Bausparrechner mit Zulagen – Sparleistung und Förderung sofort ermitteln
Bausparvertrag berechnen – Zulagen und staatliche Förderung im Überblick
Inhalt:
- Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2017
- Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)
- Kennzeichnungs- und Mitteilungspflichten (§ 3 Absatz 2 des 5. VermBG, § 2 Absatz 1 VermBDV)
- Wegfall der Zulagebegünstigung (§ 13 Absatz 5 Satz 1 des 5. VermBG)
- Zulageunschädliche Verfügungen (§ 4 Absatz 4 des 5. VermBG)
- Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsoge
- Bausparverträge
- § 8 EStG Lohnsteuerliche Behandlung ersparter Abschlussgebühren bei Abschluss eines Bausparvertrages
- Aktuelles
Ein Bausparvertrag ist eine bewährte Spar- und Finanzierungsform, mit der Sie den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie langfristig und planbar finanzieren können.
Dabei sparen Sie zunächst einen Teil der vereinbarten Bausparsumme an. Für den restlichen Betrag erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse oder Bank ein zinsgünstiges Baudarlehen. Der große Vorteil: Die Zinssätze für das spätere Darlehen stehen bereits bei Vertragsabschluss fest.
Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können Sie über Ihr angespartes Guthaben verfügen und zusätzlich das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Dadurch eignet sich ein Bausparvertrag besonders für eine langfristige und kalkulierbare Baufinanzierung.
Mit unserem Bausparrechner können Sie schnell und einfach ermitteln, wie viel Eigenkapital Sie ansparen, wie hoch das mögliche Bauspardarlehen ausfällt und welche staatlichen Förderungen Sie erhalten können.
Bausparrechner
Beispiel: So funktioniert ein Bausparvertrag
Angenommen, Sie schließen einen Bausparvertrag über 100.000 Euro ab und zahlen monatlich 500 Euro ein.
- Einzahlungsdauer: 10 Jahre
- Gesamteinzahlung: 60.000 Euro
- Guthabenzins: 1 % p.a.
Nach Erreichen der Zuteilungsreife erhalten Sie ein zinsgünstiges Baudarlehen über 40.000 Euro, ebenfalls zu einem Zinssatz von 1 % p.a.
Die Finanzierung stellt sich somit wie folgt dar:
- Eigenkapital aus Bausparvertrag: 60.000 Euro
- Bauspardarlehen: 40.000 Euro
- Weitere Baufinanzierung: 40.000 Euro
Insgesamt ergibt sich eine Immobilienfinanzierung über 140.000 Euro, die sich aus Eigenkapital, Bauspardarlehen und ergänzender Baufinanzierung zusammensetzt.
Weiteres Rechenbeispiel: Sparphase und Darlehen
Annahmen:
- Bausparsumme: 100.000 Euro
- Sparphase: 7 Jahre
- Mindestsparleistung: 400 Euro pro Jahr
- Guthabenzins in der Sparphase: 0,1 % p.a.
- Darlehenszins nach Zuteilung: 2,0 % p.a.
Nach Ablauf der Sparphase beträgt das angesparte Guthaben inklusive Zinsen rund 28.395 Euro.
Daraus ergibt sich folgendes Bauspardarlehen:
- Bausparsumme: 100.000 Euro
- abzüglich Guthaben: 28.395 Euro
- Bauspardarlehen: 71.605 Euro
Das Darlehen kann anschließend zu einem fest vereinbarten Zinssatz zurückgezahlt werden, während das verbleibende Guthaben weiter verzinst wird.
Steuerlicher Hinweis
Abschlussgebühren eines Bausparvertrags können steuerlich absetzbar sein, wenn sie in engem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb einer vermieteten Immobilie stehen.
Nach der Rechtsprechung des BFH stellen Abschlussgebühren in diesem Fall Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Die frühere Auffassung, dass Abschlussgebühren grundsätzlich nicht abzugsfähig seien, wurde ausdrücklich aufgegeben.
Wohnungsbauprämie – staatliche Förderung beim Bausparen
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung zur Unterstützung des Wohnungsbaus und der Vermögensbildung. Rechtsgrundlage ist das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG). Begünstigt werden insbesondere Beiträge zu Bausparverträgen sowie Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Höhe der Wohnungsbauprämie
- Prämiensatz: 10 % der prämienbegünstigten Aufwendungen
-
Maximal begünstigte Sparleistungen:
- 700 Euro pro Jahr (Ledige)
- 1.400 Euro pro Jahr (Ehegatten / Lebenspartner)
-
Maximale Prämie:
- 70 Euro jährlich (Ledige)
- 140 Euro jährlich (Ehegatten)
Einkommensgrenzen
Voraussetzung für den Prämienanspruch ist, dass das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr folgende Grenzen nicht überschreitet:
- 35.000 Euro bei Ledigen
- 70.000 Euro bei Ehegatten / Lebenspartnern
Wer ist prämienberechtigt?
- Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen (§ 1 Abs. 1–3 EStG)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Auch bei nicht ganzjähriger Steuerpflicht im Sparjahr unschädlich
Prämienbegünstigte Aufwendungen
- Beiträge zu Bausparverträgen
- Erster Erwerb von Bau- und Wohnungsgenossenschaftsanteilen
- Wohnbau-Spar- und Baufinanzierungsverträge
Wichtig: Vermögenswirksame Leistungen sind nur dann prämienbegünstigt, wenn kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. VermBG besteht.
Auszahlung und Verwendung
Die Wohnungsbauprämie wird grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags ausgezahlt.
Eine unschädliche Verfügung ist u. a. möglich, wenn:
- der Vertrag mindestens 7 Jahre bestanden hat und
- der Sparer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt war oder ein gesetzlich anerkannter Härtefall vorliegt (z. B. Tod, Erwerbsunfähigkeit, längere Arbeitslosigkeit).
Bei vorzeitiger, nicht begünstigter Verfügung ist die Wohnungsbauprämie zurückzuzahlen.
Antrag und Fristen
- Antragspflichtig – die Prämie wird nur auf Antrag gewährt
- Antragsfrist: bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr (z. B. bis 31.12.2024 für das Sparjahr 2022)
- Antrag über die Bausparkasse (papierhaft oder elektronisch)
Die Bausparkasse ermittelt den Prämienanspruch, meldet ihn an die Finanzverwaltung und schreibt die Prämie gut oder zahlt sie aus.
Zuständigkeit und Rückforderung
- Zuständig für die Antragstellung: Bausparkasse
- Auskünfte erteilt das Wohnsitzfinanzamt
- Zu Unrecht gewährte Prämien können zurückgefordert werden
Rechtsgrundlagen
- Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
- §§ 1 ff. WoPG
- BFH- und BVerfG-Rechtsprechung zur Förderqualität (kein Eigentum i.S.d. Art. 14 GG)
FAQ: Wohnungsbauprämie – Förderung beim Bausparvertrag (Stand 2025)
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderleistung nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG). Sie dient dem Aufbau von Eigenkapital für Wohnungsbau, Immobilienkauf oder Modernisierung.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
- Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen (§ 1 Abs. 1–3 EStG)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Auch bei nicht ganzjähriger Steuerpflicht im Sparjahr möglich
Welche Einkommensgrenzen gelten (Stand 2025)?
- 35.000 Euro bei Ledigen
- 70.000 Euro bei Ehegatten / Lebenspartnern
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
- Prämiensatz: 10 %
- Maximal begünstigte Sparleistung:
- 700 Euro jährlich (Ledige)
- 1.400 Euro jährlich (Ehegatten)
- Maximale Prämie:
- 70 Euro jährlich (Ledige)
- 140 Euro jährlich (Ehegatten)
Welche Sparleistungen sind prämienbegünstigt?
- Beiträge zu Bausparverträgen
- Erster Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Wohnbau-Spar- und Baufinanzierungsverträge
Wichtig: Vermögenswirksame Leistungen sind nur prämienbegünstigt, wenn kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. VermBG besteht.
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung (z. B. Bau, Kauf, Modernisierung).
Ist eine vorzeitige Verfügung möglich?
Ja, unschädlich ist sie insbesondere, wenn:
- der Vertrag mindestens 7 Jahre bestanden hat und
- der Sparer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt war oder
- ein gesetzlicher Härtefall vorliegt (z. B. Tod, Erwerbsunfähigkeit).
Andernfalls ist die Wohnungsbauprämie zurückzuzahlen.
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