dokumentieren.
Praxis-Tipp: Führen Sie einen einfachen Jahreskalender mit Büro-, Homeoffice-, Dienstreise- und Urlaubstagen. So vermeiden Sie Doppelansätze bei Entfernungspauschale, Homeoffice und Reisekosten.

Reisekosten, Verpflegung und doppelte Haushaltsführung

Reisekosten entstehen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungspauschalen. Bei doppelter Haushaltsführung kommen Unterkunftskosten am Beschäftigungsort und Familienheimfahrten hinzu.

Reisekosten und doppelte Haushaltsführung
Kosten Regel Nachweis
Dienstreise mit eigenem Pkw Regelmäßig 0,30 € je gefahrenem Kilometer oder tatsächliche Kosten. Reiseaufstellung, Kilometer, Anlass.
Verpflegung Inland 14 € bei mehr als 8 Stunden, 28 € bei 24 Stunden, 14 € an An-/Abreisetagen. Reisezeiten dokumentieren.
Übernachtung Tatsächliche Kosten. Hotelrechnung.
Doppelte Haushaltsführung Beruflich veranlasster Zweithaushalt am Beschäftigungsort. Eigener Hausstand, finanzielle Beteiligung, Beschäftigungsort.
Unterkunftskosten Zweitwohnung Bis 1.000 € monatlich. Miete, Nebenkosten, Stellplatz im Einzelfall prüfen.
Familienheimfahrt Eine Familienheimfahrt wöchentlich mit Entfernungspauschale. Fahrtenkalender.

Fortbildung, Bewerbung und Berufsverbände

Berufliche Fortbildungen, Bewerbungen und Beiträge zu Berufsverbänden gehören zu den klassischen Werbungskosten. Entscheidend ist der konkrete berufliche Bezug.

Fortbildung und berufliche Entwicklung
Aufwand Abziehbar? Praxis-Hinweis
Fortbildung im ausgeübten Beruf Ja. Seminar, Fachliteratur, Prüfungsgebühren, Reisekosten.
Umschulung / Berufswechsel Einzelfall. Abgrenzung zu Ausbildungskosten prüfen.
Bewerbungskosten Ja, soweit beruflich veranlasst und nicht erstattet. Es gibt keine gesetzliche Bewerbungskostenpauschale.
Berufsverband / Gewerkschaft Ja. Mitgliedsbeiträge als Werbungskosten.
Coaching Nur bei beruflichem Bezug. Private Persönlichkeitsentwicklung abgrenzen.
Steuer-Tipp: Bei Fortbildungen sollten Einladung, Programm, Teilnahmebestätigung und Rechnung aufbewahrt werden. Bei Bewerbungen hilft eine Liste mit Datum, Arbeitgeber, Stelle, Bewerbungsart und Kosten.

Arbeitgebererstattung und steuerfreie Zuschüsse

Werbungskosten sind nur abziehbar, soweit Sie wirtschaftlich selbst belastet sind. Steuerfreie oder pauschal besteuerte Erstattungen durch den Arbeitgeber mindern die abziehbaren Werbungskosten.

Erstattungen richtig behandeln
Erstattung Steuerliche Folge Hinweis
Reisekostenersatz Mindert die Werbungskosten. Nur Eigenanteil abziehbar.
Fahrtkostenzuschuss Kann Entfernungspauschale mindern. Lohnsteuerbescheinigung prüfen.
Fortbildungskostenersatz Keine doppelte Berücksichtigung. Erstattung abziehen.
Steuerfreier Auslandslohn § 3c EStG und Progressionsvorbehalt prüfen. Werbungskosten können steuerfreie Einkünfte mindern, aber nicht immer deutsche Steuerbasis.
Achtung: Werbungskosten und steuerfreie Erstattungen müssen zusammenpassen. Wer Kosten ansetzt, die der Arbeitgeber bereits steuerfrei erstattet hat, riskiert Rückfragen und Kürzungen.

Freibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Wenn bereits während des Jahres hohe Werbungskosten absehbar sind, können Arbeitnehmer einen Freibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen. Dadurch sinkt die monatliche Lohnsteuer, statt erst mit der Einkommensteuererklärung eine Erstattung zu erhalten.

Lohnsteuer-Ermäßigung 2026
Thema Regel Praxis-Hinweis
Antrag Über ELSTER oder amtliches Formular. Die frühere „Lohnsteuerkarte“ gibt es nicht mehr.
Frist 2026 1. November 2025 bis 30. November 2026. Freibetrag kann auch für zwei Kalenderjahre beantragt werden.
600-€-Grenze Bestimmte Aufwendungen müssen insgesamt mehr als 600 € betragen. Bei Werbungskosten zählt nur der Betrag oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.
Verteilung Freibetrag wird auf verbleibende Monate verteilt. Januarantrag kann rückwirkend ab Januar wirken.
Praxis-Tipp: Ein Freibetrag lohnt sich besonders bei langer Pendelstrecke, doppelter Haushaltsführung, hohen Fortbildungskosten oder dauerhaft hohen Arbeitsmittelkosten.

Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen gilt grundsätzlich der Sparer-Pauschbetrag. Tatsächliche Werbungskosten wie Depotgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten zur Bank oder Beratungskosten sind grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar.

Kapitalvermögen und Werbungskosten
Fall Steuerliche Behandlung Hinweis
Alleinstehende Sparer-Pauschbetrag 1.000 €. Freistellungsauftrag prüfen.
Zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner Gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag 2.000 €. Aufteilung bei mehreren Banken koordinieren.
Tatsächliche Depot-/Beratungskosten Grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar. Durch den Sparer-Pauschbetrag abgegolten.
Abgeltungsteuer-Sonderfälle Günstigerprüfung, Verlustverrechnung, Teilfreistellungen prüfen. Werbungskostenabzug bleibt dennoch eingeschränkt.
Achtung / aktualisiert: Der alte Hinweis auf „Musterklagen“ zum Werbungskostenabzug bei Kapitalvermögen ist für eine aktuelle Hauptseite nicht mehr hilfreich. Heute sollte klar erklärt werden: Der Sparer-Pauschbetrag ersetzt grundsätzlich den tatsächlichen Werbungskostenabzug.

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Auch Vermieter können Werbungskosten abziehen. Dazu gehören insbesondere Schuldzinsen, Abschreibung, Erhaltungsaufwand, Hausgeldbestandteile, Fahrtkosten zum Objekt, Steuerberatung, Kontoführung, Anzeigenkosten und Verwaltungskosten.

Typische Werbungskosten bei Vermietung
Kostenart Abziehbar? Praxis-Hinweis
Schuldzinsen Ja, bei Finanzierung des vermieteten Objekts. Tilgung ist nicht abziehbar.
Gebäude-AfA Ja. Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude beachten.
Erhaltungsaufwand Ja, sofort oder verteilt. Anschaffungsnahe Herstellungskosten prüfen.
Fahrten zum Objekt Ja, soweit vermietungsbezogen. Anlass und Kilometer notieren.
Leerstand Werbungskosten möglich. Vermietungsabsicht durch Anzeigen, Makler, Renovierung dokumentieren.
Instandhaltungsrücklage WEG Nicht bereits mit Zahlung in Rücklage abziehbar. Abzug regelmäßig erst bei tatsächlicher Verausgabung durch die WEG.
Steuer-Tipp: Bei vorübergehendem Leerstand ist die Dokumentation entscheidend: Inserate, Maklerauftrag, Fotos, Renovierungsbelege und Mietinteressentenlisten sichern den Werbungskostenabzug.

Aktuelle Rechtsprechung zu Werbungskosten

Werbungskosten sind häufig Streitpunkt mit dem Finanzamt. Besonders praxisrelevant sind beruflich veranlasste Rechtskosten, Strafverteidigungskosten, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Bürgschaften und bürgerliche Kleidung.

Rechtsprechung und Praxisfälle
Thema Grundsatz Praxis-Hinweis
Strafverteidigungskosten Abzug möglich, wenn der Vorwurf durch berufliches Verhalten veranlasst ist. Kein Abzug bei vorsätzlicher Arbeitgeber-/Drittschädigung oder Bereicherung.
Disziplinarverfahren Rechtsanwaltskosten können beruflich veranlasst sein. Abgrenzung zu privaten Social-Media-/Strafrechtsfällen prüfen.
Vertragsstrafe für Jobwechsel Kann Werbungskosten sein, wenn sie objektiv dem neuen Arbeitsverhältnis dient. Erstattung durch neuen Arbeitgeber lohnsteuerlich beachten.
Bürgschaft eines Arbeitnehmers Nachträgliche Werbungskosten im Einzelfall möglich. Zeitpunkt und beruflicher Anlass der Bürgschaft sind entscheidend.
Bürgerliche Kleidung Grundsätzlich nicht abziehbar. Nur typische Berufskleidung ist begünstigt.
Bewährungsauflagen / Schadenswiedergutmachung Abzug möglich, wenn beruflich veranlasster Schadensausgleich. Geldstrafen und Geldbußen bleiben nicht abziehbar.
Achtung: Rechtsprechungsfälle sind einzelfallabhängig. Für eine SEO-Hauptseite sollten sie nicht als pauschale Abzugsgarantie formuliert werden.

Werbungskosten-Rechner und Steuererstattung berechnen

Mit dem Werbungskosten-Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob Ihre tatsächlichen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Zusätzlich können Sie mit dem Erstattungsrechner einschätzen, ob eine Einkommensteuererklärung lohnt.

Werbungskosten Rechner

Entfernung (nur für Entfernungspauschale)km
Anzahl der Tage (nur für Entfernungspauschale)Tage
Fahrkosten (alternativ zur Entfernungspauschale)
 
Arbeitszimmer für Mietwohnung
Reisekostenabrechnung
Kontoführung
Arbeitsmittel
Doppelte Haushaltsführung
Bewerbungskosten
Fortbildungskosten
Beitrag zu Berufsverbänden
Versicherungen
Weitere Kosten

Steuererstattung berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Checkliste: Werbungskosten 2026 optimal absetzen

  1. Alle beruflichen Kosten des Jahres sammeln.
  2. Prüfen, ob die Summe über 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt.
  3. Fahrtage, Homeoffice-Tage und Dienstreisetage getrennt dokumentieren.
  4. Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte mit voller Kilometerzahl festhalten.
  5. Arbeitsmittel mit Rechnung und beruflichem Nutzungsanteil erfassen.
  6. Fortbildungen mit Programm, Rechnung und Teilnahmebestätigung belegen.
  7. Bewerbungskosten mit Bewerbungsliste und Einladungen/Absagen dokumentieren.
  8. Reisekosten mit Reisezeiten, Anlass und Belegen erfassen.
  9. Arbeitgebererstattungen und steuerfreie Zuschüsse abziehen.
  10. Bei gemischten Kosten beruflichen Anteil plausibel aufteilen.
  11. Bei Vermietung Leerstand und Vermietungsabsicht dokumentieren.
  12. Bei hohen laufenden Werbungskosten Lohnsteuer-Ermäßigung prüfen.

Werbungskosten, Homeoffice oder doppelte Haushaltsführung prüfen?

Wir prüfen, welche Werbungskosten Sie tatsächlich absetzen können, ob ein Freibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren sinnvoll ist und wie Sie Ihre Nachweise für das Finanzamt aufbereiten.

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Video: Werbungskosten in der Steuererklärung

FAQ: Werbungskosten absetzen

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Bei Arbeitnehmern sind das beruflich veranlasste Kosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice oder Reisekosten.

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 €. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.

Wann lohnt es sich, Werbungskosten einzutragen?

Werbungskosten wirken sich zusätzlich aus, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

Welche Fahrtkosten kann ich absetzen?

Für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale. Für berufliche Auswärtstätigkeiten können Reisekosten, also tatsächliche Fahrtkosten oder Kilometerpauschalen, in Betracht kommen.

Kann ich Homeoffice als Werbungskosten absetzen?

Ja. Für Homeoffice-Tage kommt die Tagespauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € jährlich, in Betracht. Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur bei strengeren Voraussetzungen abziehbar.

Kann ich Arbeitskleidung absetzen?

Nur typische Berufskleidung ist abziehbar. Normale bürgerliche Kleidung bleibt grundsätzlich privat, auch wenn sie bei der Arbeit getragen wird.

Was gilt bei Kapitalerträgen?

Bei Kapitalerträgen gilt grundsätzlich der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € beziehungsweise 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Tatsächliche Werbungskosten sind grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar.

Kann ich Werbungskosten bei Vermietung abziehen?

Ja. Bei Vermietung und Verpachtung können zum Beispiel Schuldzinsen, AfA, Erhaltungsaufwand, Verwaltungskosten und Fahrten zum Objekt Werbungskosten sein.

Quellenverzeichnis

  1. § 9 EStG – Werbungskosten; Entfernungspauschale, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Verpflegungspauschalen und Homeoffice-Regelungen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  2. § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Versorgungsbezüge 102 €, § 22-Einkünfte 102 €; Rechtsstand: 29.06.2026.
  3. § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag 1.000 € beziehungsweise 2.000 € bei Zusammenveranlagung und Ausschluss tatsächlicher Werbungskosten; Rechtsstand: 29.06.2026.
  4. § 3c EStG – Abzugsverbot bei Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  5. § 12 EStG – nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  6. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren; Rechtsstand: 29.06.2026.
  7. ELSTER-Hilfe „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung VZ 2026“ – Antragsfrist 01.11.2025 bis 30.11.2026 und zweijährige Geltungsdauer möglich; Stand: 29.06.2026.
  8. BMF/LStH 2026 – Pauschbeträge für Werbungskosten und Hinweise zu § 9a EStG; Stand: 29.06.2026.
  9. BMF/LStH und EStH – Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € jährlich; Stand: 29.06.2026.
  10. Finanzverwaltung Baden-Württemberg – Entfernungspauschale 2026: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer; Stand: 29.06.2026.
  11. BMF/LStH – Reisekosten und Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG: 14 € / 28 € im Inland; Stand: 29.06.2026.
  12. BFH, Urteil vom 10.06.2008, VI R 39/07, BStBl II 2008, 937 – Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nicht gekürzt, auch wenn geringe oder keine Werbungskosten angefallen sind.
  13. BFH-Rechtsprechung zu bürgerlicher Kleidung und typischer Berufskleidung – Kosten der privaten Lebensführung sind grundsätzlich nicht abziehbar; konkrete Fundstelle im Einzelfall zu prüfen.
  14. BFH-/FG-Rechtsprechung zu Strafverteidigungskosten, Disziplinarverfahren, Bürgschaften und Vertragsstrafen – berufliche Veranlassung jeweils einzelfallabhängig zu prüfen.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Werbungskosten

EStG 
EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

EStG § 3

EStG § 3c Anteilige Abzüge

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 9 Werbungskosten

EStG § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten

EStG § 9b

EStG § 10

EStG § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus

EStG § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

EStG § 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

EStG § 32b Progressionsvorbehalt

EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

EStG § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag

EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

EStG § 51 Ermächtigungen

EStG § 52 Anwendungsvorschriften

EStR 
EStR R 7a. Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

EStR R 7h. Erhöhte Absetzungen nach
§ 7h EStG von Aufwendungen für bestimmte Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStR R 7i. Erhöhte Absetzungen nach
§ 7i EStG von Aufwendungen für bestimmte Baumaßnahmen an Baudenkmalen
EStR R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten

EStR R 12.1 Abgrenzung der Kosten der Lebensführung von den Betriebsausgaben und Werbungskosten

EStR R 20.1 Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

EStR R 21.2 Einnahmen und Werbungskosten

EStR R 21.5 Behandlung von Zuschüssen

EStR R 21.6 Miteigentum und Gesamthand

EStR R 22.1 Besteuerung von wiederkehrenden Bezügen mit Ausnahme der Leibrenten

EStR R 24a. Altersentlastungsbetrag

EStR R 32d. Gesonderter Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

EStR R 33a.3 Zeitanteilige Ermäßigung nach
§ 33a Abs. 3 EStG
EStR R 34.1 Umfang der steuerbegünstigten Einkünfte

EStR R 34.4 Anwendung des
§ 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG)
EStR R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

EStDV 73d 73e 82b 84
KStG 8 32
AO 
AO § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger

AO § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

AO § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger

AO § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

UStAE 
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStR 
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

AEAO 
AEAO Zu § 62 Rücklagen und Vermögensbildung:

AEAO Zu § 67a Sportliche Veranstaltungen:

AEAO Zu § 147a Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen:

AEAO Zu § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen:

AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:

AEAO Zu § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:

LStR 
R 3.12 LStR Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

R 3.26 LStR Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten

R 8.1 LStR Bewertung der Sachbezüge

R 9.1 LStR Werbungskosten

R 9.2 LStR Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 LStR Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.7 LStR Übernachtungskosten

R 9.8 LStR Reisenebenkosten

R 9.9 LStR Umzugskosten

R 9.10 LStR Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten

R 9.11 LStR Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

R 9.12 LStR Arbeitsmittel

R 9.13 LStR Werbungskosten bei Heimarbeitern

R 19.3 LStR Arbeitslohn

R 19.7 LStR Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 39.4 LStR Lohnsteuerabzug bei beschränkter Einkommensteuerpflicht

R 39a.1 LStR Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags

R 39a.3 LStR Freibeträge bei Ehegatten

R 40.2 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz

R 40a.1 LStR Kurzfristig Beschäftigte und Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41c.3 LStR Nachforderung von Lohnsteuer

LStDV 2
EStH 2a 4.2.15 4.5.1 4.5.2 4.5.6 4.7 4.12 6.4 6.12 7.4 9a 9b 10.5 10.9 11 12.1 12.3 15a 17.5 17.6 20.1 21.2 21.6 21.7 22.3 22.4 22.8 22.9 23 24.1 24.2 32.9 32b 33.1.33.4 33a.1 33a.3 50a.1 55
StbVV 
§ 27 StBVV Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

KStH 8.1
LStH 3.12 3.13 3.50 8.1.9.10 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 9.9 9.10 9.11.1.4 9.11.5.10 9.12 9.14 9a 19.3 40.2 40b.1 42d.1
AStG 16

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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