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Bruttomietrendite:
Definition, Berechnung und Bedeutung

Die Bruttomietrendite ist eine Kennzahl, die verwendet wird, um die Rentabilität einer Immobilien-Investition zu beurteilen. Sie gibt an, wie viel Prozent der Investitionssumme die jährliche Kaltmiete einbringt.






Berechnung:

Die Bruttomietrendite berechnet man folgendermaßen:

Bruttomietrendite = (Jahreskaltmiete / Kaufpreis) x 100

Beispiel:

Eine Wohnung wird für 200.000 € gekauft und erzielt eine jährliche Kaltmiete von 10.000 €. Die Bruttomietrendite beträgt somit:

Bruttomietrendite = (10.000 € / 200.000 €) x 100 = 5 %

Bedeutung:

Die Bruttomietrendite ist ein erster Indikator dafür, ob sich eine Immobilien-Investition lohnen kann. Als Faustregel gilt:

  • Bruttomietrendite > 4 %: Die Investition könnte sich lohnen.
  • Bruttomietrendite < 4 %: Die Investition ist möglicherweise nicht rentabel.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bruttomietrendite nur ein grobes Maß für die Rentabilität einer Immobilien-Investition ist. Es gibt noch weitere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, z. B.:

  • Lage der Immobilie: In Ballungsgebieten sind die Mieten in der Regel höher als in ländlichen Regionen.
  • Zustand der Immobilie: Eine sanierungsbedürftige Immobilie ist weniger rentabel als eine neuwertige Immobilie.
  • Nebenkosten: Die Nebenkosten (z. B. Betriebskosten, Instandhaltungskosten) schmälern die Rendite.
  • Finanzierungskosten: Wenn die Immobilie mit einem Kredit finanziert wird, müssen die Zinsen einkalkuliert werden.

Fazit:

Die Bruttomietrendite ist ein nützliches Hilfsmittel, um die Rentabilität einer Immobilien-Investition zu beurteilen. Es ist jedoch wichtig, dass sie nicht als einziger Faktor betrachtet wird.

Bruttomietrendite

Berechnen Sie die Bruttomietrendite unter Angabe von Kaufpreis, Wohnfläche und Kaltmiete

Was ist die Brutto-Mietrendite?

Die Brutto-Mietrendite ist ein Maß dafür, wie rentabel eine Immobilie ist. Sie gibt an, wie viel Prozent des Kaufpreises als Mieteinnahmen pro Jahr erzielt werden. Die Brutto-Mietrendite berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den jährlichen Mieteinnahmen und dem Kaufpreis der Immobilie.

Die Formel zur Berechnung der Brutto-Mietrendite lautet: Brutto-Mietrendite = (Jährliche Mieteinnahmen / Kaufpreis) x 100

Beispiel: Eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 € und jährlichen Mieteinnahmen von 12.000 € hat eine Brutto-Mietrendite von 6% (12.000 / 200.000) x 100 = 6%.

Die Brutto-Mietrendite ist ein wichtiger Indikator für Investoren, da sie zeigt, wie rentabel eine Immobilie ist und wie schnell sich die Kosten für den Kauf der Immobilie amortisieren werden. Eine höhere Brutto-Mietrendite bedeutet in der Regel, dass die Immobilie rentabler ist und schneller einen Gewinn abwirft.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnung der Brutto-Mietrendite nur ein Indikator für die Rentabilität einer Immobilie ist und nicht die einzige Entscheidungsgrundlage sein sollte. Andere Faktoren wie die Lage, die Wohnqualität und die Wertentwicklung des Immobilienmarktes sollten ebenfalls berücksichtigt werden.


Wie rechnet man die Bruttorendite aus?

Bruttomietrendite

Angaben

Kaufpreis
Wohnfläche
Kaltmiete / m²
€/m²


Die Bruttorendite (auch bekannt als die Brutto-Mietrendite) ist ein Maß dafür, wie rentabel eine Immobilie ist. Sie gibt an, wie viel Prozent des Kaufpreises als Mieteinnahmen pro Jahr erzielt werden. Die Bruttorendite berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen den jährlichen Mieteinnahmen und dem Kaufpreis der Immobilie.

Die Formel zur Berechnung der Bruttorendite lautet: Bruttorendite = (Jährliche Mieteinnahmen / Kaufpreis) x 100

Beispiel: Eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 € und jährlichen Mieteinnahmen von 12.000 € hat eine Bruttorendite von 6% (12.000 / 200.000) x 100 = 6%.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bruttorendite nur die Mieteinnahmen berücksichtigt und keine anderen Faktoren wie Kosten für Unterhalt und Verwaltung oder Steuern einbezieht, deswegen die Bruttorendite in der Regel höher ist als die Nettorendite. Auch die Bruttorendite ist ein Indikator für die Rentabilität einer Immobilie, aber es sollten auch andere Faktoren wie die Lage, die Wohnqualität und die Wertentwicklung des Immobilienmarktes berücksichtigt werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.


Tipp: Berechnen Sie hier die Anschaffungskosten mit Nebenkosten, Finanzierung und Anschlussfinanzierung mit Finanzierungs- und Tilgungsplan, Steuerliches Ergebnis in der Investitionsphase, Liquiditätsplan und Vermögensentwicklung sowie möglicher Gewinn.


Hinweise:

Durch die BFH-Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474) ist geklärt, daß ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann, wenn statt der vereinbarten monatlichen Bruttomiete nur eine Nettomiete (ohne Nebenkosten) gezahlt wird.

Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen kann der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, wenn die Vertragsparteien einerseits eine monatliche Bruttomiete vereinbaren und der Mieter andererseits davon abweichend nur eine monatliche Nettomiete zu zahlen hat.

Eine rückwirkende Erhöhung der Miete zur Erreichung der 50 %/66 %-Grenze ist steuerrechtlich nicht zu beachten. Unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung ist die ortsübliche Bruttomiete, d. h. die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten, zu verstehen.

Hat der Erwerber eines Miteigentumsanteils an einem zum Vermieten bestimmten Grundstück als Entgelt wiederkehrende Zahlungen in ungleichmäßiger Höhe (hier: jeweils erzielte Bruttomiete) auf Lebenszeit des Veräußerers zu leisten, so liegen in Höhe des Barwerts dieser dauernden Last Anschaffungskosten vor, die nach Maßgabe des § 7 EStG im Wege der AfA anteilig auf die Gesamtnutzungsdauer zu verteilen sind. Sofort als Werbungskosten abziehbar sind lediglich die in den wiederkehrenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteile gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG (Anschluß an das BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47).

Nach dem Erlass FinMin Baden-Württemberg vom 25.7.1997 haben die Bewertungsstellen der Lagefinanzämter auf Anforderung den ErbSt-Stellen überschlägig ermittelte Grundbesitzwerte mitzuteilen. Hierbei soll bei den nach § 146 ErbStG zu bewertenden Grundstücken von der tatsächlichen Bruttomiete der letzten drei veranlagten Jahre ausgegangen werden. In der Praxis hat die Anwendung der Bruttomiete dazu geführt, dass in vielen Fällen die Schätzwerte weit über den später förmlich festgestellten Grundbesitzwerten lagen und somit ErbSt-Erklärungen unnötigerweise angefordert worden sind. Deshalb soll bei der überschlägigen Ermittlung von Grundbesitzwerten nicht mehr von der Bruttomiete, sondern von der Jahresnettokaltmiete i.S. von § 146 Abs. 2 ErbStG der letzten drei veranlagten Jahre ausgegangen werden. Auf den so ermittelten Wert ist bei der Prüfung, ob der Erwerb freigestellt werden kann, von der ErbSt-Stelle weiterhin ein Sicherheitszuschlag von 20 % vorzunehmen.

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