Mindestlohn Deutschland 2026: Rechner, Tabelle, Minijob und Arbeitgeberpflichten
Der Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 €. Mit unserem Mindestlohn-Rechner prüfen Sie, ob Monatslohn, Wochenarbeitszeit und Stundenlohn zusammenpassen. Besonders wichtig ist das für Minijobs, Arbeitszeitkonten, Praktika, Bereitschaftsdienst und Branchen mit Dokumentationspflicht.
Mindestlohn 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
| Thema | Wert / Regel 2026 | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 € brutto je Zeitstunde | Gilt seit 01.01.2026 grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. |
| Nächste Erhöhung | 14,60 € ab 01.01.2027 | Arbeitsverträge, Minijob-Stunden und Kalkulationen rechtzeitig anpassen. |
| Minijob-Grenze 2026 | 603 € monatlich / 7.236 € jährlich | Bei 13,90 € Mindestlohn maximal 43,38 Stunden monatlich. |
| Minijob-Grenze 2027 | 633 € monatlich | Folgt dynamisch aus der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 €. |
| Fälligkeit | Spätestens letzter Bankarbeitstag des Folgemonats | Maßgeblich ist der Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. |
| Verzicht / Ausschlussfrist | Grundsätzlich unwirksam | Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich. |
| Dokumentation | Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit | Bei Minijobs und Risikobranchen spätestens bis zum siebten Folgetag aufzeichnen. |
| Bußgelder | Bis 500.000 € bei Nichtzahlung; bis 30.000 € bei Dokumentationsverstößen | Kontrolle erfolgt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. |
Mindestlohn-Rechner: Stundenlohn aus Monatsgehalt berechnen
Mit dem Mindestlohn-Rechner können Sie prüfen, ob ein vereinbartes Monatsgehalt den gesetzlichen Mindestlohn erreicht. Entscheidend ist der Brutto-Stundenlohn. Dafür wird das regelmäßige Bruttoentgelt durch die tatsächlich zu vergütenden Arbeitsstunden geteilt.
Mindestlohnrechner 2026/2027
Berechnen Sie, ob das monatliche Bruttogehalt bei der vereinbarten Wochenarbeitszeit dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.
Effektiver Stundenlohn = regelmäßiges Bruttomonatsentgelt ÷ regelmäßige Monatsarbeitszeit
Monatsarbeitszeit bei fester Wochenarbeitszeit = Wochenstunden × 13 ÷ 3
Monatsgehalt: 2.400 € brutto
Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
Monatliche Arbeitszeit: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden
Effektiver Stundenlohn: 2.400 € ÷ 173,33 = 13,85 €
Ergebnis: 2026 wird der Mindestlohn von 13,90 € unterschritten.
Mindestlohn-Tabelle: Entwicklung von 2015 bis 2027
| Zeitraum | Mindestlohn brutto je Stunde | Hinweis |
|---|---|---|
| 01.01.2015 bis 31.12.2016 | 8,50 € | Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. |
| 01.01.2017 bis 31.12.2018 | 8,84 € | Erste Anpassung. |
| 01.01.2019 bis 31.12.2019 | 9,19 € | Anpassung durch Mindestlohnkommission. |
| 01.01.2020 bis 31.12.2020 | 9,35 € | Weitere Anpassung. |
| 01.01.2021 bis 30.06.2021 | 9,50 € | Erste Stufe 2021. |
| 01.07.2021 bis 31.12.2021 | 9,60 € | Zweite Stufe 2021. |
| 01.01.2022 bis 30.06.2022 | 9,82 € | Erste Stufe 2022. |
| 01.07.2022 bis 30.09.2022 | 10,45 € | Zweite Stufe 2022. |
| 01.10.2022 bis 31.12.2023 | 12,00 € | Gesetzliche Anhebung. |
| 01.01.2024 bis 31.12.2024 | 12,41 € | Anpassung 2024. |
| 01.01.2025 bis 31.12.2025 | 12,82 € | Anpassung 2025. |
| 01.01.2026 bis 31.12.2026 | 13,90 € | Aktueller gesetzlicher Mindestlohn. |
| Ab 01.01.2027 | 14,60 € | Nächste beschlossene Erhöhung. |
Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis in Vollzeit, Teilzeit, als Minijob oder als kurzfristige Beschäftigung ausgeübt wird.
| Personengruppe | Mindestlohn? | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Vollzeitbeschäftigte | Ja. | Monatsgehalt in effektiven Stundenlohn umrechnen. |
| Teilzeitbeschäftigte | Ja. | Auch bei wenigen Wochenstunden gilt der Mindestlohn. |
| Minijobber | Ja. | Verdienstgrenze und Arbeitszeit müssen zusammenpassen. |
| Kurzfristig Beschäftigte | Ja. | Sozialversicherungsfreiheit ändert nichts am Mindestlohn. |
| Probearbeitsverhältnis / Probezeit | Ja, wenn Arbeitsverhältnis besteht. | „Probearbeit“ darf kein unbezahltes Arbeitsverhältnis ersetzen. |
| Arbeitnehmer zwischen nahen Angehörigen | Ja, wenn echtes Arbeitsverhältnis. | Fremdvergleich, Arbeitsvertrag und tatsächliche Durchführung beachten. |
Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
Nicht jede Tätigkeit fällt unter den gesetzlichen Mindestlohn. § 22 MiLoG enthält wichtige Ausnahmen, die aber eng zu prüfen sind.
| Ausnahme | Regel | Hinweis |
|---|---|---|
| Auszubildende | Kein Mindestlohn nach MiLoG. | Für Ausbildung gilt die Mindestausbildungsvergütung nach BBiG. |
| Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung | Vom MiLoG ausgenommen. | Mit abgeschlossener Berufsausbildung neu prüfen. |
| Ehrenamtliche Tätigkeit | Nicht vom Mindestlohn erfasst. | Abgrenzung zu verdecktem Arbeitsverhältnis prüfen. |
| Langzeitarbeitslose | In den ersten sechs Monaten nach Beschäftigungsbeginn ausgenommen. | Nur bei Langzeitarbeitslosigkeit im gesetzlichen Sinn. |
| Pflichtpraktikum | Ausnahme möglich. | Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung dokumentieren. |
| Orientierungspraktikum bis zu drei Monaten | Ausnahme möglich. | Für Berufsausbildung oder Studienaufnahme. |
| Begleitendes Praktikum bis zu drei Monaten | Ausnahme möglich. | Nicht, wenn zuvor bereits ein solches Praktikum beim selben Ausbildenden bestand. |
| Einstiegsqualifizierung / Berufsausbildungsvorbereitung | Ausnahme möglich. | Rechtsgrundlage und Förderstatus dokumentieren. |
Mindestlohn im Minijob: 603-€-Grenze und Stunden berechnen
Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn. Seit 2026 beträgt die monatliche Minijob-Verdienstgrenze 603 €. Bei Zahlung genau des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 € ergibt sich daraus eine maximale monatliche Arbeitszeit von 43,38 Stunden.
| Jahr | Mindestlohn | Minijob-Grenze | Maximale Stunden bei Mindestlohn |
|---|---|---|---|
| 2025 | 12,82 € | 556 € | 43,37 Stunden monatlich |
| 2026 | 13,90 € | 603 € | 43,38 Stunden monatlich |
| 2027 | 14,60 € | 633 € | 43,36 Stunden monatlich |
603 € Minijob-Grenze ÷ 13,90 € Mindestlohn = 43,38 Stunden pro Monat.
Wird mehr gearbeitet, muss entweder der Monatslohn steigen oder die Minijob-Grenze kann überschritten werden.
Mindestlohn bei Praktikum, Ausbildung und Probezeit
Praktikanten können mindestlohnrechtlich Arbeitnehmern gleichgestellt sein. Es gibt aber gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für Pflichtpraktika und bestimmte kurze Orientierungs- oder studienbegleitende Praktika.
| Fall | Mindestlohn? | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum nach Studien-, Schul- oder Ausbildungsordnung | Regelmäßig nein. | Pflichtnachweis zur Personalakte nehmen. |
| Orientierungspraktikum bis zu drei Monaten | Regelmäßig nein. | Zweck und Dauer schriftlich vereinbaren. |
| Freiwilliges Praktikum nach Abschluss | Regelmäßig ja. | Bei echter Arbeitsleistung Mindestlohnrisiko hoch. |
| Duales Studium | Einzelfall. | Ausbildungs-/Studiencharakter und Vertrag prüfen. |
| Probezeit in einem Arbeitsverhältnis | Ja. | Probezeit senkt den Mindestlohn nicht. |
| Unbezahlte Probearbeit | Riskant. | Kurzes Kennenlernen ist möglich; echte Arbeitsleistung ist zu vergüten. |
Welche Zahlungen zählen zum Mindestlohn?
Grundsätzlich zählen Vergütungsbestandteile zum Mindestlohn, wenn sie die normale Arbeitsleistung vergüten und rechtzeitig sowie unwiderruflich zufließen. Nicht mindestlohnwirksam sind Zahlungen, die einen besonderen Zweck erfüllen oder von Dritten stammen.
| Vergütungsbestandteil | Anrechnung? | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundlohn | Ja. | Hauptbestandteil des Mindestlohns. |
| Monatlich gezahlte Leistungszulage | Einzelfall, oft ja. | Wenn sie normale Arbeitsleistung vergütet. |
| Einmaliges Weihnachtsgeld | Oft nein oder nur eingeschränkt. | Problematisch, wenn nicht zum Fälligkeitszeitpunkt des Mindestlohns zufließt. |
| Urlaubsgeld | Einzelfall. | Zweck und Fälligkeit prüfen. |
| Nacht-, Sonn-, Feiertags- oder Gefahrenzuschläge | Regelmäßig zusätzlich. | Vergüten besondere Belastungen. |
| Trinkgelder | Nein. | Zahlung durch Dritte, nicht Arbeitgebervergütung. |
| Sachbezüge | Sehr eingeschränkt. | Pfändungsfreigrenzen und Barlohngebot beachten. |
Bereitschaftsdienst, Urlaub, Krankheit und Arbeitszeitkonto
Mindestlohnfragen entstehen häufig nicht beim Grundlohn, sondern bei der Arbeitszeit. Auch Bereitschaftsdienst, Ausfallzeiten und Arbeitszeitkonten müssen korrekt abgerechnet werden.
| Fall | Mindestlohnrelevanz | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Bereitschaftsdienst | Vergütungspflichtige Arbeitszeit. | Aufenthalt an vom Arbeitgeber bestimmtem Ort besonders prüfen. |
| Rufbereitschaft | Einzelfall. | Abgrenzung zu Freizeit hängt von Einschränkungen ab. |
| Urlaub | Entgeltfortzahlung / Urlaubsentgelt. | Mindestlohn darf nicht durch Urlaub unterschritten werden. |
| Krankheit | Entgeltfortzahlung. | Auch Ausfallzeiten sind lohnrechtlich relevant. |
| Arbeitszeitkonto | Nur innerhalb gesetzlicher Grenzen. | Überstunden auf Arbeitszeitkonto müssen binnen 12 Monaten ausgeglichen werden. |
| Vor- und Nacharbeiten | Arbeitszeit, wenn betrieblich veranlasst. | Umkleiden, Kassenabschluss, Rüstzeiten und Reinigung prüfen. |
Wann muss der Mindestlohn gezahlt werden?
Der Mindestlohn ist zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen, spätestens aber am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Mindestlohnansprüche sind unabdingbar.
| Thema | Regel | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Fälligkeit | Vereinbarte Fälligkeit, spätestens letzter Bankarbeitstag des Folgemonats. | Payroll-Fristen entsprechend organisieren. |
| Arbeitszeitkonto | Ausgleich spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten. | Bei Beendigung Ausgleich im Folgemonat. |
| Verzicht | Nur durch gerichtlichen Vergleich. | Außergerichtlicher Verzicht unwirksam. |
| Ausschlussfristen | Dürfen Mindestlohnansprüche nicht beschränken. | Arbeitsverträge prüfen und Mindestlohnansprüche ausdrücklich ausnehmen. |
Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit in bestimmten Fällen besonders dokumentieren. Betroffen sind insbesondere Minijobs und Branchen mit erhöhtem Schwarzarbeitsrisiko.
| Pflicht | Regel | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Wer? | Minijobber außer Privathaushalt und Beschäftigte in bestimmten Risikobranchen. | Zum Beispiel Bau, Gastronomie, Beherbergung, Logistik, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft. |
| Was? | Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. | Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. |
| Bis wann? | Spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages. | Wöchentliche Erfassung als Standardprozess einrichten. |
| Wie lange? | Mindestens zwei Jahre aufbewahren. | Bei Zollprüfung griffbereit halten. |
| Form? | Papier oder elektronisch möglich. | Arbeitgeber bleibt verantwortlich, auch wenn Arbeitnehmer erfassen. |
| Mobile Tätigkeiten | Erleichterung möglich: nur Dauer der täglichen Arbeitszeit. | Nur bei ausschließlich mobiler Tätigkeit ohne Vorgabe zu Beginn/Ende und eigenverantwortlicher Einteilung. |
Zollkontrolle, Nachzahlung und Bußgelder
Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung geprüft. Verstöße können arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und bußgeldrechtliche Folgen haben.
| Verstoß | Mögliche Folge | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Mindestlohn nicht oder zu spät gezahlt | Nachzahlung, Arbeitnehmerklage, Bußgeld bis 500.000 €. | Monatslohn und Arbeitszeit laufend prüfen. |
| Arbeitszeit nicht dokumentiert | Bußgeld bis 30.000 €. | Stundenzettel oder digitale Zeiterfassung nutzen. |
| Sozialversicherungsbeiträge zu niedrig | Nachforderung von Beiträgen. | Sozialversicherung knüpft regelmäßig an geschuldetes Entgelt an. |
| Subunternehmer zahlt keinen Mindestlohn | Auftraggeberhaftung möglich. | Subunternehmer prüfen und vertragliche Zusicherungen einholen. |
| Öffentliche Aufträge | Ausschluss von Vergabeverfahren möglich. | Compliance-Nachweise aufbewahren. |
Checkliste: Mindestlohn 2026 rechtssicher umsetzen
- Aktuellen Mindestlohn von 13,90 € je Zeitstunde seit 01.01.2026 hinterlegen.
- Erhöhung auf 14,60 € ab 01.01.2027 in Lohnabrechnung und Kalkulation vormerken.
- Monatsgehälter in effektive Stundenlöhne umrechnen.
- Minijob-Verträge auf 603-€-Grenze und maximale Stunden prüfen.
- Arbeitszeitkonten auf 12-Monats-Ausgleich und 50-%-Grenze prüfen.
- Praktikumsverträge auf Pflichtpraktikum, Orientierungspraktikum oder Mindestlohnpflicht prüfen.
- Sonderzahlungen nach Zweck, Fälligkeit und Unwiderruflichkeit einordnen.
- Bereitschaftsdienst, Rüstzeiten, Umkleidezeiten und Nacharbeiten erfassen.
- Dokumentationspflichten für Minijobs und Risikobranchen prüfen.
- Arbeitszeiten spätestens bis zum siebten Folgetag dokumentieren.
- Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.
- Subunternehmer vertraglich zur Mindestlohn-Compliance verpflichten.
- Arbeitsverträge auf unwirksame Ausschlussfristen prüfen.
- Zollprüfung mit vollständiger Mindestlohn-Mappe vorbereiten.
Mindestlohn, Minijob oder Lohnabrechnung prüfen lassen?
Wir prüfen, ob Ihre Arbeitsverträge, Minijob-Stunden, Lohnabrechnung, Arbeitszeitkonten und Dokumentationspflichten zum Mindestlohn 2026 passen. Besonders bei Gastronomie, Bau, Logistik, Gebäudereinigung, Minijobs und Bereitschaftsdiensten lohnt sich eine kurze Kontrolle.
Video: Mindestlohn und Ausnahmen
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FAQ: Mindestlohn Deutschland 2026
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja. Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. 2026 beträgt die Minijob-Grenze 603 € monatlich; bei 13,90 € Mindestlohn sind das 43,38 Stunden pro Monat.
Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Praktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung.
Müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit dokumentieren?
Ja, in bestimmten Fällen. Betroffen sind insbesondere Minijobs sowie Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Bis wann muss die Arbeitszeit aufgezeichnet werden?
Die Arbeitszeit muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Mindestlohn?
Das hängt von Zweck, Fälligkeit und Unwiderruflichkeit der Zahlung ab. Zahlungen, die Betriebstreue oder besondere Zwecke vergüten, sind nicht ohne Weiteres mindestlohnwirksam.
Gilt Mindestlohn auch bei Bereitschaftsdienst?
Bereitschaftsdienst kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein. Dann ist er in die Mindestlohnprüfung einzubeziehen.
Welche Strafen drohen bei Mindestlohnverstößen?
Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung des Mindestlohns drohen Bußgelder bis 500.000 €. Verstöße gegen Dokumentationspflichten können mit bis zu 30.000 € geahndet werden.
Quellenverzeichnis
- § 1 MiLoG – Anspruch auf Mindestlohn und Höhe des Mindestlohns; Rechtsstand: 29.06.2026.
- BMAS, Pressemitteilung vom 27.06.2025 – Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € zum 01.01.2026 und 14,60 € zum 01.01.2027.
- § 2 MiLoG – Fälligkeit des Mindestlohns, Zahlung spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats; Rechtsstand: 29.06.2026.
- § 3 MiLoG – Unabdingbarkeit des Mindestlohns, Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich; Rechtsstand: 29.06.2026.
- § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG – Auftraggeberhaftung; Rechtsstand: 29.06.2026.
- §§ 14 bis 17 MiLoG – Zuständigkeit der Zollverwaltung, Befugnisse, Meldepflichten und Arbeitszeitdokumentation; Rechtsstand: 29.06.2026.
- § 17 MiLoG – Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Aufbewahrungspflicht; Rechtsstand: 29.06.2026.
- BMAS, Dokumentationspflicht, Stand 01.01.2026 – Mindestlohn 13,90 €, betroffene Branchen, Aufzeichnung bis zum siebten Folgetag.
- MiLoAufzV – Erleichterte Aufzeichnung bei ausschließlich mobilen Tätigkeiten ohne Vorgabe zu Beginn und Ende der Arbeitszeit; Rechtsstand: 29.06.2026.
- MiLoDokV – Einschränkungen der Dokumentationspflicht bei bestimmten Arbeitnehmergruppen; konkrete Schwellenwerte einzelfallbezogen prüfen.
- § 21 MiLoG – Bußgeldvorschriften, bis 500.000 € bei Nichtzahlung und bis 30.000 € bei Dokumentationsverstößen; Rechtsstand: 29.06.2026.
- § 22 MiLoG – persönlicher Anwendungsbereich, Praktikanten, Jugendliche, Auszubildende, Ehrenamt und Langzeitarbeitslose; Rechtsstand: 29.06.2026.
- Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze, Stand 2026 – Minijob-Grenze 603 €, 43,38 Stunden bei 13,90 € Mindestlohn.
- Minijob-Zentrale / DRV, Informationen zu 2027 – Minijob-Grenze 633 € bei Mindestlohn 14,60 €.
- § 8 SGB IV – geringfügige Beschäftigung und dynamische Geringfügigkeitsgrenze; Rechtsstand: 29.06.2026.
- § 16 Abs. 2 ArbZG – allgemeine Aufzeichnungspflichten für über acht Stunden hinausgehende werktägliche Arbeitszeit; Rechtsstand: 29.06.2026.
- NachwG – Nachweispflichten für Arbeitsbedingungen; Bedeutung für Praktika und Arbeitsverträge; Rechtsstand: 29.06.2026.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.