Midijob-Rechner – Sozialabgaben im Übergangsbereich berechnen

Nutzen Sie unseren Midijob- bzw. Gleitzonenrechner, um Ihre Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich (556,01–2.000 €) schnell und unkompliziert zu berechnen. Ermitteln Sie, wie hoch Ihr Netto, Ihr Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil im Midijob ausfallen.



Was ist ein Midijob?

Üben Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (früher „Gleitzone“) aus, gelten für Sie besondere Regelungen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Liegt Ihr monatliches Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000,00 € (ab 2025), handelt es sich um einen Midijob im Sinne des § 20 Abs. 2 SGB IV.

In diesem Bereich wird Ihre Beitragsbemessungsgrundlage reduziert, sodass Sie weniger eigene Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Ihr Versicherungsschutz bleibt dennoch voll erhalten. Der Arbeitgeber trägt seinen Beitragsanteil hingegen weiterhin auf Basis des vollen Bruttoarbeitsentgelts.

Mit unserem Gleitzonenrechner können Sie unkompliziert und innerhalb weniger Sekunden berechnen, wie hoch Ihre Sozialversicherungsbeiträge im Midijob ausfallen.

Der Rechner zeigt Ihnen:

  • Ihre persönlichen Arbeitnehmerbeiträge
  • den Arbeitgeberanteil
  • die Gesamtsozialversicherungsbeiträge
  • Auswirkungen auf Ihr Netto-Einkommen

Unser Rechner hilft Ihnen zu verstehen, wie sich ein Midijob finanziell auswirkt und wie viel Netto Ihnen am Ende zur Verfügung steht.

Berechnen Sie jetzt mit dem Rechner, wie hoch Ihre Lohnsteuer und Ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung) ausfallen.


Gleitzonenrechner 2025 | 2024

Berechnung für den Zeitraum
Arbeitsentgelt brutto / Monat Euro incl. Einmalzahlungen
gezahlt für
Beitragssatz Krankenversicherung
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung

Die recht komplizierte Berechnung vollzieht sich dabei pro Versicherungszweig in mehreren Schritten:

  1. Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme mittels folgender vom Gesetzgeber vorgegebenen Formel:
    Formel ab Oktober 2022 für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme:
    F*520+([1600/(1600-520)] - [520/(1600-520)]*F)*(Arbeitsentgelt - 520)
    Formel bis September 2022 für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme:
    F*450 +{[850/(850-450)] - [450/(850-450)]*F}*(AE - 450)
    Formel 2023: F * 520 + ([2000/(2000-520)] - [520/(2000-520)] * F) * (Arbeitsentgelt - 520)
    Formel 2024: F * 538 + ([2000/(2000-538)] - [538/(2000-538)] * F) * (Arbeitsentgelt - 538)
    Formel 2025: F * 556 + ([2000/(2000-556)] - [556/(2000-556)] * F) * (Arbeitsentgelt - 556)

    F = Faktor 0,6683 (für 2025)
    F = Faktor 0,6846 (für 2024)
    F = Faktor 0,6922 (für 2023)
    F = Faktor 0,7009 (für 2022 ab Oktober)
    F = Faktor 0,7509 (für 2022)
    F = Faktor 0,7509 (für 2021)
    F = Faktor 0,7547 (für 2020)
    F = Faktor 0,7566 (für 2019)
    F = Faktor 0,7547 (für 2018)

    AE = tatsächliches Arbeitsentgelt
  2. Berechnung des Gesamtbeitrags (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zum jeweiligen Sozialversicherungszweig anhand der beitragspflichtigen Einnahme nach Ziffer 1

  3. Berechnung des auf den Arbeitgeber entfallenden Beitrags zum jeweiligen Sozialversicherungszweig bei Zugrundelegung des tatsächlichen erzielten Arbeitsentgelts
  4. Arbeitnehmeranteil: Gesamtbeitrag aus der beitragspflichtigen Einnahme (Ziffer 2) abzüglich Arbeitgeberbeitrag aus tatsächlichem Arbeitsentgelt (Ziffer 3)

Infos zum Midijob (Übergangsbereich, früher „Gleitzone“)

Ein Midijob – auch Beschäftigung im Übergangsbereich genannt – ist ein regulär sozialversicherungspflichtiger Job mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 556,01 € bis 2.000 € (Stand 2025).
Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 2 SGB IV.

Ziel der Regelung ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem bis mittlerem Einkommen zu entlasten: Sie zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, genießen aber dennoch den vollen Versicherungsschutz und erwerben volle Rentenansprüche. Der Arbeitgeber trägt in diesem Entgeltbereich einen entsprechend höheren Beitragsanteil.

Midijob 2025: Definition, Verdienstgrenzen, Beiträge & Vorteile

Ein Midijob im Übergangsbereich schließt die Lücke zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Verdienen Sie regelmäßig zwischen 556,01 € und 2.000 € brutto im Monat, profitieren Sie von einem besonders günstigen Verhältnis von Nettoentgelt und Sozialschutz.

Midijob im Überblick

  • Verdienstspanne: 556,01 € bis 2.000 € brutto monatlich (Stand 2025)
  • Sozialversicherung: volle Versicherung in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Beitragshöhe: Ihr Arbeitnehmeranteil ist reduziert und steigt mit dem Einkommen stufenlos bis zur 2.000 €-Grenze an
  • Rentenansprüche: Sie erwerben volle Rentenanwartschaften, trotz ermäßigter Beiträge
  • Bezeichnung: Früher „Gleitzone“, heute Übergangsbereich

Warum wurde der Midijob eingeführt?

Der Midijob soll die sogenannte „Teilzeitmauer“ verhindern: Früher führte bereits ein kleiner Mehrverdienst über der Minijob-Grenze zu vergleichsweise hohen Abgaben. Der Midijob sorgt dafür, dass Sie mehr verdienen, Ihre Beiträge aber nur schrittweise ansteigen – bei gleichzeitig vollem Sozialversicherungsschutz.

Wer profitiert besonders vom Midijob?

Typische Zielgruppen für eine Beschäftigung im Übergangsbereich sind:

  • Beschäftigte mit Teilzeitverträgen
  • Studierende, Schüler und Berufseinsteiger, die mehr als einen Minijob verdienen möchten
  • Angestellte in Einzelhandel, Gastronomie, Pflege und Dienstleistung
  • Personen, die aus einem Minijob in eine höher vergütete Tätigkeit wechseln wollen, ohne sofort die volle Abgabenlast zu tragen

Wichtige Besonderheiten im Übergangsbereich

  • Arbeitszeit: Häufig liegen Midijobs bei bis zu ca. 20 Wochenstunden. Eine starre Stundenobergrenze gibt es jedoch nicht.
  • Zusammenrechnung: Haben Sie mehrere Beschäftigungen, werden die Verdienste grundsätzlich zusammengerechnet. Wird dadurch die Midijob-Grenze überschritten, gelten die besonderen Übergangsbereichs-Regeln für die betreffende Beschäftigung nicht mehr.
  • Beitragssatz: Ihr persönlicher Beitragssatz steigt linear mit dem Einkommen an, bis bei 2.000 € die normalen Beitragssätze erreicht sind.

Inhaltsübersicht

  1. 1.
  2. 2.
  3. 3.
  4. 4.

1. Allgemeines zum Midijob / Übergangsbereich

Ein Midijob liegt vor, wenn Ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt über der Minijob-Grenze von 556 € liegt und 2.000 € nicht überschreitet (Stand 2025).

In diesem Einkommensbereich gelten besondere Berechnungsregeln für die Sozialversicherungsbeiträge:

  • Sie sind voll sozialversicherungspflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
  • Ihr Arbeitnehmeranteil zu den Beiträgen wird reduziert, damit sich der Übergang vom Minijob zur regulären Beschäftigung finanziell für Sie lohnt.
  • Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert hoch – er wird nicht reduziert.

Liegt Ihr regelmäßiges Entgelt bis einschließlich 556 €, handelt es sich um einen Minijob. Ab einem regelmäßigen Entgelt von über 2.000 € gelten wieder die normalen Beiträge zur Sozialversicherung – in der Regel mit annähernd hälftiger Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wichtig bei mehreren Jobs:
Üben Sie neben einer bereits voll sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung noch eine weitere Beschäftigung aus, werden die Entgelte für die Beurteilung des Übergangsbereichs grundsätzlich zusammengerechnet. Wird dadurch die Midijob-Grenze überschritten, gelten die besonderen Midijob-Regeln für diese Nebenbeschäftigung nicht mehr.

2. Beiträge und Berechnung im Übergangsbereich

Die Beiträge im Übergangsbereich werden nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet. Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bedeutet das:

  • Ihr Bruttolohn (z. B. 1.200 €) steht fest.
  • Daraus wird ein „fiktives beitragspflichtiges Entgelt“ errechnet.
  • Nur auf dieses (niedrigere) Entgelt wird Ihr Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung berechnet.
  • Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil grundsätzlich aus dem vollen Bruttolohn.

Die Folge: Ihr Netto ist im Midijob höher als bei einer regulären Beschäftigung mit demselben Bruttogehalt – Ihr Versicherungsschutz bleibt aber vollständig erhalten.

Praxis-Hinweis

Die genaue Berechnung erfolgt auf Basis eines jährlich angepassten Faktors, der von den Sozialversicherungsträgern veröffentlicht wird. Für die Praxis empfiehlt sich:

  • Nutzen Sie einen Midijob- bzw. Übergangsbereichsrechner, um Nettolohn und Beiträge realistisch zu berechnen.
  • Arbeitgeber sollten die jeweils aktuellen Faktoren (z. B. über TK, DRV, Minijob-Zentrale) berücksichtigen.

Bei Entgelten, die nur zeitweise die Grenzen des Übergangsbereichs unter- oder überschreiten, ist für die Beurteilung grundsätzlich auf das regelmäßige monatliche Entgelt abzustellen. Stellt sich die Einschätzung später als unzutreffend heraus, bleibt die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Regel für die Vergangenheit bestehen.

3. Besonderheiten bei Auszubildenden

Für Auszubildende gilt die Midijob-/Übergangsbereichsregelung nicht. Sie zahlen vom ersten Euro ihrer Ausbildungsvergütung an die vollen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung – auch dann, wenn die Vergütung im Bereich eines Minijobs oder Midijobs liegt.

Die Begründung: Auszubildende gelten als besonders schutzbedürftig. Deshalb sollen sie von Anfang an den vollen Versicherungsschutz erhalten, ohne dass sie durch reduzierte Beiträge zusätzlich „motiviert“ werden müssen. Die Rechtsprechung (u. a. das BSG) hat diese unterschiedliche Behandlung gegenüber „normalen“ geringfügig Beschäftigten als zulässig bestätigt.

4. Übersicht: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Übersicht: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung (Stand: 2025, vereinfacht)
Arbeitsentgelt
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
bis zu monatlich 556 € (Minijob, gewerblicher Bereich)
Keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge
(Rentenversicherungspflicht mit Abwahlmöglichkeit)

Steuer: i. d. R. pauschal über den Arbeitgeber
Pauschalabgaben (typischerweise):
ca. 15 % Rentenversicherung
ca. 13 % Krankenversicherung
2 % Pauschsteuer
(zzgl. Umlagen, ggf. Unfallversicherung)
bis zu monatlich 556 € im privaten Haushalt
Keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge
(Rentenversicherungspflicht mit Abwahlmöglichkeit)

Steuer i. d. R. pauschal
Pauschalabgaben (Haushaltsscheck-Verfahren):
ca. 5 % Rentenversicherung
ca. 5 % Krankenversicherung
2 % Pauschsteuer
(zzgl. Umlagen, Unfallversicherung)
von monatlich 556,01 € bis 2.000 € (Midijob / Übergangsbereich)
Verminderte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
(Anstieg von geringer Belastung bis hin zum regulären Arbeitnehmeranteil)

Steuer: normale Lohnsteuer nach individuellen Merkmalen
Sozialversicherungsbeiträge aus dem vollen Entgelt
(Arbeitgeberanteil unverändert hoch, ca. 20–21 % je nach Kasse/Zweig)
über 2.000 € monatlich
Voller Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
Normale Lohnsteuer
Voller Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Verdienen Sie im Monat zwischen 556,01 € und 2.000,00 €, profitieren Sie im Übergangsbereich von ermäßigten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. Ihr eigener Beitragsanteil fällt geringer aus, während Ihr Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Ihre Beiträge zur Rentenversicherung reduziert sind, wirkt sich dies nicht nachteilig auf Ihre spätere Rente aus. Die frühere Möglichkeit, auf die Reduzierung zu verzichten, um Rentenminderungen zu vermeiden, ist vollständig entfallen.

Seit der Reform durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) vom 11.12.2018 wird zudem der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr allein vom Arbeitnehmer getragen, sondern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (gilt auch im Midijob).


Buchungsbeispiel: 600 € Midijob (Übergangsbereich)

Nachfolgend ein vereinfachter Kontierungsvorschlag im SKR 03. Die konkreten Beitragssätze können je nach Jahr und Krankenkasse abweichen.

Aufwendungen:

Konto SKR03 an Konto SKR03 Betrag
4120 Gehälter 1755 Lohn- und Gehaltsverrechnung 600,00
4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen 1755 Lohn- und Gehaltsverrechnung 120,01

Verbindlichkeiten:

Konto SKR03 an Konto SKR03 Betrag
1755 Lohn- und Gehaltsverrechnung 1742 Verbindlichkeiten Sozialversicherung 203,82
1755 Lohn- und Gehaltsverrechnung 1742 Verbindlichkeiten Löhne und Gehälter 516,19

Zahlungen:

Konto SKR03 an Konto SKR03 Betrag
1742 Verbindlichkeiten Sozialversicherung 1200 Bank 203,82
1742 Verbindlichkeiten Löhne und Gehälter 1200 Bank 516,19

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