Bausparrechner 2026: Bausparvertrag, Wohnungsbauprämie und Zulagen berechnen

Mit dem Bausparrechner können Sie überschlägig berechnen, wie sich ein Bausparvertrag entwickelt: Sparleistung, Guthaben, mögliche Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und späteres Bauspardarlehen. Der Rechner hilft bei der Entscheidung, ob Bausparen als Eigenkapitalaufbau, Zinssicherung oder Ergänzung einer Baufinanzierung sinnvoll ist.

Inhalt

Bausparrechner: Sparleistung und Förderung berechnen

Der Bausparrechner zeigt, wie viel Guthaben Sie in der Sparphase aufbauen, welche staatlichen Förderungen möglich sind und welches Bauspardarlehen nach Zuteilung ungefähr zur Verfügung stehen kann.

Bausparrechner


Bausparsumme
Abschlussgebühr
z.v. Jahreseinkommen
Familienstatus
Monatliche Sparleistung
Vermögenswirksame Leistung (VWL)
Zinssatz Ansparphase
%
Ansparzeit

Für eine realistische Berechnung sollten Sie insbesondere Bausparsumme, monatliche Sparrate, Guthabenzins, Abschlussgebühr, mögliche Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen, Darlehenszins und Tilgungsrate einbeziehen.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag verbindet eine Sparphase mit einem späteren zweckgebundenen Bauspardarlehen. Ziel ist meist der Bau, Kauf, Umbau, die Modernisierung oder Entschuldung einer selbst genutzten oder vermieteten Immobilie.

1. Abschluss und Bausparsumme

Zu Beginn wird eine Bausparsumme vereinbart. Sie besteht aus dem späteren Bausparguthaben und dem möglichen Bauspardarlehen. Außerdem fallen je nach Tarif Abschlussgebühren und ggf. Kontogebühren an.

2. Sparphase

In der Sparphase zahlen Sie regelmäßig Beiträge ein. Zusätzlich können je nach persönlicher Situation staatliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage hinzukommen.

3. Zuteilung

Der Vertrag wird zuteilungsreif, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören regelmäßig ein Mindestguthaben, eine bestimmte Bewertungszahl und eine ausreichende Laufzeit.

4. Darlehensphase

Nach Zuteilung können Sie das angesparte Guthaben und das Bauspardarlehen abrufen. Der Darlehenszins wurde bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Das kann bei steigenden Marktzinsen vorteilhaft sein, bei sinkenden Zinsen aber auch unattraktiv werden.

Beispielrechnung: Sparphase, Zuteilung und Darlehen

Annahmen:

  • Bausparsumme: 100.000 Euro
  • monatliche Sparrate: 300 Euro
  • Sparphase: 8 Jahre
  • Guthabenzins: 0,25 % p. a.
  • angenommenes Mindestguthaben bei Zuteilung: 40 % der Bausparsumme
Position Betrag
Einzahlungen über 8 Jahre 28.800 Euro
zzgl. Guthabenzinsen und mögliche Förderungen abhängig von Tarif und Anspruch
erforderliches Mindestguthaben bei 40 % 40.000 Euro
mögliches Bauspardarlehen bei voller Zuteilung bis zu 60.000 Euro

Das Beispiel zeigt: Die monatliche Sparrate muss zur gewünschten Bausparsumme und zum geplanten Zeitpunkt der Finanzierung passen. Ist die Sparrate zu niedrig, kann sich die Zuteilung verzögern oder die Bausparsumme muss angepasst werden.

Wohnungsbauprämie 2026

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für bestimmte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere für Beiträge zu Bausparverträgen. Rechtsgrundlage ist das Wohnungsbau-Prämiengesetz.

Merkmal Ledige Ehegatten / Lebenspartner
Prämiensatz 10 % 10 %
maximal begünstigte Aufwendungen pro Jahr 700 Euro 1.400 Euro
maximale Wohnungsbauprämie pro Jahr 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenze 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

Wer kann die Wohnungsbauprämie erhalten?

  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen,
  • grundsätzlich ab Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • bei Einhaltung der Einkommensgrenzen,
  • bei prämienbegünstigten Aufwendungen, insbesondere für einen Bausparvertrag.

Antrag und Frist

Die Wohnungsbauprämie wird nicht automatisch gewährt. Der Antrag ist für jedes Sparjahr gesondert über die Bausparkasse zu stellen. Die Antragsfrist endet grundsätzlich mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr. Für das Sparjahr 2026 ist der Antrag damit grundsätzlich bis zum 31.12.2028 zu stellen.

Auszahlung und wohnungswirtschaftliche Verwendung

Die Prämie wird regelmäßig erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags ausgezahlt oder gutgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Bau, Kauf, Modernisierung oder Entschuldung einer Immobilie. Bei vorzeitiger oder nicht begünstigter Verfügung kann die Prämie entfallen oder zurückgefordert werden.

Arbeitnehmersparzulage und vermögenswirksame Leistungen

Neben der Wohnungsbauprämie kann beim Bausparen auch die Arbeitnehmersparzulage relevant sein. Sie betrifft vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber direkt in einen begünstigten Vertrag einzahlt.

Anlageform begünstigte VL pro Jahr Zulagensatz maximale Zulage
Bausparen / wohnungswirtschaftliche Anlage 470 Euro 9 % 42,30 Euro, häufig auf 43 Euro gerundet
Produktivvermögen, z. B. bestimmte Fondsanlagen 400 Euro 20 % 80 Euro

Für die Arbeitnehmersparzulage gelten seit 2024 erhöhte Einkommensgrenzen: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen und 80.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern.

Die Arbeitnehmersparzulage wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt. Voraussetzung ist außerdem, dass der Anbieter die erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage kombinieren

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können wirtschaftlich kombiniert werden, müssen aber sauber getrennt werden:

  • Wohnungsbauprämie: Förderung eigener Bausparbeiträge, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Arbeitnehmersparzulage: Förderung vermögenswirksamer Leistungen, die in einen begünstigten Vertrag fließen.

Wichtig: Vermögenswirksame Leistungen sind für die Wohnungsbauprämie nicht zusätzlich prämienbegünstigt, wenn für diese Leistungen ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In der Praxis kann daher eine Gestaltung sinnvoll sein, bei der VL für die Arbeitnehmersparzulage und eigene zusätzliche Beiträge für die Wohnungsbauprämie genutzt werden.

Steuerliche Behandlung von Bausparverträgen

Privat genutzte Immobilie

Bei einem Bausparvertrag für die selbst genutzte Immobilie sind Abschlussgebühren, Kontoführungsgebühren und Darlehenszinsen grundsätzlich privat veranlasst und steuerlich nicht als Werbungskosten abziehbar.

Vermietete Immobilie

Wird der Bausparvertrag nachweisbar zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie abgeschlossen, können Abschlussgebühren und spätere Darlehenszinsen steuerlich relevant sein. Voraussetzung ist ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Besonders wichtig ist die Dokumentation: Der Bausparvertrag sollte objektbezogen abgeschlossen und die Darlehensmittel sollten tatsächlich für die vermietete Immobilie verwendet werden. Andernfalls droht eine private Zuordnung.

Guthabenzinsen

Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag sind grundsätzlich Kapitalerträge. Soweit der Sparer-Pauschbetrag nicht ausreicht, können sie der Abgeltungsteuer unterliegen.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sind als staatliche Förderleistungen regelmäßig nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Zu unterscheiden sind sie von Arbeitgeberleistungen, Abschlussgebührvorteilen oder sonstigen Vorteilen, die im Einzelfall lohnsteuerlich relevant sein können.

Vorteile und Nachteile des Bausparens

Vorteile

  • Planbarkeit durch fest vereinbarten späteren Darlehenszins,
  • mögliche staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage,
  • gezielter Eigenkapitalaufbau für Immobilienzwecke,
  • nutzbar für Neubau, Kauf, Modernisierung oder Entschuldung,
  • möglicher Schutz vor steigenden Zinsen.

Nachteile

  • Abschlussgebühr und ggf. laufende Gebühren,
  • oft niedrige Guthabenzinsen in der Sparphase,
  • Zuteilung hängt von tariflichen Voraussetzungen ab,
  • Darlehen ist zweckgebunden,
  • bei fallenden Marktzinsen kann der vereinbarte Bauspardarlehenszins unattraktiv werden.

Checkliste vor Abschluss eines Bausparvertrags

  1. Ziel klären: Eigenkapitalaufbau, Zinssicherung, Modernisierung oder spätere Anschlussfinanzierung?
  2. Bausparsumme realistisch wählen: Zu hohe Summen führen zu hohen Regelsparraten und Gebühren.
  3. Abschlussgebühr prüfen: Wie hoch ist sie und wann fällt sie an?
  4. Zuteilungsbedingungen verstehen: Mindestguthaben, Bewertungszahl und voraussichtlicher Zeitpunkt.
  5. Darlehenszins mit Marktzinsen vergleichen: Ein niedriger Darlehenszins ist nur ein Vorteil, wenn er später tatsächlich günstiger ist.
  6. Förderanspruch prüfen: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, ggf. Wohn-Riester.
  7. Verwendung dokumentieren: Besonders wichtig bei vermieteten Immobilien und steuerlichem Werbungskostenabzug.
  8. Alternativen vergleichen: ETF-Sparplan, Tagesgeld, Sondertilgung, Annuitätendarlehen oder KfW-Förderung.

FAQ zum Bausparrechner

Was berechnet der Bausparrechner?

Der Bausparrechner berechnet überschlägig Sparleistung, Guthaben, mögliche Förderung und das spätere Bauspardarlehen. Er ersetzt kein verbindliches Angebot der Bausparkasse.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2026?

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der begünstigten Aufwendungen. Begünstigt sind bis zu 700 Euro bei Ledigen und 1.400 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern. Die maximale Prämie beträgt damit 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Wohnungsbauprämie?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Die Grenze beträgt 35.000 Euro bei Ledigen und 70.000 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen?

Beim Bausparen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 % auf bis zu 470 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr. Das ergibt maximal 42,30 Euro, häufig gerundet 43 Euro pro Jahr.

Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig nutzen?

Ja, aber nicht doppelt für dieselben vermögenswirksamen Leistungen. In der Praxis können VL für die Arbeitnehmersparzulage und zusätzliche Eigenbeiträge für die Wohnungsbauprämie genutzt werden.

Sind Abschlussgebühren eines Bausparvertrags steuerlich absetzbar?

Bei selbst genutzten Immobilien grundsätzlich nicht. Bei vermieteten Immobilien kann ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen, wenn der Bausparvertrag in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Finanzierung des Mietobjekts steht.

Ist Bausparen 2026 noch sinnvoll?

Bausparen kann sinnvoll sein, wenn Zinssicherung, staatliche Förderung oder eine geplante Immobilienmaßnahme im Vordergrund stehen. Weniger geeignet ist es, wenn vor allem eine hohe Guthabenrendite gesucht wird.

Aktuelles und weitere Informationen

Förderwerte 2026 bleiben relevant

Die Wohnungsbauprämie bleibt mit 10 % auf maximal 700 Euro bzw. 1.400 Euro begünstigte Aufwendungen ein wichtiger Baustein für Bausparer mit entsprechendem zu versteuernden Einkommen. Für Arbeitnehmer können zusätzlich VL und Arbeitnehmersparzulage interessant sein.

Bausparen als Zinssicherung prüfen

Bausparen ist nicht automatisch die günstigste Lösung. Entscheidend ist der Vergleich aus Guthabenzins, Abschlusskosten, Darlehenszins, Zuteilungszeitpunkt und alternativen Finanzierungsangeboten.

Weitere hilfreiche Rechner


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